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    Aktuelle Tips rund um die Versicherung  
 
Aktuelles Immer auf dem Laufenden mit den aktualisierten Tips und Hinweisen der CISCONVersicherungsmakler GmbH.

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  womancare  
  Die neue Krebs-Versicherung für Frauen  
  Diese Versicherung wurde speziell für Frauen entwickelt. Frauen, die an frauenspezifischem Krebs erkranken, werden finanziell unterstützt und können sich damit auf ihre Genesung konzentrieren. Lesen Sie hier mehr. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.  
     
       
         
    Februar    
   

Wenn es schneit
Schnee und Eis nehmen alljährlich Hauseigentümer wie Mieter in die Pflicht. Denn die Wege vor Haus und Wohnung sind so zu räumen, dass niemand zu Schaden kommt, möglichst früh am Tag und auch noch spät abends. Wer das nicht schafft, muss Nachbarn, Freunde oder einen Hausmeisterservice mit dieser Pflicht betreuen. Denn wenn jemand auf ungeräumten Wegen zu Schaden kommt, kann es sehr teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung gehört daher zu den wirklich unverzichtbaren Policen. Der Versicherer prüft die Schadenansprüche, bezahlt sie, wenn sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte auch vor Gericht ab. Auch der nicht gerade versicherungsfreundliche Bund der Versicherten e.V. in Henstedt-Ulzburg hat angesichts der winterlichen Verhältnisse das hohe Lied dieser Versicherung gesungen.

Wenn Rohre platzen
Immer wenn der Winter frostig wird, empfehlen die Versicherer, nicht an der Heizung zu sparen. Denn sie fürchten Frostschäden an Wasserleitungen und Heizungsrohren. Jährlich erhalten sie rund 1,4 Millionen Schadenmeldungen dieser Art, die sie 2010 immerhin 2,3 Milliarden Euro gekostet haben, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorrechnet. Gefordert ist in solchen Fällen primär die Wohngebäudeversicherung, die in der Regel solche Schäden ersetzt. Doch auch eine Hausratversicherung ist dabei nützlich, ersetzt sie doch das von austretendem Wasser beschädigte Mobiliar. Den Ärger und die misslichen Umstände allerdings können beide Versicherungen nicht verhindern. Daher ist die Heizungsempfehlung der Versicherer durchaus sinnvoll.

Marktkenntnisse zur Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherungen kommen für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm oder Hagelschäden an einem Gebäude auf. Das ist Standard. Andere Schäden kämen zwar seltener vor, schreibt das Analysehaus Franke und Bornberg in seinem aktuellen Rating der Wohngebäudeversicherung. Doch diese könnten Hausbesitzer ebenfalls finanziell ruinieren. Die Analysten erwähnen in diesem Zusammenhang Fahrzeuganprall, Kontamination des Erdreichs oder Rohrbrüche auf dem Grundstück. Diese Gefahren seien aber nicht mit jedem Vertrag versichert. Auch sollte die Versicherungssumme so festgelegt sein, dass das Haus nach einem Brand komplett wieder aufgebaut werden kann. Selbst eine so normale Versicherung wie die Wohngebäudeversicherung verlangt also Marktkenntnisse, die ein Makler haben muss und auch hat.
 
         
         
  Dezember    
   

Lebensversicherung ohne Abgeltungsteuer
Eine klassische Lebensversicherung sollte aus steuerlichen Gründen wenigstens zwölf Jahre laufen und bei einem Abschluss im kommenden Jahr nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten fällig werden. Unverändert gilt, dass biometrische Risiken abgesichert sein müssen und ein Mindesttodesfallschutz erforderlich ist, damit das steuerlich günstige Halbeinkünfteverfahren nach § 20 Abs. 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz für Kapitallebensversicherungen angewendet wird. Das und eine schon bei Abschluss garantierte Mindestrente sind auch nötig, damit die ebenfalls seit Anfang 2005 kräftig verbesserte Ertragsanteilbesteuerung für klassische Rentenversicherungen greift.

Verhalten bei Unfällen mit Haarwild
Fünf Tipps für Autofahrer bei Unfällen mit Haarwild hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammengestellt: Die Unfallstelle sollte mit Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert und die Polizei alarmiert werden. Eine Wildbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter wird empfohlen. Fotos vom Unfall sollten gemacht und der Versicherer informiert werden. Ein solches Verhalten ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind ohne Kaskoversicherung Fotos vom Unfall nicht wirklich hilfreich, denn die Reparatur des Fahrzeug muss dann selbst bezahlt werden.

Die Mehrheit spart für die Altersvorsorge - zu wenig
"Sparen ist in", heißt es in der Überschrift zur Herbstumfrage 2011 des Verbandes der privaten Bausparkassen. Dazu hat TNS Infratest über 2.000 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt. Weit vorn in der Gunst rangiert dabei das Sparen fürs eigene Alter. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch das 12. Altersvorsorge-Barometer von J.P. Morgan Asset Management, das die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg erarbeitet hat. Doch sieht man sich die erfassten Sparraten an, erscheint das hohe Lied der Altersvorsorge, das dabei gesungen wird, nicht gerechtfertigt. Denn die größte Gruppe der Sparer, wie sie die GfK aufgeschlüsselt hat, legt eher 50 als 100 Euro im Monat zurück. Mit monatlich 50 Euro stehen nach 25 Jahren und einem angenommen nachschüssigen Zins von 4 Prozent im Jahr aber nur rund 25.000 Euro zur Verfügung. Damit lässt sich keine vernünftige Altersrente finanzieren.
 
       
       
  November    
   

Blätter wie Schnee und Eis
Selbst das schönste Herbstlaub ist auf Gehwegen und Straßen aus versicherungsrechtlicher Sicht kein Jota erfreulicher als Schnee und Eis. Denn kommt ein Fußgänger auf rutschigem Blattwerk zu Fall und verletzt sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche Krankenversicherung nach einem Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt. Wem dabei ein Verstoß gegen die Wegesicherungspflicht nachgewiesen werden kann, ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig. In solchen Fällen erweist sich die private Haftpflichtversicherung als sehr hilfreich, wehrt sie doch unberechtigte Ansprüche ab und begleicht die berechtigten.

Privater Ruhestand folgt dem gesetzlichen
Die Anhebung der Altersgrenzen für den gesetzlichen Ruhestand geht an der privaten und betrieblichen Altersvorsorge nicht spurlos vorbei. So dürfen Versicherungsverträge, die im kommenden Jahr abgeschlossen werden, nicht mehr vor Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicherten regulär fällig sein, soll die günstige Halbeinkünftebesteuerung gewahrt bleiben. Und das gilt auch für Riester- und Basisrenten sowie bei Vertragsänderungen bestehender Verträge, sofern ein Neubeginn der Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren damit verbunden ist. Wer den regulären Ablauf seiner Altersvorsorge vom 65. auf das 67. Lebensjahr verschieben will, dem drohen dagegen keine steuerlichen Nachteile.

Mehr als alle zehn Jahre unter Wasser
Die Minderheit, die in der Zone 4 des von den deutschen Versicherern entwickelten Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) lebt, bestraft das Leben doppelt. Denn hier bedroht Hochwasser das Haus mehr als nur einmal alle zehn Jahre. Und Versicherungsschutz gegen diese Katastrophe gibt es in aller Regel nicht. In den Zonen 1 bis 3 dagegen bestehen nach Angaben der Versicherer keine Probleme, Versicherungsschutz für die eigenen vier Wände und das Mobiliar zu finden. Doch nur etwa ein Drittel aller Häuser sind in Deutschland gegen diese Gefahren versichert, schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Und sogar nur 16 Prozent schließen in ihre Hausratversicherung einen solchen Schutz ein. Dabei muss man nicht an einem Fluss wohnen, um Hochwasser im Haus zu haben. Ein Starkregen genügt.
 
         
         
    Oktober    
   

Was eine Hausratversicherung auch leistet
Wenn das Auto oder einzelne Teile des Fahrzeugs brennen, kommt die Kaskoversicherung für den Schaden auf. Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy oder ein mobiles Navigationsgerät ersetzt sie allerdings nicht. Dagegen sind bei vielen Hausratversicherungen solche Geräte nicht nur im Haus, sondern auch im Auto gegen Brand versichert, sofern sie nur vorübergehend Fahrzeug liegen. Grundsätzlich verlangt der Begriff Hausrat ohnehin nicht, dass dieser sich stets in den eigenen vier Wänden befindet. Vielmehr besteht in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Versicherungssumme auch Versicherungsschutz für Gegenstände, die auf Reisen mitgenommen werden. Außenversicherung ist das Fachwort dafür.

Was beim Hausbau versicherbar ist
Bevor das neue Eigenheim bezogen werden kann, drohen ihm schon Gefahren. Dafür gibt es die Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden an Bauleistungen, Bauteilen und Baustoffen. Für Schäden am Rohbau, die durch Brand, Blitzschlag oder durch Explosion verursacht werden, kommt sie aber nicht auf. Da ist die spezielle Feuerrohbauversicherung gefragt. Fast noch wichtiger aber ist, die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn wenn zum Beispiel Dritte in einer ungesicherten Baustelle schwer verunglücken, kann das sehr teuer werden. Kosten dieser Art trägt die Bauherrenhaftpflicht. Der Versicherer prüft aber auch vorab, ob der Schadenanspruch zurecht besteht und ersetzt die Gerichtskosten, wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt.

Was man als Hund oder Katze heute braucht
Seit dem 3. Juli des Jahres müssen Hund oder Katze mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, um ins europäische Ausland reisen zu dürfen. Außerdem müssen die vierbeinigen Hausgenossen noch gegen Tollwut geimpft sein und einen EU-Heimtierpass besitzen. Nicht verlangt wird dagegen in aller Regel eine Tierkrankenversicherung. Doch sie macht Sinn, und zwar nicht nur auf Reisen, sondern auch zuhause. Denn so billig sind die Behandlungskosten auch von Tierärzten nicht, dass sie locker aus der Portokasse bezahlt werden können. Und Rechnungen für obligatorische Impfungen übernimmt der Versicherer dann auch.
 
         
     
  September    
 

Hinterbliebenschutz ist unterentwickelt
Der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen stand am Anfang der Lebensversicherung in Deutschland vor nahezu 200 Jahren. Trotzdem kommt die Branche insgesamt mit ihren Todesfallversicherungen lediglich auf einen einstelligen Prozentanteil am Bestand aller Hauptversicherungen. Die Diskussion um die rasch wachsende Lebenserwartung - in jüngster Zeit vor allem der Männer - sollte auch nicht vergessen lassen, dass von den rund 400.000 Männern, die 2009 gestorben sind, immerhin 22 Prozent vor Erreichen des Rentenalters starben, wie es im jüngsten "map-report special" zur Hinterbliebenenvorsorge heißt. Für deren Familien hätte eine Todesfallversicherung gewiss Sinn gemacht.

Wenn Einbrecher spurlos arbeiten
Moderne Autodiebe brauchen keine Brechstange. Vielmehr arbeiten sie mittlerweile mit Notebooks und Scannern oder speziellen Lesegeräten, um die Funksignale der Autoschlüssel abzufangen, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn dann aus dem Fahrzeug etwas abhanden kommt, kann der Nachweis eines Einbruchs für den Eigentümer sehr schwierig werden. Denn Einbruchdiebstahl aus dem Auto wie aus der Wohnung verlangt grundsätzlich einen Beweis für den gewaltsamen Zugang zu Auto oder Wohnung. Gibt es den nicht, ist die Hilfe eines Vermittlers und das Verständnis des Versicherers nötig, damit die Geschädigten nicht leer ausgehen.
       
       
  August    
 

Urlaubsgrüße für die Einbrecher
"Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder Twitter sind verführerisch, um mit Freunden die eigene Urlausvorfreude zu teilen", schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch, so warnt der Verband, "oftmals lesen nicht nur Freunde mit", sondern auch potenzielle Einbrecher. Ungeschützte Online-Profile beantworten den Einbrechern auch vielfach die Frage, ob sich ihre Arbeit dort lohnt, zumal sie in der Regel die Adressdaten gleich mitliefern. Wird dann in den Urlaubsgrüßen noch die Zeit erwähnt, die man weg ist, ist das fast schon sträflich. Allerdings haben Urlaubsgrüße im Internet - anders als ein gekipptes Fenster - keine negativen Auswirkungen auf die Schadenleistungen der Versicherer, sollte während des Urlaubs in die verlassene Wohnung eingebrochen werden.

Unglückliche Tipps zur Pflegeversicherung
Im Prinzip hat der Bund der Versicherten (BdV) mit seiner Warnung vor unseriösen Angeboten zur Pflegekostenversicherung oder zum Pflegetagegeld recht. Denn tatsächlich sollte nicht der Preis entscheiden, sondern die Qualität des Versicherungsproduktes, also das Kleingedruckte, wie der BdV schreibt. Warum der BdV aber die Pflegerentenversicherung pauschal ablehnt, ist nicht einsichtig. Denn das ist eine Rentenversicherung, deren Beiträge während der gesamten Versicherungsdauer stabil bleiben. Außerdem hört bei dieser Versicherung - in der Regel - die Beitragszahlung mit Eintritt des Versicherungsfalls auf.

Schöner Unglücksort Garten
Von der professionellen Gartenarbeit abgesehen, ist dieses Tun für den Rest der Welt Privatsache. Bei diesem Hobby in vielfach blühender Umgebung wird allerdings leicht übersehen, wie unfallträchtig diese Arbeit ist. Hecken schneiden, Rasen mähen, den Boden umarbeiten, Bäume beschneiden, Pflanzlöcher hacken - es gibt zahllose schweißtreibende Möglichkeiten, sich im eigenen Garten zu verletzen. Doch bei Unfällen privater Natur leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer in der Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen Entschädigung eine private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen im eigenen Garten - aber nicht nur dort - und rund um die Uhr.
 
       
       
  Juli    
 

Urlaubsgrüße für die Einbrecher
"Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder Twitter sind verführerisch, um mit Freunden die eigene Urlausvorfreude zu teilen", schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch, so warnt der Verband, "oftmals lesen nicht nur Freunde mit", sondern auch potenzielle Einbrecher. Ungeschützte Online-Profile beantworten den Einbrechern auch vielfach die Frage, ob sich ihre Arbeit dort lohnt, zumal sie in der Regel die Adressdaten gleich mitliefern. Wird dann in den Urlaubsgrüßen noch die Zeit erwähnt, die man weg ist, ist das fast schon sträflich. Allerdings haben Urlaubsgrüße im Internet - anders als ein gekipptes Fenster - keine negativen Auswirkungen auf die Schadenleistungen der Versicherer, sollte während des Urlaubs in die verlassene Wohnung eingebrochen werden.

Unglückliche Tipps zur Pflegeversicherung
Im Prinzip hat der Bund der Versicherten (BdV) mit seiner Warnung vor unseriösen Angeboten zur Pflegekostenversicherung oder zum Pflegetagegeld recht. Denn tatsächlich sollte nicht der Preis entscheiden, sondern die Qualität des Versicherungsproduktes, also das Kleingedruckte, wie der BdV schreibt. Warum der BdV aber die Pflegerentenversicherung pauschal ablehnt, ist nicht einsichtig. Denn das ist eine Rentenversicherung, deren Beiträge während der gesamten Versicherungsdauer stabil bleiben. Außerdem hört bei dieser Versicherung - in der Regel - die Beitragszahlung mit Eintritt des Versicherungsfalls auf.

Schöner Unglücksort Garten
Von der professionellen Gartenarbeit abgesehen, ist dieses Tun für den Rest der Welt Privatsache. Bei diesem Hobby in vielfach blühender Umgebung wird allerdings leicht übersehen, wie unfallträchtig diese Arbeit ist. Hecken schneiden, Rasen mähen, den Boden umarbeiten, Bäume beschneiden, Pflanzlöcher hacken - es gibt zahllose schweißtreibende Möglichkeiten, sich im eigenen Garten zu verletzen. Doch bei Unfällen privater Natur leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer in der Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen Entschädigung eine private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen im eigenen Garten - aber nicht nur dort - und rund um die Uhr.
 
       
       
  Juni    
 

Finanzamt schmälert jede Rentenerhöhung
Die Erhöhung der gesetzlichen Renten um knapp 1 Prozent zum 1. Juli 2011 könnte netto für viele Rentner und Renterinnen zum Nullsummenspiel werden. Man sollte sich daher möglichst rechtzeitig darauf einstellen, dass alle Rentenvorausberechnungen heute nur Bruttoangaben sein können. Denn die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge, die das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich gebracht hat, macht die Renten zunehmend zu normalen steuerpflichtigen Einkünften. Wer im laufenden Jahr in Rente geht, muss schon 62 Prozent der Rente als Einkommen versteuern. Besser gestellte Ruheständler werden auf alle Fälle ihre Rentenerhöhung mit dem Fiskus teilen müssen.

Altersgrenzen in der Personenversicherung
In den Schaden-, Unfall- und Haftpflichtsparten der Versicherer gibt es praktisch keine Altersgrenzen, denn das Alter der Hausbesitzer oder der Aktionäre hat nichts mit den versicherten Werten eines Eigenheims oder Unternehmens zu tun. Auch ein Unfall ist grundsätzlich vom Alter der Versicherten unabhängig. Anders ist es bei der Personenversicherung. Hier hängt das Risiko des Versicherers auch vom Alter der versicherten Personen ab. Daher wird eine private Krankenversicherung ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr angeboten. Auch die private Pflegeversicherung oder eine Versicherung mit Todesfallschutz der Lebensversicherer ist im fortgeschrittenen Alter nicht mehr zu haben. Dabei unterschieden sich die Unternehmen aber darin, welches Alter sie bei einem Neuabschluss noch akzeptieren.

Wohnungseinbrüche nehmen zu
„Die Experten der Kriminalpolizei ziehen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2010 ein alarmierendes Fazit: Nicht nur die Gesamtzahl der Wohnungseinbrüche hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, auch Tagungswohnungseinbrüche sind häufiger geworden“. So leitet die VdS Schadenverhütung GmbH, die auf technischem Gebiet eng mit der Polizei zusammenarbeitet, ihre jüngste Pressemitteilung ein. Wie man sich gegen Wohnungseinbrüche technisch an Türen und Fenstern wappnen kann, dazu bieten sowohl Kriminalpolizei als auch VdS Schadenverhütung eine Menge guter Ratschläge. Die Garantie, dass nicht trotzdem einmal eingebrochen wird, kann aber niemand geben. Daher ist eine Hausratversicherung, die für den Einruchdiebstahl aufkommt, unverzichtbar, meint.
 
       
       
  Mai    
 

Mehr Fahrradunfälle im Frühjahr und Sommer

Rund 71.000 Radfahrer waren im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Unfälle verwickelt. Mehr als 90 Prozent haben sich dabei verletzt. Bei Kindern auf dem Rad steigen im Frühjahr und Sommer eines jeden Jahres Kopfverletzungen, weil sie ohne Helm unterwegs sind, berichtet die DAK zusätzlich. Die meisten Unfälle dieser Art sind keine Wegeunfälle, die sich auf der Fahrt zur Schule oder zurück ereignen. Doch nur bei solchen Unfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Wer in der Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen Entschädigung eine private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr.

Keine Riesterrente mehr ohne Eigenbeitrag
Künftig müssen nicht nur unmittelbar geförderte Riester-Sparer, sondern auch mittelbar geförderte einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen, um Zulagen zu bekommen. So steht es im neuen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. In der alten Broschüre „ Die Riesterrente / 100 Fragen & Antworten", Ausgabe 2002, des ehemaligen Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger heißt es dagegen auf Seite 10 noch: „Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner förderberechtigt ist, besteht die Möglichkeit, dass beide Partner die Zulagen erhalten. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. ... Der ursprünglich nicht förderberechtigte Ehegatte leitet seine Zulagenberechtigung dann vom förderberechtigten Ehegatten ab und muss dafür selbst keine Beiträge aus eigenen Mitteln leisten“.

Ganoven im eigenen Unternehmen
Vor allem mittelständische Unternehmer unterschätzen die Wirtschaftskriminalität im eigenen Betrieb. Das sind übereinstimmende Aussagen aktueller Untersuchungen der Wirtschafsprüfungsgesellschaften KPMG und PwC PricewaterhouseCoopers International. Viele Unternehmen verließen sich zu sehr auf technische Maßnahmen und präventive Kontrollen, schreibt KPMG. Kontrolle allein genüge aber nicht, betont PwC, um Veruntreuung, Bilanzfälschung und Korruption zu verhindern. Ganz ausschließen lässt sich das offensichtlich nicht. Doch zumindest der finanzielle Schaden für die Unternehmen lässt sich begrenzen. Zu diesem Zweck gibt es die Vertrauensschadenversicherung auf dem Markt, die allerdings nicht von allen Versicherern angeboten werden.
 
       
       
  März    
 

Der Garantiezins ist nicht alles
Wenn der Garantiezins der Lebensversicherung sinkt, muss das nicht weniger Geld in den Taschen der Versicherungssparer bedeuten. Denn zum einen betrifft der Garantie- oder Rechnungszins nur neue Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Zum anderen ist dieser Zins nur ein Teil der laufenden Überschussbeteiligung, die derzeit im Schnitt bei 4,1 Prozent im Jahr liegt. Davon garantiert sind seit Anfang 2007 2,25 Prozent. Doch wer auf diese klassische Sicherheit bei seiner Altersvorsorge Wert legt, sollte noch im laufenden Jahr eine Lebensversicherung abschließen. Denn ab dem 1. Januar 2012 beträgt der gesetzlich vorgegebene Garantiezins nur noch 1,75 Prozent im Jahr.

Erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Erwerbsunfähigkeitsrente unterscheiden sich trotz ihrer begrifflichen Nähe doch kräftig. Denn wer vor dem 63. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss sich auf einen Rentenkürzung von bis zu 10,8 Prozent gefasst machen. Diese gesetzliche Änderung zum 1. Januar 2001 ist auch nicht verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am 11. Januar 2011 (Az.: 1 BvR 3588/08 und. 1 BvR 555/09) entschieden hat. Für die Rentenhöhe einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente spielt das Alter bei Erstbezug dagegen grundsätzlich keine Rolle. Das gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten, die es seit Jahren nur noch bei Lebensversicherern gibt.

Die Pflege ist weiblich
Da Pflegebedürftigkeit zu 83 Prozent im höheren Alter eintritt, sind infolge der längeren Lebenserwartung der Frauen 63 Prozent der Pflegebedürftigen weiblich. Das sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2009; neuere gibt es nicht. Die Pflege wird vielfach auch allein von Familienmitgliedern erbracht. Ob das damit zusammenhängt, dass professionelle Pflege nicht komplett von den Kassen bezahlt wird, sagt die Statistik nicht. Auch die Kosten für Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie, die nach einem Schlaganfall zum Beispiel von den Kassen übernommen werden, sind ohne kräftige Zuzahlungen nicht zu haben. Der Abschluss einer privaten Pflegerente rechnet sich daher rasch.
 
       
       
  Februar    
 

Auch die Narrenkappe verzeiht nicht jeden Unsinn

Die sogenannte fünfte Jahreszeit kann viel Ärger und Sorgen bereiten. Dabei sollte sie eigentlich viel Spaß machen. Doch die Narrenkappe auf dem Kopf kann leicht vergessen lassen, wie schlecht sich Alkohol und Benzin vertragen. Das eigene Auto sollte man unter allen Umständen stehen lassen, wenn zur guten Laune auch viele Promille beigetragen haben. Denn diese Kombination kann nicht nur den Führerschein kosten und Punkte in Flensburg einbringen. Auch die Versicherer sehen besonders kritisch hin, wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist. Der Kfz-Versicherer muss zwar den Geschädigten befriedigen, kann in einem solchen Fall aber den Versicherten mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Bei der Kaskoversicherung kann den Versicherten eine Alkoholfahrt noch mehr kosten.

Im Schadenfall ist Eile geboten
Bei Schäden ist für Versicherte Eile geboten. Denn die Versicherungsbedingungen für Hausrat- oder für Wohngebäudeversicherungen verlangen vom Versicherungsnehmer nicht nur, alles zu tun, damit der Schaden nicht noch größer wird. Das ist die Schadenminderungspflicht der Versicherten. Vielmehr muss die Schadenmeldung auch so rasch wie möglich beim Versicherer landen. Denn der Versicherer muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild vom Schadenumfang zu machen. Wer bei einem Versicherungsmakler Kunde ist, sollte diesen sofort informieren. Der Makler übernimmt dann die Dokumentation des Schadens und meldet ihn dem Versicherer. Den Schaden schon mal reparieren lassen und ihn dann erst melden, das kann dazu führen, dass die Versicherung die Regulierung komplett ablehnt.

Altersvorsorge im Strudel der Finanzkrise
Die zahlreichen Umfragen zur Altersvorsorge führen derzeit zu weitgehend identischen Ergebnissen. Danach sorgt sich die Mehrheit hierzulande wegen der gefährdeten Stabilität des Euros um ihre Ersparnisse für den Lebensabend. Die Sicherheit der langfristigen Geldanlage genießt jetzt oberste Priorität. Diese Sicherheit bieten klassische Kapitallebens- und Rentenversicherungen durch ihre integrierten Garantien. Und die laufende Überschussbeteiligung dieser Lebensversicherungen beträgt 2011 im Schnitt immerhin noch 4,07 Prozent. Das sollte für einen Inflationsausgleich genügen. Die Chance eines höheren Ertrags bieten Fondspolicen. Wird dazu auch eine Garantie gewünscht, kostet das aber Renditepunkte.
 
       
       
  Januar    
 

Haftpflicht auch bei Eis und Schnee
Schnee und Eis machen im Winter 2010/2011 nicht nur Autofahrern, öffentlichem Nahverkehr, Bahn und Luftfahrt zu schaffen. Auch wer „Kehrwoche“ hat, dem sind Eis und Schnee im Übermaß nicht willkommen. Denn kommt ein Fußgänger auf glatten Wegen zu Fall und verletzt sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche Krankenversicherung nach einem Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt. Wem dabei ein Verstoß gegen die Wegesicherungspflicht nachgewiesen werden kann, ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Gerade in solchen Fällen erweist sich die private Haftpflichtversicherung als sehr hilfreich, wehrt sie doch unberechtigte Ansprüche ab und begleicht die berechtigten.

Basisrente fürs Arbeitszimmer
Die finanzielle Aufbesserung, die das nun wieder steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer bedeutet, könnte auch dafür genutzt werden, die eigene Altervorsorge aufzubessern. Insbesondere Selbstständige hätten das nötig, wie alle Umfrage zeigen. Danach rutscht jedenfalls die Hälfte dieser Berufsgruppe sehenden Auges in die Altersarmut. Wer überhaupt für später vorsorgt, legt bestenfalls 200 Euro im Monat auf die hohe Kante. Für das Arbeitszimmer lassen sich aber jährlich 1.250 Euro absetzen. Und je nach Steuersatz kann dabei etwas mehr herausspringen als nur der Tropfen auf den heißen Stein. Für die Reaktivierung der alten steuerlichen Regeln zurück bis zum 1. Januar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. Juli vergangenen Jahres (Az.: 2 BvL 13/09) gesorgt.

Heizen ist Versicherungsnehmerpflicht
Tiefe Temperaturen, Tauwetter und erneuter Frost lassen Wasserrohe platzen. Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer bearbeiten nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft jedes Jahr mehr als eine Millionen Leitungswasserschäden, vorwiegend in der Winterzeit. Etwa 2,4 Milliarden Euro haben sie für solche Schäden 2009 ausgeben müssen. Kein Wunder, dass sie ihren Kunden empfehlen, kräftig zu heizen. Das mag missfallen, wem die Vermeidung der Klimaerwärmung mit ihren hässlichen Folgen besonders am Herzen liegt. Doch sind die Räume nicht ausreichend beheizt, kann der Versicherer bei geplatzten Wasserrohren mit entsprechenden Folgen die Leistungen wegen Obliegenheitsverletzungen kürzen.
 
       
       
  Dezember    
 

Unfall auf dem Weihnachtsmarkt

Wenn beim nachdienstlichen Besuch des Weihnachtsmarktes ein Unfall passiert, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Denn der Arbeitsweg ist mit dem Besuch des Weihnachtsmarktes unterbrochen. Unfallleistungen gibt es nur aus der privaten Unfallversicherung. Denn die leistet grundsätzlich für private wie dienstliche Unfälle, in aller Regel auch rund um den Globus und zu jeder Zeit. Für die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen kommen die Krankenversicherer auf. Das gilt auch für die gesetzlichen Kassen, wie die DAK betont. Der Wegeunfall ist hier kein Thema.

Was eine Dachrinne nicht ist
Eine Dachrinne ist grundsätzlich kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung. Das mussten sich auch Kläger vom Landgericht Coburg (Az.: 23 O 786/09) sagen lassen, wie die ARAG Versicherungen meldet. Im Streitfall war ein Regenabflussrohr außerhalb des Gebäudes der Kläger, aber noch auf deren Grundstück gebrochen. Die Kläger forderten von ihrem Versicherer die Übernahme der Kosten für die handwerkliche Inspektion und die Reparatur der Regenrinne. Doch der Versicherer lehnte ab. Denn den Versicherungsbedingungen zufolge sind vom Versicherungsschutz einer Wohngebäudepolice nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung erfasst. Die Dachrinne eines Eigenheims zählt nicht dazu, meinten auch die Coburger Richter.

Neue Winterreifenpflicht aus Versicherungssicht
Die ab Ende des Jahres 2010 auch in Deutschland geltende Winterreifenpflicht freut die Autoversicherer, versprechen sie sich doch davon weniger Verkehrsunfälle. An den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ändert das aber grundsätzlich nichts. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss den Schaden eines Autofahrers weiterhin begleichen, auch wenn dieser bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist. Regressmöglichkeiten sind bei Pflichtversicherungen sehr beschränkt. Die Kaskoversicherung leistet bei einer Sommerreifenfahrt im Winter mit Unfallfolgen ebenfalls. Zwar konnte schon bisher eine solch grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen führen. Doch zahlreiche Autoversicherer haben grundsätzlich auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet.
 
       
       
  November 2010    
 

Hochwasser im Trockenen
Man muss nicht an einem Fluss oder an der See wohnen, um die Hochwasser in den eigenen vier Wänden zu haben. Denn Unwetter in Verbindung mit Starkregen können auch in von Überschwemmungen und Hochwasser bislang ungefährdeten Landstrichen Überflutungen verursachen, wenn ausgetrocknetes oder tiefgefrorenes Erdreich die Wassermassen nicht aufnimmt und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Wird dadurch die Wohnung unter Wasser gesetzt und versinkt im Schlamm, kommt der Versicherer wenigstens für die finanziellen Folgen auf, sofern Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung enthalten. Und teuer muss diese Ergänzung auch nicht sein.

Was Polizei und Versicherer raten
Das Motto "ich bin ja versichert und bekomme alles ersetzt" könne verhängnisvoll sein, heißt es in der Broschüre "Ungebetene Gäste" der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder. So hätten schon viele Versicherte nach einem Einbruch feststellen müssen, dass sie unterversichert gewesen sind. Außerdem könne auch die beste Versicherung den Verlust ideeller Werte wie Erinnerungsstücke nicht ersetzen. Doch auch Wertsachen wie Gold- und Silberstücke, Schmuck oder Bargeld sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen in den Schutz einer Hausratversicherung eingeschlossen. Mechanische Sicherungen von Fenstern und Türen sollten daher oberste Priorität genießen. Denn sie schrecken die Täter ab, die nach Ansicht der Polizei in der Regel keine Profis sind.

Selbständigen droht Altersarmut
Selbständige und Freiberufler haben häufig ein Problem mit der eigenen Altersvorsorge. So betitelt denn auch HDI-Gerling die Ergebnisse seiner aktuellen Umfrage, die zusammen mit dem FAZ-Institut und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa erarbeitet wurde mit "heute Unternehmer - morgen Hartz-IV-Empfänger". Kernaussage darin ist, dass die Selbständigen sehenden Auges in die Altersarmut schlittern. Denn rund die Hälfte dieser Berufsgruppe spare nicht regelmäßig für später und wenn, dann höchstens 200 Euro im Monat. Auch an der Kenntnis über geeignete Vorsorgeinstrumente fehle es. Das musste auch die Condor Versicherungsgruppe erfahren, für die ebenfalls Forsa Selbständige und Freiberufler befragt hat. Danach nutzt gerade einmal jeder zehnte Selbständige und Freiberufler die für diese Berufsgruppe vom Gesetzgeber konzipierte, steuerlich geförderte Basisrente.
 
       
       
  Oktober 2010    
   

Unauffälligkeit rächt sich
Ein unauffälliger Hinweis auf die Folgen einer nicht vollständigen oder nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antragsformular genügt nicht, um vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung zu verweigern. Vielmehr muss sich dieser Hinweis optisch deutlich abgesetzt, unmittelbar über der Unterschriftenleiste des Antrags befinden, wie das VersicherungsJournal kürzlich unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Juli 2010 (Az.: 23 O 377/09) berichtete. Im Streitfall wollte der private Krankenversicherer von Vertrag zurücktreten und die Leistung - die Anschaffung eines Beatmungsgerätes - verweigern, weil der Kunde seine stationär behandelten Schlafstörungen nicht genannt hatte. Doch wegen der unauffällig angebrachten Warnung vor den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung im Antragsformular scheiterte er vor Gericht.

Lebensversicherung zum Bauen
Kreditinstitute und Lebensversicherer haben 2009 rund 130 (2008: 134,4) Milliarden Euro zur Wohnungsfinanzierung ausgezahlt, wie der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. berichtete. Die Sparkassen belegten 2009 mit 38,5 Milliarden Euro und einem Marktanteil von 29,7 Prozent Platz 1. Daran schlossen sich die Bausparkassen mit 33,2 Milliarden Euro an. Die Lebensversicherer lagen dieser Statistik zufolge mit 4,6 Milliarden Euro und einem Marktanteil von 3,6 Prozent auf dem vorletzten Platz. Wer mit Hilfe der Lebensversicherung seine eigenen vier Wände finanziert, was etwas preiswertes sein kann als bei einem Kreditinstitut, sollte aber bei der Tilgungsberechnung die Überschussbeteiligung weitgehend außen vor lassen. Denn angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf dem Markt lässt sich die derzeit noch relativ gute Überschussbeteiligung nicht dauerhaft durchhalten.

Vor Schweinen wird selten gewarnt
Vor Menschen oder Nutztieren auf der Autobahn warnt der Verkehrsfunk häufig. Wildschweine, Hasen oder Rehe kommen dagegen im Verkehrsfunk selten vor. Dabei sind sie gar nicht so selten selbst auf deutschen Fernstraßen anzutreffen. Und bei trüben, nebligem Herbstwettern ist dieses Wild dort nur schwer zu erkennen, wodurch die Unfallgefahr wächst. Das gilt auf Landstraßen noch mehr. Kommt es zum Unfall mit diesem Haarwild, zahlt grundsätzlich die Kaskoversicherung. Kein Haarwild im Sinn der Versicherungsbedingungen sind zwar Kühe und Pferde. Doch immer mehr Versicherer schließen Unfälle mit Nutztieren in ihren Kaskoschutz ein. Es lohnt sich daher, die Versicherungsbedingungen aufmerksam durchzusehen und bei einer Fehlanzeige darauf Versicherer oder Makler anzusprechen.
 
         
         
    September 2010    
   

Ältere sind besonders unfallgefährdet
Ältere Personen sind auf Deutschlands Straßen besonders gefährdet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war über die Hälfte der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger und die Hälfte der getöteten Fahrradfahrer im vergangenen Jahr über 65 Jahre alt. Dabei liegt der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung nur bei einem Fünftel. In absoluten Zahlen kamen 335 Fußgänger und 231 Radfahrer dieser Altersgruppe bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die Zahl der älteren Fußgänger und Radfahrer, die bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen davonkommen, ist weit höher. Das zeigt, wie wichtig gerade für diese Bevölkerungsgruppe die private Unfallversicherung ist. Denn im Rentenalter ist von der an die Arbeit gebundenen gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistung mehr zu erwarten.

Wenn der Arzt pfuscht
Mangelnde Hygiene, falsche Medikamente, Fehler bei der Operation – das sind Fehler in deutschen Krankenhäusern, die dramatische Folgen haben können. Eine aktuelle Studie zeige, schreibt zum Beispiel die Advocard Rechtsschutzversicherung, dass jedem dritten Arzt einmal im Monat ein Behandlungsfehler unterläuft. Nachzuweisen sind diese Fehler allerdings nur schwer, räumt der Versicherer ein. Doch nur bei einem Nachweis des ärztlichen Kunstfehlers besteht Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dabei kann auch eine außergerichtliche Einigung über die Bundesärztekammern und deren Schlichtungsstellen sinnvoll sein. Erst wenn das unbefriedigend ausgeht, sollte der nächste Schritt zum Anwalt führen. Dafür aber sollte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Strittige Werte beim Diebstahl
Bei Einbruchdiebstahl sind die Bundesbürger oft zweimal gekniffen. Zum Verlust der Wertsachen kommt die Schwierigkeit, die Werte der entwendeten Gegenstände nachzuweisen. Zwar zahlt bei Einbruchdiebstahl grundsätzlich die Hausratversicherung, wenn auch nur in begrenztem Umfang. Doch erforderlich ist für solche Leistungen ein Nachweis. Besonders wichtig sind Rechnungen und Zertifikate. Doch fast die Hälfte der Haushalte besitzen keine solchen Unterlagen, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz Deutschland erbracht hat. Und 73 Prozent der Haushalte mussten zugeben, dass sie keine Aufnahmen von ihrem Schmuck und ihren wertvollen Uhren gemacht haben. Bei acht von zehn Einbrüchen aber werden nach Angaben der Allianz solche Wertgegenstände gestohlen.
 
         
       
  August 2010    
   

Ein Lob der Kapitallebensversicherung
Die klassische Kapitallebensversicherung, das einstige Standardprodukt der deutschen Lebensversicherer zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung, sehen nach Jahren vehementer Kritik jetzt auch Verbraucherschützer positiv. So schreiben die beiden Autoren des neuen Ratgebers "Privatrenten und Lebensversicherungen" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Die Kapitallebensversicherung ist ein bequemes und sicheres Produkt, das - wenn man einen soliden Versicherer wählt - auch noch eine durchaus brauchbare Rendite abwirft". Tatsächlich haben Rechnungszinsen von drei bis vier Prozent auf den Sparanteil der Beiträge, mit denen diese Lebensversicherungen vielfach noch kalkuliert sind, heute Seltenheitswert. Zumal diese Zinsen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert sind.

Kontopfändungsschutz auch für Versicherungen
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Sinn dieser Neuregelung ist es, Menschen in finanzieller Notlage, die von Pfändungen betroffen sind, zumindest die Möglichkeit zu lassen, Miete, Strom, Wasser und Versicherungsbeiträge weiter begleichen zu können. Bisher waren die Konten komplett gesperrt, sofern sie der Pfändung unterlagen. Geschützt ist ein monatlicher Basisfreibetrag von 985,15 Euro. Zumindest dieser Betrag, der bei Unterhaltspflichten noch etwas höher ist, darf nicht gepfändet werden, sofern er auf einem Pfändungsschutzkonto liegt. Ein solches Girokonto müssen Banken und Sparkassen auf Verlangen ihrer Kunden einrichten.

Einbrecher nutzen die Urlaubszeit
Da freut man sich auf den Urlaub, doch die Versicherer heben warnend den Zeigefinger und erinnern daran, dass Einbrecher während der allgemeinen Ferienzeit offensichtlich nicht verreisen. Zwar zahlt die Hausratversicherung grundsätzlich bei Wohnungseinbrüchen. Doch Wertsachen sind nur teilweise versichert. Gerade damit aber gehen Urlauber besonders leichtfertig um, wie die jüngste forsa-Umfrage der Allianz erbracht hat. Passend dazu verweist die VdS Schadenverhütung GmbH, die zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gehört, auf die jüngste Kriminalstatistik der Polizei, die für 2009 insgesamt 114.000 Wohnungseinbrüche ausweist. Einen speziellen Urlaubscheck haben die Sicherheitsexperten der VdS unter http://www.vds-home.de zusammengestellt.
 
         
         
  Juli 2010    
 

Ein kühles Bad im See birgt Risiken

Nicht das Baden im Meer ist besonders gefährlich. Viel gefährlicher ist nach Angaben der Versicherer ein Bad in heimischen Flüssen, Seen und Kanälen. Allein in Deutschland er-eignen sich der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zufolge fast 500 tödliche Badeunfälle im Jahr. Die Zahl der Verletzungen, die sich beim Baden in diesen Gewässern zugezogen werden, beträgt ein Mehrfaches davon. Die medizinische Behandlung bezahlt zwar die Kasse oder die private Krankenversicherung. Doch von der gesetzlichen Unfallver-sicherung ist in solchen Fällen in aller Regel nichts zu erwarten. Nur die private Unfallver-sicherung leistet rund um die Uhr, weltweit und eben auch bei privaten Unfällen

Wenn Einbrecher an Bord sind
Kreuzfahrten sind heute nicht mehr so teuer wie vor etlichen Jahren, als sich wirklich nur die Betuchten einen solchen Urlaub leisten konnten. Das erklärt die wachsende Popularität eines Urlaubs auf See, bei dem Hotelzimmer und Gepäck mitfahren. Doch der besondere Reiz einer Kreuzfahrt kann schnell verloren gehen, wenn in die Kabine eingebrochen wird. Die so-genannte Außendeckung einer Hausratversicherung kommt zwar grundsätzlich für den Einbruch in ein Hotelzimmer auf, nicht immer aber für einen Einbruch in die Schiffskabine. Hier ist das sogenannte Kleingedruckte in den Bedingungen entscheidend.

Geothermie lässt die Versicherer nicht kalt
Erdwärme ist umweltfreundlich und anders als Wind und Sonne grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Doch die Versicherer sind keine reinen Geothermiefans, wie laut „Versiche-rungsJournal“ eine Veranstaltung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt-schaft Ende Juni in Potsdam gezeigt hat. Vor allem die Energiegewinnung mit Bohrungen bis zu 5.000 Metern Tiefe hat ein hohes Schadenpotenzial. An den Versicherungsschutz solcher Risiken trauen sich nur wenige Versicherer. Die Versicherung der Wärmegewinnung mit ei-ner Wärmepumpe für das Eigenheim ist dagegen in aller Regel kein Problem. Doch sollten in die entsprechenden Planungen auch Versicherer und Makler eingebunden werden.
 
       
       
  Juni 2010    
 

Versicherungsvermittlung als Vorbild
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierte unlängst die praktische Umsetzung der Dokumentation der Anlageberatung am Bank- und Sparkassenschalter. Die wesentlichen Anliegen der Kunden würden dabei „nicht immer in der vom Gesetzgeber vor-gesehenen Weise dokumentiert“, monierte die BaFin nach ihrer umfangreiche Markterhebung von Anfang 2010. Und der Kaffeeröster Tchibo muss dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2010 (Az.: 408 O 95/09) zufolge die Vermittlung von Policen ganz einstellen, weil ihm dafür die Genehmigung und der erforderliche Sachkundenachweis fehlen. Die aber muss jeder qualifizierte Vermittler haben und hat sie auch.

Versicherer wollen keine Hochwassergeschädigten
Die deutschen Versicherer erklären zwar stets nach Hochwasserkatastrophen, dass sich prak-tisch jeder deutsche Haushalt gegen die Folgen von Hochwasser und Überflutung absichern könne. Und zeigen sich jedes Mal überrascht, dass ihre Kundschaft mit Wohngebäude- und Hausratversicherungen die ergänzende Elementarschadenversicherung nicht abschließt. Tat-sächlich aber sind Haushalte, die bereits Hochwasserschäden erlitten haben, nicht mehr zu versichern. Das Risiko solcher Haushalte in unmittelbarer Nähe von Flüssen ist den Ver-sicherern zu hoch. Eine generelle Versicherungspflicht wie sie einst in der DDR oder in Ba-den-Württemberg bestand, womit das Risiko durch die große Zahl der Versicherten tragbar würde, lehnt die Versicherungsbranche jedoch aus politischen Gründen ab.

Das iPad nicht allein im Auto lassen
Was für mobile Telefongeräte und für klassische Notebooks gilt, das gilt auch für das neue iPad von Apple, das jetzt auch auf dem deutschen Markt zu haben ist. Die Hausratversicherung schützt diese Geräte in den eigenen vier Wänden vor Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl. Anders sieht es auf Reisen aus. Beim iPad zum Beispiel könnte eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, wenn es unterwegs abhanden kommt. Doch fast keinen Schutz gibt es für iPads, Notebooks oder auch Handys, die die Besitzer unbeaufsichtigt im Auto liegen lassen. Denn das lockt Diebe geradezu an. Der Tatbestand grober Fahrlässigkeit dürfte damit erfüllt sein. Dann hilft die Kfz-Kaskoversicherung nur wenig.
 
       
       
  Mai 2010    
 

Steuern schmälern die Altersrenten zu Recht

Sowohl gesetzliche Renten als auch entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken und Beamtenpensionen werden seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 nachgelagert besteuert. Und das ist auch nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof mit seinem erst am 31. März des Jahres veröffentlichen Urteil vom 19. Januar 2010 (Az.: X R 53/08) noch einmal festgestellt hat. Mit Steuern auf die Hälfte der Rente fing es an. Bei Neurenten des laufenden Jahres unterliegen schon 60 Prozent der Einkommensteuer. Bis 2040 werden 100 Prozent erreicht sein. Wer ergänzend privat vorsorgt, sollte diese Entwicklung bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Von privaten Altersrenten wird nur ein fiktiver, vergleichsweise geringer Ertragsanteil besteuert.

Wenn weder Kinder noch Eltern haften
Kinder haften für Schäden, die sie anrichten, grundsätzlich erst ab sieben Jahren, bei Verkehrsunfällen sogar erst ab zehn Jahren. Auch die Eltern haften nicht, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das ist zwar ein dehnbarer Begriff, doch ständig auf die Kinder aufpassen müssen die Eltern nicht, wie Gerichtsurteile immer wieder zeigen. Daher leistet in solchen Fällen auch die normale Haftpflichtversicherung nicht. Wenn das Unglück im Freundeskreis oder bei Nachbarn passiert, kann das aber unangenehm werden. Und so übernehmen verschiedene Versicherer auch Schäden, die deliktunfähige Kinder anrichten, was sicherlich zum Erhalt von Freundschaft und guter Nachbarschaft beiträgt.

Unfälle sind vielfach privat
Die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr ist im vergangenen Jahr nur leicht um 0,5 Prozent auf 2,3 Millionen gestiegen, wie das Statistische Bundesamt meldete. Personenschäden sind dabei sogar um 3 Prozent auf knapp 311.000 zurückgegangen. Die Versicherer schätzen die Gesamtzahl aller Unfälle aber auf rund acht Millionen. Die meisten davon ereignen sich also nicht auf der Straße und sind auch keine Wegunfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Doch wer in der Freizeit bei Sport, bei Gartenarbeit oder einfach beim Hausputz verunglückt, darf nicht mit einer finanziellen Entschädigung eines Versicherers rechnen. Nur wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist rund um die Uhr und auch weltweit - von Kriegsgebieten abgesehen - abgesichert. 
 
       
       
  März 2010  
   

Rettungsaktion für den Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung lässt sich noch nachträglich retten, auch wenn der letzte Unfall aus dem Vorjahr bereits reguliert ist. Das geht zwar nicht in allen Fällen, aber unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert der Versicherer die nachträgliche Bezahlung des Unfallschadens durch den Versicherten. Dann bleibt der alte Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Bereits zu viel bezahlte Beiträge werden wieder erstattet. Die Frist für diese Rettungsaktion beträgt nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sechs Monate. Die nachträgliche Bezahlung eines Kleinschadens kann sich vor allem deshalb lohnen, weil für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt nicht die finanzielle Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend ist.

Lebensversicherung ohne Abgeltungsteuer
Eine klassische Lebensversicherung sollte aus steuerlichen Gründen wenigstens zwölf Jahre laufen und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig werden, Auch müssen biometrische Risiken abgesichert sein. Ein Mindesttodesfallschutz und eine schon bei Abschluss garantierte Mindestrente sind vorgeschrieben. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bleibt die Lebensversicherung von der Abgeltungsteuer befreit. Nur dann gilt das günstige Halbeinkünfteverfahren nach § 20 Abs. 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden sind. Nur dann gilt die ebenfalls seit Anfang 2005 kräftig verbesserte Ertragsanteilbesteuerung für klassische Rentenversicherungen. Daran hat das Bundesfinanzministerium noch einmal kurz vor Jahresende 2009 per Rundschreiben erinnert.

Die richtigen Versicherungen zur Abfahrt
Auch auf der Skipiste gilt eine Art Straßenverkehrsordnung. Verstöße dagegen können ins Geld gehen. "Pistenrowdys müssen haften", überschrieb denn auch die ARAG Rechtsschutzversicherung ihren Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 14 O 462/06) zu einem Zusammenstoß einer Skiläuferin mit einem Snowboarder. Dabei hatte sich die Frau ein Bein, mehrere Rippen und ein Handgelenk gebrochen. Vom Unfallverursacher hatte sie Schmerzensgeld verlangt und mit richterlicher Hilfe auch erhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist daher auf der Piste nicht weniger wichtig als im Alltagsleben. Außerdem empfehlen die Versicherer gerade für den Skiurlaub noch eine private Unfallversicherung, die im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Freizeitunfällen leistet.

Ein Elementarschaden namens Xynthia
Die schweren Schäden, die das Sturmtief Xynthia angerichtet hat, sollte nicht nur die direkt davon Betroffenen an eine Elementarschadenversicherung denken lassen. Denn es geht dabei - von Menschenleben einmal abgesehen - nicht n ur um lädierte Dächer oder beschädigte Autos, was zumeist versichert ist. Vielmehr können Unwetter in Verbindung mit Starkregen auch in von Hochwasser bislang ungefährdeten Landstrichen Überflutungen verursachen, wenn ausgetrocknetes oder tiefgefrorenes Erdreich die Wassermassen nicht aufnimmt und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Wird dadurch die Wohnung unter Wasser gesetzt und versinkt im Schlamm, kommt der Versicherer wenigstens für die finanziellen Folgen auf, sofern Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung enthalten.

Was nicht zur Altersvorsorge taugt
Erst die Begründung der Gerichtsurteile zum strittigen Verkauf von Zertifikaten an sicherheitsbedachte Bürger zeigt, wie wenig risikoreiche Wertpapiere zur Altersvorsorge taugen. Die Verbraucherschützer sind zwar mehrheitlich der Ansicht, dass sich Geldanlagen vom Bankschalter besser zur Altersvorsorge eignen als Versicherungspolicen. Doch auch wenn die Überschussbeteiligung klassischer Lebensversicherungen angesichts der Wirtschaftslage jetzt deutlich geringer ist als vor ein paar Jahren, einen Totalverlust hat bislang noch kein Lebensversicherungskunde erleiden müssen Nur wer seine Lebensversicherung früh kündigt, verliert gutes Geld. Doch dabei geht es wohl kaum um Altersvorsorge.

Wenn der Hund im Urlaub erkrankt
Rund 42 Prozent der Hundebesitzer nehmen ihre Vierbeiner auch in den Urlaub mit, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz erbracht hat. Rund 75 Prozent der Befragten haben dieser Umfrage zufolge für den vierbeinigen Urlaubsbegleiter auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die zuhause wie am Urlaubsort leistet. Eine Tierkrankenversicherung dagegen besitzen gerade einmal zwölf Prozent aller Hundehalter. Die Prämien zu solchen Policen sind vergleichsweise niedrig. Und der Versicherer ersetzt vielfach sogar alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur für den Vierbeiner. Eine solche Versicherung gibt es auch für Katzen.
 
         
         
    Januar 2010    
   

Haftpflicht auch bei Eis und Schnee

Wer „Kehrwoche“ im Winter hat, dem sind Eis und Schnee nicht unbedingt willkommen. Zwar soll die „Kehrwoche“ eine schwäbische Erfindung sein, doch wenn es glatt wird auf den Wegen, dann ist überall Schwabenland. Kommt ein Fußgänger auf glattem Untergrund zu Fall und verletzt sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche Krankenversicherung nach einem Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt. Wem ein Verstoß gegen die Wegesicherungspflicht dieser Art nachgewiesen werden kann, ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Gerade in solchen Fällen erweist sich die private Haftpflichtversicherung als sehr sinnvoll. Denn sie vertritt die Interessen des Streupflichtigen, prüft, ob eventuell eine Mitverschulden des Verunglückten vorliegt und übernimmt schließlich die Kosten des Unglücks.

Ein bisschen mehr Pflegegeld
Nicht nur Krankenversicherte und Familien mit Kindern werden zum 1. Januar 2010 finanziell besser gestellt, auch Pflegebedürftige erhalten mehr Geld. Denn im Zuge der Pflegereform von 2008 sind die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen angehoben worden. Im vollstationären Bereich wurden lediglich die Leistungen in Pflegestufe III von monatlich 1.470 auf 1.510 Euro und die sogenannten Härtefallleistungen von 1.750 auf 1.825 Euro erhöht. Auch wenn die durchschnittliche Altersrente eines Mannes von 1.000 Euro zu Normleistung in Pflegestufe III addiert wird, reicht das Geld nicht für eine Vollzeitpflege im Heim. Dafür sind heute nämlich fast 3.000 Euro im Monat fällig. Knapp aber wird es vor allem für Frauen, da deren Altersrenten nur etwa halb so hoch sind wie die der Männer.

Die Rente ist brutto
Wie viele Rentner und Rentnerinnen die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge, die das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich gebracht hat, tatsächlich zu Steuerschuldnern macht, ist unbekannt. Es dürften einige Millionen sein. Die Finanzverwaltungen prüfen schon seit Jahresende 2009 zunehmend Rentnerinnen und Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben. Gewiss ist aber, so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), dass bei vielen Betroffenen Unklarheit über die Rechtslage herrscht. Doch besser gestellte Ruheständler werden ihre Renten mit dem Fiskus teilen müssen. Und das bedeutet, sich möglichst früh darauf einzustellen, dass Rentenvorausberechnungen nur Bruttowerte sein können. Was zum Leben bleibt, ist weniger.
 
         
         
    Dezember 2009    
   

Kaskoschutz wird mit der Zeit besser
Für ein altes Fahrzeug lohnt es sich nicht, die Vollkaskoversicherung aufrecht zu erhalten. Im Prinzip genügen vier Jahre, schreibt der Bund der Versicherten e.V. (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Doch eine so pauschale Lösung wird nicht allen Fällen gerecht. Auch der Verbraucherschutzbund verweist zurecht auf Fahrzeuge der Premiumklasse, für die sich die Vollkaskoversicherung auch in späteren Jahren noch rechnet. Dabei sollte auch nicht übersehen werden, so der BdV zurecht, dass die Vollkaskoversicherung wie die Haftpflicht Schadenfreiheitsklassen kennt, die Teilkaskoversicherung dagegen nicht. Wer also längere Zeit keinen Schaden meldet, bekommt den Vollkaskoschutz schließlich für die gleiche Prämie oder sogar billiger als den bescheideneren Teilkaskoschutz.

Vorsicht, wenn der Chef geht!
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung und auf dem Weg hin und zurück zu einem Unfall, greift der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bedingung dafür ist aber, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder wenigstens ausdrücklich gebilligt wird und allen Beschäftigten offen steht. Die ARAG Rechtsschutzversicherung warnt allerdings davor, dass der gesetzliche Versicherungsschutz endet, wenn die offizielle Weihnachtsfeier zu Ende geht. Wichtiges Indiz dafür ist der Aufbruch des Chefs. Danach ist nur noch die private Unfallversicherung im Dienst. Denn sie gilt rund um die Uhr, auch wenn der Chef nicht dabei ist.

Warnung vor Weihnachten
Weihnachten ist für Versicherer Jahr für Jahr kein reines Fest der Freude. Denn sie müssen für zahlreiche Wohnungsbrände aufkommen, die wegen des nicht immer besinnlichen Umgangs der Feiernden mit Adventskranz, Christbaum oder Weihnachtspyramide ausbrechen. Besonders feuergefährlich erweisen sich aber die Raketen zur Silvesternacht. Daher schreiben die Versicherer alljährlich Brandbriefe an die Öffentlichkeit, warnen vor den Gefahren von Weihnacht und Jahreswechsel und empfehlen einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz mit Hausrat-, Wohngebäude und Haftpflichtversicherung. Aber dieser ist eigentlich - unabhängig von allein Feierlichkeiten - ein Muss für Jedermann.
 
         
         
    November 2009    
   

Wieder Geld aus dem Steuersäckel zu verschenken
Grundsätzlich lässt sich die staatliche Förderung der Riester-Rente zwei Jahre rückwirkend beantragen. Doch eigentlich müsste dieser Verzug nicht sein; die Riester-Sparer erhalten Jahr für Jahr automatisch einen Zulagenantrag von dem Unternehmen zugesandt, bei dem sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das Formular muss ausgefüllt und an den Absender zurückgeschickt werden. Dieser schickt den Antrag weiter an die Zulagenstelle, die die Zahlung der Prämien veranlasst. Das den Vertrag führende Institut beziehungsweise der Versicherer informiert dann den Kunden per Post über die Höhe der Zulagen. Außerdem erhält er noch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Doch es geht natürlich auch einfacher. Mit einem Dauerzulagenantrag erspart man sich die jährlich wiederkehrende Arbeit.

Auch wenn das Schwein von links kommt
Wildtiere verhalten sich wie mache Autofahrer mit eingebauter Vorfahrt in ihrem Fahrzeug. Sie brettern ohne Rücksicht auf Verluste über die Straßen. Vor allem während der Dämmerung in Herbst und Frühjahr kommt es zu Wildunfällen. Ausweichmanöver sind aus Versicherersicht nicht die beste Lösung. Denn kommt es dabei zu einem Unfall und das Tier ist auf und davon, ist die Rechtslage für den Autofahrer nicht einfach. Doch auch ein Aufprall eines Wildschweins oder Rotwilds auf ein fahrendes Auto kann erhebliche Schäden verursachen. Teil- wie Vollkaskoversicherung kommen für Schäden am Fahrzeug auf. Doch sollte stets die Polizei informiert werden, die sich mit dem zuständigen Förster in Verbindung setzt. Denn die Wildschadenbescheinigung für die Versicherung gibt es nur so.

Wenn das Wild ein Spaziergänger ist
Die Jagdsaison beginnt und damit nehmen wieder die Risiken für die Jäger zu. Auch wenn sie ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst ausüben, sind Jagdunfälle dennoch keine Seltenheit. Nicht zuletzt deshalb verlangt das Bundesjagdgesetz von jedem Jäger den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Mindestdeckungssummen sind 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Versicherer wie Makler halten allerdings eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für sicherer. Denn wenn der Jagdhund in seinem Eifer auf die Fahrstraße prescht und dabei einen folgenschweren Unfall verursacht, könnten 500.000 Euro zu wenig sein. Das gilt gleichermaßen für Fälle, wenn Spaziergänger von Kugeln aus Jagdgewehren getroffen werden.

LV-Kritik als freie Meinungsäußerung
Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stehen. Selbst wenn die Richter die Kritik als unqualifiziert betrachten und das auch sagen, müssen sie Klagen dagegen abschmettern. Das war 1983 so, als der einstige Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen wegen des Vorwurfs, Lebensversicherung sei legaler Betrug; vor Gericht zog. Das ist auch jetzt wieder so, als ein namhafter Versicherer wegen der Broschüre "Ampelcheck Altersvorsorge" der Verbraucherzentrale Hamburg und eine Interessengemeinschaft von Maklern wegen des Finanzhai-Videos der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Richter und Staatsanwälte bemühten. Doch kann eine solche emotionale Kritik die sachliche Beratung zur Altervorsorge nicht ersetzen.

Rechnet sich Mengenrabatt in der Versicherung?
Auch in der Versicherung gibt es Mengenrabatte. Damit jedenfalls werben etliche Versicherungsunternehmen. Bedingung für diesen Mengenrabatt ist, dass der Versicherte mehrere Verträge bei einem Versicherer abschließt. Das können Hausrat-, Wohngebäude und Haftpflichtversicherung sein. Der Versicherer spart auf diese Weise Kosten und lässt die Kundschaft daran teilhaben. Ob sich das rechnet, hängt vor allem davon ab, wie preiswert oder wie teuer dieser Versicherungsschutz bei diesem Versicherer ist. Auch wenn die Prämie stimmt, der Versicherungsschutz aber mager ist, kann der Kunde bei diesem vermeintlichen Schnäppchen das Nachsehen haben.

Altersvorsorge bei Verlust des Arbeitsplatzes
"Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör", reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen. Der wird vielmehr versucht sein, zu sparen, wo er nur kann. Dabei stehen auch die Ausgaben für den Versicherungsschutz zur Disposition. Eine Kündigung der Krankenversicherung ist heute aber gesetzlich ausgeschlossen. Bei der privaten Krankenversicherung ist allerdings ein Wechsel in einen preiswerteren Tarif möglich. Die Lebensversicherung dagegen kann voll oder teilweise gekündigt werden. Sinnvoller aber erscheint zunächst eine zinslose Beitragsstundung. Diese ist in vielfach bis zu zwei Jahre möglich. Die Lebensversicherer bieten aber auch Policendarlehen an, die vergleichsweise preiswert sind und mit der späteren Versicherungsleistung verrechnet werden können.
 
         
         
    Oktober 2009    
   

Beerdigung ist keine Frage der Rendite
Sterbegeldversicherungen waren in Deutschland lange Zeit verpönt. Sie galten als nicht mehr zeitgemäß und als zu teuer. Außerdem zahlten die gesetzlichen Kassen Sterbegeld. All das aber ist Vergangenheit. Auch der Tod ist heute nicht mehr das Tabuthema, wie er es noch vor einigen Jahren gewesen ist. Und die Rendite einer Beerdigung interessiert wirklich nur noch diejenigen, die jede Art der Vorsorge primär unter Ertragsgesichtspunkten sehen. Natürlich ist niemand gezwungen, für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Unter die Erde kommt hierzulande jeder. Doch wer darüber selbst bestimmen will, wie und wo er beerdigt wird, der sollte das vorab regeln. Versicherer und Bestatter sorgen dann dafür, dass ohne Streit um die Finanzierung alles so läuft wie es vereinbart worden ist.

Wenn am Urlaubsort Bomben explodieren
Der Anschlag auf ein Fahrzeug der Guardia Civil am 30. Juli 2009 in Palmanova auf Mallorca, bei dem zwei Polizisten getötet wurden, erlaubt nicht, eine geplante Urlaubsreise kostenfrei zu stornieren. Denn Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen kommen im Prinzip nur für die Folgen einer Urlaubsstornierung auf, wenn die gebuchte Reise wegen schwerer Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten nicht angetreten oder abgebrochen werden muss. Und für Extrakosten, die Urlaubern bei Anschlägen wie in Palmanova für Wartezeiten oder gar Unterbringung entstehen können, haftet weder der Reiseveranstalter noch ein Versicherer. Beide können sich in solchen Fällen auf höhere Gewalt berufen.

Wenn nicht nur der Grill brennt
Mit dem Beginn der Hochsaison für Steak, Bratwurst, Fleischspieß oder Forelle auf dem Grill nimmt auch wieder die Unfallgefahr am heimischen Herd unter freiem Himmel zu. Rund 4.000 schwere Grillunfälle - in aller Regel Verbrennungen - sind die Folgen dieser leckeren Freizeitgestaltung. Auch zu Sachschäden kommt es dabei immer wieder. Für Unfälle in der Freizeit kommt aber nur eine private Unfallversicherung auf. Und wer einem geladenen Grillgast Hose oder Kleid ansengt, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese leistet auch, wenn es nicht bei den angesengten Kleidungsstücken bleibt, sondern körperliche Verletzungen die Folge sind.

Wenn der vierbeinige Hausgenosse krank wird
Die Ferienzeit ist stets eine traurige Zeit für viele Haustiere, die einfach entsorgt werden, wie es aus den überfüllten Tierheimen heißt. Dieses Jahr kommt noch die unsichere Situation am Arbeitsmarkt hinzu, die den vierbeinigen Hausgenossen zu einem erdrückenden Kostenfaktor machen können. Denn Hunde und Katzen gehen ins Geld. Rund 500 Euro im Jahr müssen allein für Futter ausgegeben werden. Hinzu kommen Hundesteuer und eine Haftpflichtversicherung für den Hund. So überrascht es nicht, dass in Deutschland nur für etwa ein Prozent aller Hunde und Katzen eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen worden ist. Dabei sind diese Policen deutlich billiger als die jährlichen Futterkosten. Eine Operation des Tieres oder die Heilbehandlungskosten können dagegen ein Vielfaches davon betragen.

Wenn Studenten eine GbR gründen
Wohngemeinschaften, kurz WGs, sind für Studenten vielfach die kostengünstigste Lösung für eine Wohnung am Universitätsort. Doch eine WG ist nach Ansicht der ARAG Rechtsschutzversicherung "in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß § 705 BGB". Eine solche Gesellschaft könne auch ohne schriftlichen Vertrag geschlossen werden. Bei einer GbR haften aber alle Mitglieder mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft, so der Versicherer weiter. Das gilt für Mietzahlungen ebenso wie für Schäden, die in der Wohnung angerichtet werden. Deshalb raten wir, sich zumindest versicherungsrechtlich beraten zu lassen, bevor eine studentische GbR dieser Art ins Leben gerufen wird.

Wenn Verbraucher rot sehen
Wäre die Basis- oder Rürup-Rente ein nicht ganz ungefährliches Bankzertifikat, hätte sie die Verbraucherzentrale Hamburg wahrscheinlich positiv bewertet. Doch als Lebensversicherung erhielt sie in deren Ampelcheck Altersvorsorge die Warnfarbe rot. Dabei ist die steuerliche Förderung der Basisrente von bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr praktisch nur mit einer privaten Rente zu haben. Denn die Beiträge für eine solche Altersvorsorge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz werden steuerlich nur anerkannt, "wenn der Vertrag die Zahlung einer monatlichen, gleich bleibenden oder steigenden, lebenslangen Leibrente vorsieht", schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 30. Januar 2008. Ein Auszahlungsplan oder die Kombination eines solchen mit einer sich anschließenden Teilkapitalverrentung wie bei Riesterrenten reicht dem Gesetzgeber hier nicht.  
 
         
         
    August 2009    
   

Versicherungscheck für den Urlaub
Auch der Urlaub ist mit Hilfe der Versicherer sicherer. Das beginnt schon vor Reiseantritt mit der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung. Sie kommen für die finanziellen Folgen auf, wenn eine gebuchte Reise wegen einer schweren Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten nicht angetreten oder abgebrochen werden muss. Wer im Urlaub ein Auto mietet, sollte den Abschluss der sogenannten Mallorca-Police in Erwägung ziehen. Denn oft reichen die Schadensummen der Vermieter nicht aus, um bei einem Unfall auch für Personenschäden in vollem Umfang aufkommen zu können. Und selbst die gesetzliche Krankenkassen raten zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Wer im Urlaub die Grenzen Europas hinter sich lässt, sollte sie auf alle Fälle abschließen. Doch auch innerhalb Europas sind die gesetzlichen Leistungen nicht überall auf deutschen Stand.

Beerdigung ist keine Frage der Rendite
Sterbegeldversicherungen waren in Deutschland lange Zeit verpönt. Sie galten als nicht mehr zeitgemäß und als zu teuer. Außerdem zahlten die gesetzlichen Kassen Sterbegeld. All das aber ist Vergangenheit. Auch der Tod ist heute nicht mehr das Tabuthema, wie er es noch vor einigen Jahren gewesen ist. Und die Rendite einer Beerdigung interessiert wirklich nur noch diejenigen, die jede Art der Vorsorge primär unter Ertragsgesichtspunkten sehen. Natürlich ist niemand gezwungen, für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Unter die Erde kommt hierzulande jeder. Doch wer darüber selbst bestimmen will, wie und wo er beerdigt wird, der sollte das vorab regeln. Versicherer und Bestatter sorgen dann dafür, dass ohne Streit um die Finanzierung alles so läuft wie es vereinbart worden ist.

Unterschiede im Krankenversicherungsschutz
Die Praxisgebühr von 10 Euro, die gesetzlich Krankenversicherte pro Quartal bei einem Arztbesuch zu bezahlen haben, ist rechtens, wie der 3. Senat des Bundessozialgerichts am 25. Juni (Az.: B 3 KR 3/08 R) entschieden hat. Interessant daran ist vor allem die Begründung. Sie bringt den Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf dem Punkt. „Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraums grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über den Beitrag hinaus zur Entlastung der Krankenkassen .... an bestimmten Kassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen“, erklären die Richter in Kassel. Außerdem seien die Kassen nicht dazu verpflichtet, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist.
 
         
         
    Juli 2009    
   

Versicherungsschutz für Navigationsgeräte
Navigationsgeräte in Kraftfahrzeugen sind auch unter Dieben sehr geschätzt. Doch diese Geräte sind grundsätzlich nur dann in die Teilkaskoversicherung eingeschlossen, wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind. Und dabei gelten auch Höchstentschädigungsgrenzen. Mobile Navigationsgeräte dagegen sind schwer versicherbar. In der Regel sind sie vom Teilkaskoschutz ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt gleichermaßen für den Schutz der normalen Hausratversicherungen. Wer sich also ein besonders teures Navi zugelegt hat, sollte die Versicherungsbedingungen seiner Teilkasko- oder Hausratversicherung näher ansehen oder Rat beim seinem Versicherungsfachmann einholen.

Sicher mit dem Fahrrad im Urlaub
Urlaub mit dem Fahrrad liegt im Trend, wie der Deutsche Tourismusverband festgestellt hat, der Fahrradklau aber auch. Jährlich werden in Deutschland rund 400.000 Fahrräder gestohlen, doch nur neun Prozent der Diebstähle können aufgeklärt werden. Gegen einen geringen Zusatzbeitrag lassen sich Fahrräder gegen Diebstahl mit der normalen Hausratpolice versichern. Dabei gelten allerdings relativ enge Höchstentschädigungsgrenzen. Für ein teures Rad könnten diese zu niedrig sein. Und nachts – zwischen 22,00 Uhr und 6,00 Uhr – sollte der „Drahtesel“ in einem sicherem Abstellraum untergebracht sein. Das schreiben die Versicherungsbedingungen normalerweise vor. Nicht überall steht jedoch ein solcher Platz zur Verfügung. Aber auch für solche Risiken bieten die Versicherer praktikable Lösungen an.

Urlaub nicht ohne die Grüne Karte
Die Grüne Karte der Autoversicherer ist bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto als internationale Versicherungsbestätigung obligatorisch. Sie gilt in Europa fast überall. Doch es gibt eben auch Ausnahmen. So schließen etliche Versicherer den nicht europäischen Teil der Türkei aus. In das Handschuhfach der Urlauber gehört auch der Europäische Unfallbericht. Bei einem Unfall jenseits deutscher Grenzen, der von einem Ortsansässigen verursacht wird, kann die Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (Tel. 0180-25026) hilfreich sein. Denn das Kennzeichen des Unfallgegners reicht aus, um den Repräsentanten der ausländischen Versicherung in Deutschland ausfindig zu machen.
 
         
         
    Mai 2009    
   

Für säumige PKV-Versicherte wird es teuer
Wer sich zu spät privat krankenversichert, den bestraft das Gesetz. Denn seit dem 1. Januar 2009 besteht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherungspflicht. Diese gilt für Personen, die der PKV zuzuordnen sind. Wer aber dieser Pflicht - aus welchen Gründen auch immer - bisher nicht nachgekommen ist, der muss nach § 193 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes einen Prämienzuschlag zahlen. Dieser beträgt pro Monat Pflichtversäumnis einen Monatsbeitrag und ist auf einen Schlag zu entrichten. Nur der erste Monat zählt nicht. Außerdem sind die rückständigen Beiträge zu begleichen. Ein Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat von 1 Prozent des Beitragsrückstands kommt noch hinzu.

Riskanter Umzug mit Freunden
Wenn beim Umzug Freunde mit anpacken und es geht etwas schief, kann es teuer werden. Beispiele dafür gibt es genug. Die mühsam transportierte Waschmaschine beschädigt den Hausflur. Oder helfende Hände werden beim Transport dieses sperrigen Umzugsgutes gequetscht. Letzteres kann besonders kostspielige Konsequenzen haben, wenn der Freund infolge dieses Unfalls medizinische Behandlung benötigt und vielleicht noch für einige Zeit krank geschrieben wird. Denn Krankenkasse und Arbeitgeber können den Ersatz der Kosten vom Schadenverursacher fordern. Dann sollte eine Privathaftpflichtpolice vorhanden sein. Und die Hausratversicherung informiert man besser vorab über den Umzug. Nur dann nämlich besteht während des Umzugs in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.

"Trautes Heim" verbilligt Versicherungsschutz
Die Ehe oder ungetraute Zweisamkeit unter einem Dach verschlankt den Versicherungsschutz und hilft sparen. Für Privathaftpflicht- oder Hausratversicherungen genügt unter diesen Bedingungen ein Vertrag. Haben beide Partner bislang eine eigene Hausratversicherung besessen, kann bei einem Zusammenzug also ein Vertrag aufgehoben werden. Die Police, die bestehen bleibt, muss dann natürlich dem Wert des größeren Hausrats angepasst werden. Bei Privathaftpflichtversicherungen lässt sich die frisch begründete Gemeinsamkeit noch einfacher in bares Geld umsetzen. Denn hier haben sich die Versicherer in einem Abkommen darauf geeinigt, dass der zuerst abgeschlossene Vertrag bestehen bleibt. Eine schriftliche Benachrichtigung der Versicherer genügt. Dann wird der Partner, dessen Versicherungsschutz erlischt, in den anderen Vertrag mit aufgenommen.

Progressionsvorbehalt bei Krankengeld
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich nicht nur durch bessere Leistungen von den Angeboten der gesetzlichen Kassen. Auch steuerlich bestehen Unterschiede bestehen. So unterliegt das gesetzliche Krankengeld zum Beispiel dem sogenannten Progressionsvorbehalt, das Krankengeld von einer privaten Krankenversicherung dagegen nicht. Der Bundesfinanzhof hat das mit seinem Urteil vom 26. November 2008 (Az.: X R 53/06) deutlich gemacht. Das gesetzliche Krankengeld ist zwar nicht der Einkommensteuer unterworfen. Doch diese Leistung erhöht rein rechnerisch die Steuerbemessungsgrundlage. Und das wiederum kann einen höheren Steuersatz für das Einkommen begründen, womit letztlich doch eine höhere Steuerschuld entsteht.

Police wechselt mit dem Auto
Derzeit ist beim Autokauf die Abwrackprämie für das Altauto Thema Nummer eins. Doch normalerweise landen die Gebrauchten nicht in der Schrottpresse, sondern im Handel oder werden direkt privat verkauft. Beim Erwerb eines Fahrzeugs von einem privaten Vorbesitzer aber wechselt auch dessen Kfz-Versicherung zum neuen Besitzer. Ist das nicht im Sinn des Käufers, muss er den neu erworbenen Gebrauchten bei der Zulassungsstelle auf einen anderen Versicherer ummelden. Wer die Versicherung des Vorbesitzers behalten will, sollte sich die Police und den letzten Zahlungsbeleg zeigen lassen. Zur Sicherheit beider Partner empfiehlt es sich außerdem einen Mustervertrag zu verwenden, der auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält.

Neue Renteneintrittsalter auch bei Rückstellungen
Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer müssen nicht nur wegen des anstehenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiMoG) neu justiert werden. Bereits das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung" von April 2007 hat Änderungen erforderlich gemacht. Zwar ist bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsanwartschaft nach § 6a Einkommensteuergesetz grundsätzlich weiterhin auf das vereinbarte Pensionsalter abzustellen, wie es im Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom Mai 2008 zur Bewertung von Pensionsrückstellungen heißt. Doch sofern in der Pensionszusage auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen wird, sind nun folgende gerundete Pensionsalter zu verwenden: 65 für Geburtsjahrgänge bis 1952, 66 für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961 und 67 für Geburtsjahrgänge ab 1962.  
 
         
         
    April 2009    
   

Besser als eine Kündigung
Trotz finanzieller Engpässe sollte an der Altersvorsorge zuletzt gespart werden. Zur Kündigung einer Lebensversicherung, um die monatlichen Fixausgaben zu senken, gibt es sinnvolle Alternativen. In den ersten Vertragsjahren ist die Kündigung ohnehin die schlechteste Lösung. Weil die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren getilgt werden, ist bei einer so frühen Kündigung bestenfalls noch die Hälfte der gezahlten Beiträge vorhanden. Sinnvoller sind längere Beitragspausen, die sich vertraglich vereinbaren lassen. Auch Policendarlehen sind möglich, aus denen die Beiträge bezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt dann in aller Regel zum Vertragsende. Die Leistung wird dann um das Darlehen verringert.

Besser nicht in den Briefkasten
Zeitdruck kann im Fall eines Versicherungsschadens auch zu einer Falle für den Versicherten werden. Dafür ein Beispiel aus der Praxis: Das Auto muss in die Inspektion, doch man kommt nicht von der Arbeit weg. Bis man endlich bei der Werkstatt ankommt, ist niemand mehr da. Also wird der Wagen auf dem Werkstatthof abgestellt und der Autoschlüssel in den dortigen Briefkasten geworfen. Holt sich aber ein Dieb diesen wieder heraus und entwendet das Fahrzeug, kann das in der Kaskoversicherung zumindest teilweise den Versicherungsschutz kosten. Vor Gericht kann ein solches Verhalten jedenfalls als Begünstigung des Diebstahls gewertet werden. Anders sieht das aus, wenn der Briefkasten der Werkstatt bestimmten Sicherheitsstandards genügt, die ein einfaches Hineingreifen verhindern.

Besser auch privat unfallversichert
Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler und Kinder in Tagesstätten sind gesetzlich versichert. Selbständige wie Handwerker können sich zumindest freiwillig in der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichern. Für bestimmte Berufsgruppen besteht sogar Versicherungspflicht. Doch der gesetzliche Schutz ist eng auf den Beruf oder Schule begrenzt und bietet auch nicht mehr als eine Grundabsicherung. Die private Unfallversicherung dagegen gilt rund um die Uhr, auf der ganzen Welt und lässt sich in der Höhe dem Bedarf der Versicherten anpassen. Der weite Privatbereich, in dem sich die meisten Unfälle ereignen, ist damit ebenfalls abgedeckt. Daher ist auch für gesetzlich Versicherte der private Unfallschutz als Ergänzung wichtig.  
 
         
         
    März 2009    
   

PKV schont die betriebliche Altersversorgung
Wer privat krankenversichert ist, ist im Alter auch finanziell im Vorteil, sofern er Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hat. Denn die gesetzlichen Kassen verlangen vom Rentner sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil auf solche Bezüge. Und das bleibt auch so. Das Bundessozialgericht hat im November vergangenen Jahres abschließend entschieden (Az.: B12 KR 06/08 R und weitere), dass die entsprechende Gesetzesänderung rechtens ist. Für die private Krankenversicherung dagegen spielt das Einkommen für die Höhe der Beiträge keine Rolle. Bei hohen Betriebsrentenansprüchen ist daher eine private Krankenvollversicherung auch im Alter nicht die teuerste Lösung.

Bei Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht viel Rente
Rund jeder vierte Arbeitnehmer scheidet wegen Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben aus. Zwar sind Stress am Arbeitsplatz und psychische Leiden noch nicht Hauptursache dafür. Doch psychische Leiden greifen immer weiter um sich, wie die Statistiken der Rentenversicherung und der Krankenkassen zeigen. Die gesetzlichen Leistungen sichern aber weder bei voller noch bei teilweiser Erwerbsminderung den Lebensstandard. Denn im Schnitt erreichte monatliche Zahlbetrag von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beim Rentenneuzugang 2007 nur 611 Euro. Männer erhalten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mehr, Frauen – zumindest im Westen – weniger. Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher alles andere als ein Luxus, zumal es den gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz schon lange nicht mehr gibt.

Bruttorenten werden zu Nettorenten
Die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher, berufsständischer, betrieblicher und bestimmter privater Altersrenten macht aus Bruttorenten immer geringere Nettorenten. Seit Jahresbeginn sind 58 Prozent solcher erstmals 2009 gezahlter Renten einkommensteuerpflichtig. Bis 2040 werden es aber 100 Prozent sein. Das heißt: Wer im Alter gut versorgt sein will, sollte nicht brutto mit netto verwechseln. Zum Ausgleich sind nun 68 Prozent der Beiträge von bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr für gesetzliche, berufsständische und private Rürup-Renten steuerlich absetzbar. Bis 2025 werden es einhundert Prozent sein. Auch die betriebliche Alterversorgung profitiert von einem solchen Automatismus. Die steuerlich geförderten Höchstbeiträge wachsen hier mit der Beitragsbemessungsgrenze (West) für die gesetzliche Rentenversicherung. So können im laufenden Jahr bis zu 2.592 Euro (2008: 2.544 Euro) für eine Direktversicherung steuerlich abgesetzt werden.
 
         
         
    Februar 2009    
   

Versicherungsschutz bei Ski und Rodel
Gerade zum sportlich geprägten Winterurlaub jenseits deutscher Grenzen gehört eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Ein solcher Schutz kostet in aller Regel auch recht wenig. Und die gesetzliche Krankenversicherung kann im Ausland bei weitem nicht so umfassend helfen. Privat Krankenversicherte riskieren bei einem Unfall auf der Piste den Freiheitsrabatt ihrer Vollversicherung, wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen. Daher sind auch sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung gut bedient. Nicht minder wichtig ist eine Privathaftpflichtpolice. Sie tritt immer dann in Aktion, wenn man anderen einen Schaden zufügt, und zwar weltweit und rund um die Uhr.

Krankentagegeld auf eigene Rechnung
Die Gesundheitsreform hat zum Jahresbeginn einen erhöhten Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent für alle gesetzliche Krankenversicherten und weitere Leistungseinschränkungen für gesetzliche versicherte Freiberufler und Selbstständige mit sich gebracht. Ihnen steht seit Jahresbeginn kein Krankentagegeld mehr zu. Das können sie jetzt nur noch mit einer Zusatzversicherung absichern. Für Angestellte, die einer gesetzlichen Kasse freiwillig angehören, bleibt dieser Schutz zwar erhalten. Doch der gesetzliche Zahnersatz ist schon seit Jahren alles andere als befriedigend. Wer aber von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln will, dessen Einkommen muss für wenigstens drei Jahre hintereinander über der einheitlichen Versicherungspflichtgrenze von inzwischen 4.050 Euro im Monat liegen.

Bausparen verlangt jetzt klare Ziele

Die Rahmenbedingungen für das Bausparen haben sich geändert. Seit Anfang 2009 gibt es die Wohnungsbauprämie nur noch, wenn mit dem Bausparvertrag auch gebaut oder modernisiert wird. Für Bausparverträge, die bis zum Jahresende 2008 abgeschlossen worden sind, ändert sich nichts. Die wohnungswirtschaftliche Zweckbindungen bleibt auf die siebenjährige Vertragsbindungsfrist beschränkt. Danach kann der Bausparer frei über sein Erspartes entscheiden. Von den Bausparern des Jahres 2009 dagegen können allein noch die jungen Sparer mit ihren Bauspargroschen tun und lassen was sie wollen. Nur wer beim Abschluss des Bausparvertrags noch keine 25 Jahre alt ist, kann auch weiterhin nach sieben Jahren über sein gespartes Geld frei verfügen, ohne die Wohnungsbauprämie zu gefährden.
 
         
         
    November 2008    
   

Sparmuffel bei steigender Sparquote
Die Zahl der Haushalte in der Bundesrepublik, die überhaupt noch Geld auf die hohe Kante legen, hat inzwischen einen neuen Tiefststand erreicht. Insbesondere das Sparen für die eigene Altersvorsorge hat deutlich an Ansehen eingebüßt. Das erbrachte die Sommerumfrage 2008 des Verbandes der Privaten Bausparkassen mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest. Kaum anders sehen die Ergebnisse aus, die TNS Infratest für die AXA Investment Managers Deutschland im August per Telefoninterviews ermittelt hat. Danach ist den Deutschen Konsum derzeit wichtiger als Sparen. Begründet wird das mit der weltweiten Finanzkrise und steigenden Verbraucherpreisen. Doch wer noch spart, spart mehr als bisher. Das belegt die gestiegene Sparquote, die nach Angabe der Deutschen Bundesbank im ersten Halbjahr 2008 immerhin 11,3 (Vorjahresvergleichzeit: 10,8) Prozent erreicht hat.

Kapitallebensversicherung als Alternative
Die Anleger fliehen vor dem Tsunami der Wall Street, der längst schon Europas Bankenwelt erreicht hat. Wie rettende Inseln erscheinen dabei Gold und Staatsanleihen. Erträge von vier bis 5 Prozent im Jahr lassen sich aber auch mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung erzielen. Diese klassische Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ist zwar infolge ihrer wenig spektakulären Konstruktion etwas in Vergessenheit geraten, doch was die Sicherheit der eingezahlten Beiträge anbelangt, lässt sie sich kaum toppen. Auch die Jahr für Jahr zugeteilte Überschussbeteiligung garantiert der Versicherer. Und steuerlich hat sie ebenfalls Charme. Denn wer diese Lebensversicherung über wenigstens zwölf Jahre auf das Endalter 60 abschließt, muss nur den halben Ertrag versteuern. Abgeltungsteuer wird nicht fällig.

Herbstliche Kehrwoche vor Gericht
Fußgänger müssen sich grundsätzlich darauf einstellen, dass vom herbstlichen Laub auf den Gehwegen eine Rutschgefahr ausgeht. Die Reinigung der Wege könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden. So wies laut VersicherungsJournal das Landgericht Coburg die Klage einer Frau ab, die auf einem rutschigen Weg zu Fall gekommen war und sich dabei Verletzungen zugezogen hatte (Az.: 14 O 742/07). Der Weg war fünf Tage zuvor gekehrt worden. Eine generelle Aussage zur Häufigkeit der herbstlichen Kehrpflicht enthält das Urteil zwar nicht. Doch für eine Privathaftpflichtversicherung spielt das auch keine Rolle. Denn die Versicherung wehrt grundsätzlich unberechtigte Schadenansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer ab und muss leisten, wenn die Ansprüche berechtig sind.
 
         
         
    Oktober 2008    
   

Besser nicht bezahlen
Kinder unter zehn Jahren haften für durch sie verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht. Auch deren Eltern müssen dafür nicht einstehen. In Streitfällen entscheiden die Richter meistens zu Gunsten der Kinder. „Fährt ein Schulkind mit seinem Rad in die geöffnete Autotür, bekommt der Fahrzeughalter möglicherweise keinen Schadenersatz“, warnt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Eltern sollten sich daher von den Geschädigten nicht drängen lassen und nicht zahlen, rät die Chefin des Verbraucherschutzbundes in Henstedt-Ulzburg. Frei nach der Medikamentenwerbung gilt für solche Fälle also der Hinweis: „Fragen Sie Ihren Makler oder Versicherer. Das jedenfalls ist der richtige Weg, sofern eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist.

Besser nicht kündigen
Verträge zur Altersvorsorge sollte man nur in Ausnahmefällen kündigen. Den ein späterer Neuabschluss ist teuerer, da der Versicherungsnehmer inzwischen älter geworden ist. Außerdem könnte sich auch der Gesundheitszustand verschlechtern, was den Abschluss einer Lebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz erschwert. Alter und Gesundheit spielen zwar bei einer Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenschutz keine große Rolle, doch die insgesamt kürzere Laufzeit bei einem späteren Abschluss verlangt höhere Beiträge, wenn dieselbe Rente abgesichert werden soll. Davon abgesehen, sind ältere Lebensversicherungen mit einem höheren Garantiezins gerechnet, teilweise mit 3 bis 4 Prozent. Bei neuen Verträgen werden lediglich noch 2,25 Prozent im Jahr garantiert.

Besser nicht brutto

Renten sind steuerpflichtig. Das gilt für gesetzliche Renten ebenso wie für Riester- und Rürup-Renten oder die betriebliche Altersversorgung. Noch ist der steuerpflichtige Teil relativ gering. Doch er wächst konstant und wird 2040 volle 100 Prozent erreicht haben. Das sieht das Alterseinkünftegesetz vor, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist. Die Änderungen haben viele Steuerzahler aber offenbar noch nicht realisiert. Der Fiskus will daher ab 2009 verstärkt darauf achten, dass auch die gesetzlichen Renten erfasst werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erstellt dazu Rentenbezugsmitteilungen, wozu Lebensversicherer schon längst verpflichtet sind. Wer bei gesetzlichen, betrieblichen oder Rürup- und Riester-Renten brutto für netto rechnet, sorgt für den Ruhestand nur unzureichend vor.
 
         
         
    August 2008    
   

Steigende Lebenserwartung verlangt mehr Eigenvorsorge
Die Lebenserwartung steigt weiter. Die jüngst von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) veröffentlichten Sterbetafeln für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter bestätigen nur diese längst bekannte Entwicklung. Die neuen Tafeln haben zwar den positiven Nebeneffekt, dass der Hinterbliebenenschutz um durchschnittlich 30 Prozent billiger wird, wie die Versicherungsmathematiker vorgerechnet haben. Doch für Rentenversicherungen bedeutet das eine längere Zahlungsdauer. Die gesetzliche Rente kann das nur verkraften, wenn die Beiträge steigen oder die Leistungen sinken. Beitragssteigerungen aber sind nicht mehr mehrheitsfähig in Deutschland. Also werden die gesetzlichen Renten längerfristig eher noch eine Nummer kleiner werden.

Fahrradklau lässt sich nicht komplett verhindern
Rund 500.000 Fahrräder werden in Deutschland Jahr für Jahr gestohlen. Doch die Dunkelziffer dürfte größer sein. Die meisten Fahrräder werden von Kindern und Heranwachsenden entwendet. Solche Gelegenheitsdiebe schrecken aber dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) zufolge vor schwer zu knackenden Schlössern zurück. Ein geschmiedetes Ketten-, Panzer- oder Bügelschloss ist daher das wirksamste Mittel gegen Langfinger. Doch eine hundertprozentige Sicherheit gegen Fahrraddiebstahl gibt es nicht, so die AXA Versicherungen. Darum sollte die Hausratversicherung einen Fahrraddiebstahl einschließen. Nach 22 Uhr ist es aber mit diesem Schutz vorbei, wenn das Rad im Freien steht. Nur wenn es noch im Gebrauch ist, also beispielsweise bei einem Biergarten- oder Kinobesuch, bleibt der Versicherungsschutz im Allgemeinen voll bestehen.

Fondsgarantien sind nicht billig
Jeder dritte Beitrags-Euro der deutschen Lebensversicherer im vergangenen Jahr floss in einen Fonds. Das zeigt die statistische Fortschreibung der Unternehmensberatung Towers Perrin Tillinghast, das FLV-Update 2007. Vor allem Riester- und Basis-Renten sowie Renten gegen Einmalbeitrag sorgten für diese Entwicklung. Doch auch die kapitalbildende Fondspolice hat wieder etwas Tritt gefasst. Dabei geht den Bundesbürgern Sicherheit über alles. Das heißt, Fondspolicen mit Garantie verkaufen sich am besten. Bei Riester- und Basisrenten verlangt der Gesetzgeber zumindest den Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Vertragsablauf. Gleichwohl zeigen alle Untersuchungen, dass Garantien Geld kosten und die Rendite der Anlage schmälern. Darüber sollten sich die Vorsorgesparer im Klaren sein.

Wenn die Wohnung im Schlamm versinkt
Die Wetterkapriolen in diesem Jahr haben schon jetzt wieder für Schäden gesorgt, die wohl viele Geschädigte eine Elementarschadenversicherung schmerzlich vermissen lassen. Das gilt vor allem für plötzliche Starkregen, die aus harmlosen Bächen reißende Ströme machen. Auch in bislang ungefährdeten Landstrichen können nach längeren Trockenperioden Unwetter mit Starkregen und Hagel Überflutungen verursachen, da das ausgetrocknete Erdreich die Wassermassen nicht mehr aufnimmt und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Solche Ereignisse werden in den kommenden Jahren nach Expertenmeinung noch zunehmen. Wenn dabei die Wohnung unter Wasser gesetzt wird und im Schlamm versinkt, kommt der Versicherer wenigstens zumindest für die finanziellen Folgen auf, sofern Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung enthalten. Und die muss nicht teuer sein.

Wenn Vierbeiner krank werden
In jedem vierten deutschen Haushalt lebt ein Hund oder eine Katze. Doch 75 Prozent der Hunde- und 88 Prozent der Katzenliebhaber haben sich noch nie näher mit dem Thema einer Tierkrankenversicherung beschäftigt, so das Ergebnis einer von der Allianz beim Marktforschungsinstitut GfK in Auftrag gegebenen Studie. Doch natürlich können sich auch unsere vierbeinigen Freunde verletzen oder krank werden. Bei jedem siebten Vierbeiner wurde auch schon einmal ein operativer Eingriff durchgeführt, wie die GfK weiter ermittelt hat. Und dieser Eingriff kann ins Geld gehen. Auch erforderliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sind nicht immer billig. Allzu viele Anbieter von Tierkrankenversicherungen auf dem deutschen Markt gibt es zwar nicht. Doch der Neueinsteiger Allianz verstärkt den Wettbewerb, wovon die Tierfreunde profitieren dürften.

Wenn Frösche verschwinden
Normale Haftpflichtversicherungen nützen wenig, wenn aus einem Tümpel plötzlich die Frösche verschwinden. Das war bisher auch kein Thema für die Versicherer und ihre industrielle oder gewerbliche Kundschaft. Hat ein Versicherungsnehmer – aus welchen Gründen auch immer – einen Tümpel verschmutzt und wurde dieser vom Besitzer wieder in Ordnung gebracht, musste der Versicherer dies bezahlen. Das bleibt so. Doch inzwischen haften Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler auch dafür, dass infolge ihrer Tätigkeit Frösche den verseuchten Tümpel verlassen. Dann muss für die Wiederansiedlung der Frösche gesorgt werden. Das verlangt das Umweltschadensgesetz, das schon seit 2007 in Kraft ist. Inzwischen gibt es für diese noch gewöhnungsbedürftigen Risiken auch Versicherungsschutz.
 
         
         
    April 2008    
   

Plädoyer für Riester
Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener, weil sie später auf die Grundsicherung angerechnet werde, haben Monitor und Plusminus vorgerechnet. Doch zum einen gilt das nicht allein für Riester-Renten, sondern für jede Form des Sparens. Und zum anderen ist das eine Kritik an den Symptomen, nicht an der Ursache. Denn Sozialhilfebedürftigkeit im Alter – die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe – ist die Konsequenz unsteter Erwerbsbiografien oder geringer Einkommen während der Aktivenzeit. Auch Selbstständige sind davor nicht gefeit, wie die Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005 (AVID 2005)“ der Deutschen Rentenversicherung zeigt, die auf Erhebungen der TNS Infratest Sozialforschung beruht. Das aber hat nichts mit der rentablen Riester-Rente zu tun.

Pflegeversicherung – selbst ein Pflegefall
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht nur gut zehn Jahre nach ihrer Einführung vor einer Reform, die ihre prekäre Situation deutlich macht. Es sind die demografische Entwicklung in Deutschland und die steigenden Kosten im Bereich der Pflege, die der im Umlageverfahren finanzierten Pflegeversicherung stark zu schaffen machen, wie die Untersuchung „Die Pflegeversicherung in der Krise“ das banknahen Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zeigt. Die Beitragssätze müssten der DIA-Studie zufolge bis 2055 von derzeit 1,9 auf 7 Prozent steigen. Die Autoren plädieren daher für ein Einfrieren des derzeitigen Beitrags und eine kapitalgedeckte Ergänzung auf privatwirtschaftlicher Grundlage. An dieser werden angesichts der schon heute horrenden Kosten für einen Pflegeplatz insbesondere Jüngere nicht vorbeikommen. DIA empfiehlt sogar, private Pflegevorsorge zur Pflicht zu machen.

Schneemangel – kein Versicherungsfall
Schneemangel im Urlaubsgebiet mag ein Grund sein, die gebuchte Urlaubsreise zu stornieren. Doch die Stornokosten muss der Urlauber selbst tragen. Der Versicherer kommt dafür nicht auf. Eine Reiserücktrittskostenversicherung leistet in der Regel nur im Krankheitsfall des Versicherten oder bei Tod naher Angehöriger. Vereinzelt werden noch ein paar zusätzliche Leistungseinschlüsse angeboten. Eine chronische Erkrankung zählt aber nicht dazu. Und auch der Reiseveranstalter haftet nicht dafür, dass kein Schnee liegt. Solches Unbill gilt als allgemeines Lebensrisiko wie das schlechte Wetter im gebuchten Urlaubsort unter Palmen am Meer. Einen Sonderfall gibt es, nämlich die vom Veranstalter versprochene „Schneesicherheit“. Doch das heißt nicht, dass direkt vor dem Hoteleingang Schnee liegen muss.
         
         
    Januar 2008    
   

Frostwächter ist zu wenig
Ein ausgedehnter Winterurlaub hat versicherungsrechtliche Tücken, wenn die eigenen vier Wände in Deutschland nur unzureichend gegen Frostschäden gesichert sind. So hatte ein Rentner an Rohren und Heizkörpern seines Hauses Kälteschäden festgestellt, als er nach sieben Wochen auf Mallorca nach Hause zurückkehrte. Er meldete die Schäden seinem Versicherer, der die Regulierung jedoch ablehnte. Zwar hatte der Rentner die Zentralheizung seines Hauses auf „Frostwächter“ gestellt und seine Tochter gebeten, sich ein- bis zweimal pro Woche um sein Haus zu kümmern. Doch so große Kontrollintervalle bei niedriger Heizungseinstellung könnten ein rasches Auskühlen des Hauses nicht verhindern, meinte der Versicherer. Der Rentner klagte. Aber das Landgericht Bonn (Az.: 10 O 203/06) folgte nach Angaben der ARAG Rechtsschutzversicherung der Argumentation des Versicherers.

Sonne schützt nicht vor dem Fiskus
Der Umzug in sonnigere Gegenden verschont die Ruheständler nicht vor dem deutschen Finanzamt. Denn die nachgelagerte Besteuerung der Rente, die das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich gebracht hat, macht gesetzliche, Riester-, Rürup- und betriebliche Renten auch für den Fiskus interessant. Bei welchem Wohnsitzausländer der deutsche Fiskus an die Rente darf, hängt aber vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland des Rentners ab. Etliche Abkommen verwehren dem deutsche Fiskus den steuerlichen Zugriff auf die Renten. Die Bundesregierung will diese jedoch in ihrem Sinn neu aushandeln. Denn die Zahl der Bundesbürger, die ihre Rente jenseits deutscher Grenzen beziehen, nimmt zu: von 115.000 im Jahr 1992 auf 170.000 im Jahr 2005.

Betriebsrenten werden sicherer
Das „Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches SGB“ erhöht die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Denn es gewährleistet die Sozialversicherungsfreiheit von Entgelt, das in betriebliche Altersvorsorgebeiträge umgewandelt wird, über 2008 hinaus. Viele der über 400 in Deutschland bestehenden Tarifverträge zur Entgeltumwandlung sollten wegen der ursprünglich vorgesehenen Befristung der Sozialversicherungsfreiheit Ende 2008 auslaufen. Außerdem verkürzt das Gesetz die Unverfallbarkeitsfristen für arbeitgeberfinanzierte Betriebsversorgungen. Bisher mussten die Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt sein, um bei einem Wechsel ihren Betriebsrentenanspruch nicht zu verlieren. Jetzt genügt das Alter 25.
 
         
         
    Oktober 2007    
   

Versicherungspflichten unbekannt?
Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, erwirbt den bestehenden Wohngebäudeversicherungsschutz gleich mit. Der lässt sich zwar kündigen, doch vielfach hat der neue Hausbesitzer andere Sorgen, als sich darum zu kümmern. Das Ärgerliche daran sei, dass die Versicherer ihren Neukunden die Versicherungsbedingungen nicht automatisch zuschicken müssen, moniert der Bund der Versicherten e.V. in Henstedt-Ulzburg. Trotzdem sind diese Versicherungsbedingungen für den neuen Haus- oder Wohnungsinhaber verbindlich, obwohl dieser gar nicht weiß, worauf er zu achten hat. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte daher seinen bisherigen Vermittler um Rat fragen.

Auch Stiefeltern ausgeschlossen
Kinderlose Paare zahlen schon seit dem 1. Januar 2005 einen Extrabeitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Eltern sind nicht zur Zahlung eines solchen Aufschlags verpflichtet. Für Stiefeltern gilt das ebenso, auch wenn die Stiefelterneigenschaft erst nach Volljährigkeit der Stiefkinder begründet worden ist. Das ist die Kernaussage des entsprechenden Bundessozialgerichtsurteils vom 18. Juli 2007 (Az.: B 12 P 4/06 R). Die Pflegepflichtversicherung bei einer private Krankenversicherung kennt diesen Aufschlag dagegen generell nicht, da sie sich nicht im Umlage-, sondern in einem Kapitaldeckungsverfahren finanziert.

Schärfere Sanktionen bei Alkohol am Steuer
Für Fahranfänger während einer Probezeit und für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft waren junge Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren im Jahr 2005 an 14 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden beteiligt. Die Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen ist sogar noch schadenträchtiger. Die Autoversicherer können aber generell bis zu 5.000 Euro Regress vom Unfallverursacher verlangen, wenn Alkohol im Spiel gewesen ist. Bei den Verstößen gegen die neue Regelung drohen nach Angaben des Verkehrsministeriums Bußgelder von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkte im Flensburger Verkehrsregisters. Zusätzliche Sanktionen wie die Verlångerung der Probezeit sind möglich.
 
         
         
    Juni 2007    
   

Nur wenig mehr als nichts
Die gesetzliche Rente wird zum 1 Juli 2007 erstmals seit Jahren wieder angehoben, allerdings nur um 0,54 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet. Die Inflationsrate ist dem Statistischen Bundesamt zufolge mehr als dreimal so hoch. Diese Zahlen machen deutlich, dass mit der gesetzlichen Rente allein heute nur eine bescheidene Grundversorgung zu erreichen ist, die von der Geldentwertung auch noch ausgezehrt wird. Eine normale private Lebensversicherungsrente mit Ganz- oder Teildynamik entwickelt sich trotz der derzeit geringen Überschusserklärungen der Lebensversicherer besser. Wer nicht steinalt wird, der hat nach einer aktuellen Berechnung des Branchendienstes „map-report“ von einer privaten Konstantrente, bei der die zu erwartenden Überschüsse gleich zu Beginn dazugeschlagen werden, sogar noch mehr.

Von der Vermögensbildung zur betrieblichen Vorsorge
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von der Vermögensbildung auf die betriebliche Altersversorgung umsteigt, spart Steuern und – zumindest bis Ende 2008 – auch Sozialversicherungsbeiträge. Denn vermögenswirksame Leistungen sind als Arbeitslohn zu versteuern und sozialversicherungspflichtig. Dagegen bleiben Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr steuerfrei. Und das gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten. Staatliche Zulagen zur Vermögensbildung erhält dagegen nicht jeder. So wächst denn auch die Zahl der Tarifverträge, die einen Wechsel von der Vermögensbildung zur betrieblichen Altersvorsorge vorsehen.

Auch bei Krankheit fallen Betriebskosten an
Selbstständige und Freiberufler unterschätzen vielfach die finanziellen Auswirkungen einer Krankheit. Vor dem Verdienstausfall schützen sie sich zwar in aller Regel mit einer Krankenhaustagegeldversicherung. Doch die Betriebskosten, die auch dann weiterlaufen, wenn der Betriebsinhaber infolge Krankheit oder Unfall ausfällt, sind häufig eine Schwachstelle. Die Lösung dieses Problem heißt Betriebskosten-Pauschalversicherung. Sie bezahlt nach Ablauf einer bestimmten Karenzzeit die fortlaufenden Kosten für üblicherweise zwölf Monate. Gedeckt sind damit die Miete für Büro-, Kanzlei- oder Praxisräume sowie Zinsen, Gehälter, und Leasinggebühren für technische Geräte. Auch die Abschreibungen auf Sachanlagen werden ersetzt. Muss eine fremde Ersatzkraft beschäftigt werden, werden die Aufwendungen dafür ebenfalls übernommen.
 
         
         
    Mai 2007    
   

Arbeitszeitkonten gegen Rente mit 67
Der Hauptzweck sogenannter Arbeitszeitkonten ist zwar die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall in den Betrieben. Doch können diese Konten auch zur Verringerung der Lebensarbeitszeit oder unter bestimmten Bedingungen sogar zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Denn nicht nur Einzahlungen auf Zeitwertkonten, sondern auch die Leistungen daraus sind weitgehend frei gestaltbar. So darf grundsätzlich alles auf ein solches Konto eingezahlt werden, was sich im Betrieb im Lauf der Jahre ansparen lässt: Überstunden oder nicht verbrauchte Urlaubstage, die in Geld umgerechnet werden, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Entgeltbestandteile, Tantiemen oder Bonusse. Die Leistungen aus diesen Konten sind nicht minder vielfältig einsetzbar. Eine Zweckbindung jedenfalls gibt es nicht.

Eher schwer krank als berufsunfähig?
Wesentlicher Leistungsfall für die Dread Disease-Versicherung ist die schwere Erkrankung des Versicherten, die ärztlich nachzuweisen ist. Diese muss nicht unbedingt den baldigen Tod oder den kompletten Rückzug aus dem beruflichen Leben bedeuten, doch sie verlangt häufig eine Neuausrichtung. Jedenfalls können Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder andere lebensbedrohlichen Erkrankungen alle beruflichen Pläne über den Haufen werfen. In solchen Fällen kann die einmalige Leistung aus einer Dread Disease-Versicherung hilfreicher sein als die Rente aus einer Berufsunfähigkeitspolice. Vor allem für Freiberufler und Selbstständige, für die Berufsunfähigkeit nicht einfach nachzuweisen ist, macht die Dread Disease-Versicherung Sinn.

Entgeltumwandlung rechnet sich weiterhin
Ende 2008 ist nach den Plänen des Gesetzgebers Schluss mit der Sozialversicherungsfreiheit der Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Das aber könnte, so befürchtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Normalverdienern die betriebliche Altersvorsorge verleiden. Doch gilt das nur für Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Arbeitgeberfinanzierte Zusagen bleiben auch über 2008 hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem bleibt auch bei Entgeltumwandlung, die bei Direktversicherungen und Pensionskassen insbesondere unter Besserverdienern weit verbreitet ist, die Steuerfreiheit der Beiträge erhalten. Und hier spielt die Sozialversicherungsfreiheit im Allgemeinen auch keine Rolle.

Raucher dürfen nicht schummeln
Falsche Angaben zum Zigarettenkonsum bei Abschluss einer Lebensversicherung können zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Todesfall führen. So hat laut ARAG Versicherungen das Landgericht Coburg (Az.: 11 O 220/06) entschieden. Und daran ändert gewiss auch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nichts, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Denn die vorvertragliche Anzeigepflicht der angehenden Versicherungsnehmer, die der Paragraf 16 VVG (alt) regelt, bleibt erhalten. Sie wird zwar zurückgeschnitten. Künftig muss nur noch das angegeben werden, wonach sich der Versicherer schriftlich erkundigt. Doch zwischen Rauchern und Nichtrauchern wird schon jetzt im Versicherungsantrag der Lebensversicherer unterschieden.

Hilfe bei Schließung des Betriebs
Schon der Verdacht auf Salmonellen genügt in der Lebensmittelbranche, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und deren Aktionen können bis zur Schließung des Betriebs reichen. Doch auch „nur“ die verhängte Vernichtung von Vorräten, Desinfektion des Geschäfts oder Tätigkeitsverbote für einzelne Mitarbeiter muss der Geschäftsinhaber selbst bezahlen. Dann erweist sich eine Betriebsschließungsversicherung als wahrer Segen. Denn bei einer angeordneten Schließung kommt der Versicherer für die fortlaufenden Kosten wie Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Löhne und den entgangenen Gewinn auf. Müssen Waren und Vorräte vernichtet werden, ersetzt sie die Wiederbeschaffungskosten. Und auch bei allen anderen Widrigkeiten, die die Behörden anordnen, leistet die Versicherung.
         
         
    März 2007    
   

Gefahr eines Forderungsausfalls wächst
Die Insolvenzen der Unternehmen gehen zurück, meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Jedenfalls rechnen die in Deutschland tätigen Kreditversicherer für 2006 mit etwa 32.000 Unternehmensinsolvenzen, nach 36.843 im Jahr zuvor. Doch sollte wegen dieser Zahlen kein Unternehmen das Risiko eines Forderungsausfalls auf die leichte Schulter nehmen. So warnte denn auch Peter Ingenlath, Vorsitzender des GDV-Fachausschusses Kreditversicherung, erst Mitte Dezember 2006 vor einem sogenannten Bugwelleneffekt. Denn dem Anziehen der Konjunktur folge häufig mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch ein Anstieg der Insolvenzen, „da einige Unternehmen stärker expandieren als sie verkraften können“, so Ingenlath wörtlich.

Wer schummelt, geht leer aus
Künftig müssen beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung nur noch die Erkrankungen angegeben werden, wonach der Versicherer im Antrag fragt. Das sieht das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) vor, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Doch wer dabei lügt, dem droht dasselbe Schicksal wie heute. Nach Paragraf 16 des noch geltenden VVG nämlich kann ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die angehenden Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antrags geschummelt haben, so (Name), Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in (Ort). Das bedeutet einer Mitteilung der ARAG zufolge: „Falschangaben über den Zigarettenkonsum bei Abschluss einer Lebensversicherung können zur Leistungsfreiheit im Todesfall führen (Landgericht Coburg, Az.: 11 O 220/06)“.

Elementarschäden müssen extra versichert werden
Das Wüten des Orkantiefs Kyrill in Deutschland bezahlen im Großen und Ganzen die Versicherer. Sturmschäden an Gebäuden und Wohnungseinrichtungen sind im privaten Bereich jedenfalls durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen geschützt. Das gilt für Gebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung im gewerblichen Bereich entsprechend. Auch Sturmschäden am Auto werden von den Versicherern ersetzt, sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen worden ist. Doch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Hochwasser Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben müssen mit einer eigenen Elementarschadenversicherung abgesichert werden, erklärt (Name), Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in (Ort). In dieser Hinsicht allerdings sind die Bundesbürger außerhalb Baden-Württembergs und den neuen Bundesländern regelmässig unversichert.

Nicht jeder Diebstahl ist versichert
Kinderwagen oder Rollstühle dürfen grundsätzlich auch im Treppenhaus eines Mietshauses abgestellt werden, schreibt die Universa Versicherung mit Hinweis auf ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Werden diese dann dort gestohlen, komme aber nicht jede Hausratversicherung dafür auf. Im Allgemeinen leistet die Hausratversicherung nur bei Diebstahl nach einem Einbruch, meint (Name), Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in (Ort). Doch viele Versicherer kommen heute auch für einfachen Diebstahl in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie dem Treppenhaus auf. Wie das im Einzelfall aussieht, zeigt ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder klärt ein Anruf beim Makler oder Versicherer.
         
         
    Januar 2007    
   

Sport verursacht die meisten Schülerunfälle
Ein großer Teil der Schülerunfälle passiert beim Sport. Das zeigt die erstmalige Untersuchung des Bundesverbandes der Unfallkassen zu „Sportunfällen an allgemeinbildenden Schulen“, die Mitte 2006 vorgelegt worden ist. Demnach erlitten 522.313 Schüler im Jahr 2004 – neuere Zahlen gibt es nicht – einen Sportunfall, der eine ärztliche Behandlung erforderlich machte. Ballspiele stellen ein besonders hohes Unfallrisiko dar. Dabei liegt Fußball mit 30,3 Prozent an der Spitze, wovon in erster Linie Jungen betroffen sind. Für Mädchen sind Volleyball und Handball unfallträchtiger. Doch nicht nur in der Schule, sondern auch in der Freizeit wird Ball gespielt. Passiert hier etwas, hilft allein die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Kinder- und Schüler-Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen in Kindergärten, Horten, Schulen und bei entsprechenden Wegunfällen.

Sterbegeldversicherung – wirklich eine Nullnummer?
Der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg kritisiert die Sterbegeldversicherung als Nullnummer. Diese biete eine noch schlechtere Rendite als die übliche Kapitallebensversicherung. Doch Versicherungsschutz ist grundsätzlich mehr als ein Renditepapier. Selbst eine Sterbegeldversicherung ist nicht nur Sparen für die eigene Beerdigung. So wird die Summe fällig, wenn die versicherte Person stirbt. Kündigungsfristen sind nicht zu beachten. Und das Geld fällt auch nicht in die normale Erbmasse, sondern geht direkt an die Begünstigten. Es ist also sofort da, wenn es gebraucht wird. Und wer statt der reinen Sterbegeldpolice eine Bestattungsvorsorge wählt, für den organisiert der Versicherer nicht nur die Beerdigung. Er regelt auch das ganze Drumherum.

Herbst wie Haftpflicht
Angesichts nasser Blätter oder von Schnee und Eis auf den Gehwegen in Herbst und Winter mag es auf den ersten Blick beruhigend sein, dass die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bei den Kommunen liegt. Doch diese wälzen ihre Kehrpflicht gern auf die Grundstückseigentümer ab. Und diese wiederum geben sie in aller Regel an ihre Mieter weiter. Sie sind es schließlich, die dafür haften, wenn auf dem ungereinigten Gehweg jemand zu Schaden kommt. Schon morgens um sieben muss der Gehweg zwar noch nicht blitzblank sein, wie Gerichtsentscheidungen zeigen. Doch auf der ganz sicheren Seite ist man mit einer Haftpflichtversicherung. Denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt, wenn der Geschädigte im Recht ist.
         
         
    August 2006    
   

Erbschaftsteuer kann man versichern
Leistungen aus Lebensversicherungen, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer gehen, unterliegen grundsätzlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Nur wenn sie direkt dem Finanzamt zugute kamen, galt dies bis Ende 1973 nicht. Diese echte Erbschaftsteuerversicherung gibt es zwar nicht mehr, doch die unechte ist nach wie vor zulässig. Sie muss als Todesfallversicherung von den künftigen Erben auf das Leben des Erblasser abgeschlossen werden, damit sie nicht als Schenkung oder Erbschaft gilt. Zwar wird die Versicherungsleistung auch hier fällig, wenn der Erblasser stirbt. Doch sie unterliegt deshalb nicht der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, weil der Erbe Versicherungsnehmer und Beitragszahler gewesen ist. Damit geht die Leistung nicht an einen anderen als den Versicherungsnehmer.

Altverträge sind vielfach besser
Die Empfehlung, eine bestehende Lebensversicherung zu kündigen, um eine neue, vermeintliche bessere, mit Zulagen geförderte abzuschließen, ist mit höchster Vorsicht zu behandeln. Denn nur in den seltensten Fällen rechnet sich das für die Versicherungsnehmer. So verlieren sie dabei in aller Regel die bisher gezahlten Beiträge und fangen mit dem Vorsorgesparen von vorn an. Das inzwischen erreichte höhere Alter verteuert auch den Todesfallschutz. Versicherungsnehmer, die ihre Kapitallebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, verlieren überdies die einkommensteuerlichen Vorteile solcher Altpolicen. Und der Wechsel von einer klassischen Rentenpolice zu einem Riester- oder Rürup-Vertrag ist später, wenn Renten gezahlt werden, für Normalsteuerpflichtige von Nachteil.

Diebstahl ist kein Einbruch
Die Hitzewelle in Deutschland erlaubt ein kräftiges Durchlüften der eigenen vier Wände aus Versicherersicht nur unter Aufsicht. Denn offene Fenster und Türen sind nachgerade eine Einladung für Diebe. Die Folgen von deren Tätigkeit in fremden Räumen sind aber nicht mit der Hausratpolice versichert. Gedeckt ist lediglich Einbruch-Diebstahl, nicht einfacher Diebstahl, zu dem der Wohnungs- oder Eigenheimbesitzer den Dieb durch weit geöffnete Türen und Fenster animiert hat. Übrigens sind auch gekippte Fenster aus Versicherersicht grob fahrlässig. Und bei grober Fahrlässigkeit schalten die meisten Versicherer auf stur. Nur ein paar Unternehmen verzichten auf diesen Einwand und ersetzen den Schaden.
         
         
    Juli 2006    
   

Comeback der Ausbildungsversicherung
Ausbildungs- oder gar Heiratskapitalversicherungen sind heute keine Renner mehr. Dabei dürfte gerade die klassische Ausbildungsversicherung trotz ihrer steuerlichen Verschlechterung noch wertvoller sein als vor ein paar Jahren. Denn nun muss während des Studiums nicht nur der Lebensunterhalt der Studierenden finanziert werden. Vielmehr verlangen die Universitäten zunehmend happige Gebühren. Um die 500 Euro pro Semester sind das allemal. Bei nur zehn Semestern wären so immerhin 5.000 Euro allein an Studiengebühren fällig. Mit einer Ausbildungsversicherung lassen sich solche Summen punktgenau vorfinanzieren, und zwar auch dann, wenn der beitragszahlende Elternteil vorab stirbt. Dann läuft die Versicherung einfach beitragsfrei weiter.

Mehr als eine Milliarde Euro zu haben
Wer für seine vor Jahren gekündigte Lebensversicherung nachträglich mehr Geld haben möchte, der muss sich selbst mit seinem Versicherer ins Benehmen setzen. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will die Versicherer nicht dazu zwingen, ihre ehemaligen Kunden anzuschreiben. Dabei stehen mehr als eine Milliarde Euro auf dem Spiel, schätzt die Finanzaufsicht. Von allein dürften die Versicherer aber kaum bereit sein, die stornierten Policen nachzubessern. Und dem Makler sind ohne Kundenauftrag die Hände gebunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Branche am Ende 2005 Mindestrückkaufswerte für Lebensversicherungen verordnet, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen worden sind.

Versicherungsschutz für Gebäudepass-Aussteller
Die Novellierung der Energiesparverordnung macht den so genannten Gebäudepass zu einem Muss, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft werden soll. Noch dieses Jahr soll die Novelle verabschiedet werden. Gegen Pannen, die bei der Prüfung der Gebäude nicht auszuschließen sind und eventuell Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, kann man sich bereits heute absichern. Jedenfalls bietet eine wachsende Zahl von Versicherern inzwischen Erweiterungen ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtpolicen oder Betriebshaftpflichtversicherung an. Ausstellen dürfen solche Pässe Architekten, Ingenieure, aber auch Handwerker, die sich bei ihren Kammern entsprechend fortbilden.
         
         
    Mai 2006    
   

Ein guter Rat der Verbraucherschützer
„Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird massiv unterschätzt“, schreibt der Bund der Versicherten e.V. (BdV), der als Verbraucherschutzbund gegenüber Versicherungen eher kritisch eingestellt ist. Heute scheidet jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus, bevor er das Rentenalter erreicht hat. „Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen in solchen Fällen jedoch bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu sichern“, begründet der BdV seine Empfehlung vom 24. Februar 2006.

Hochwasser ist schwer zu versichern
Die fast regelmäßigen Frühjahrshochwasser, die immer wieder dieselben Regionen in Deutschland heimsuchen, sind die Erklärung, warum in solchen stark gefährdeten Gebieten kein entsprechender Versicherungsschutz zu haben ist. Denn eine mit großer Gewissheit regelmäßig wiederkehrende Gefahr lässt sich auf freiwilliger Basis nicht versichern. Zwar weist das verfeinerte Zonierungssystem der Versicherer weite und auch tiefer liegende Teile Deutschlands als versicherbar aus. Doch zwischen Theorie und Praxis klaffen gerade bei der Elementarschadenversicherung große Lücken. Beim Hochwasserschutz sind und bleiben die Versicherer generell sehr zurückhaltend.

Garantiezinsen müssen gezahlt werden
Die beim Abschluss einer Lebensversicherung automatisch vereinbarten Garantiezinsen müssen während der gesamten Laufzeit des Vertrages gezahlt werden. Auch bereits dem einzelnen Vertrag gutgeschriebene Überschüsse dürfen nicht mehr entzogen werden. Doch die künftige Überschussbeteiligung, die immer ein Jahr im voraus erklärt wird, insbesondere aber Schlussüberschüsse, können gesenkt oder auch erhöht werden. Nicht statthaft ist es aber, die laufende Überschussbeteiligung von der Höhe der Garantiezinsen abhängig zu machen, worauf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bereits vor fast zwei Jahren deutlich hingewiesen hat.
 
         
         
    April 2006    
   

Der LV-Zweitmarkt bietet kaum Hinterbliebenenschutz
Wer seine Lebensversicherung – aus welchen Gründen auch immer – nicht bis zum regulären Ablauf durchhalten will oder kann, sollte vor einer Kündigung den Verkauf seiner Police auf dem Zweitmarkt versuchen. Dort gibt es oft mehr als den üblichen Rückkaufswert. Doch werden nicht alle Policen von den Gebrauchthändlern akzeptiert. Und der damit gerettete Hinterbliebenenschutz, weil die verkaufte Police vom Erwerber fortgeführt wird, ist in aller Regel mehr als nur kümmerlich. Denn im Todesfall wird von der Versicherungsleistung zuerst der Kaufpreis abgezogen. Auch eine Bearbeitungsgebühr und die Beiträge, die der Händler bislang bezahlt hat, schmälern diese Leistung. Wer Hinterbliebenenschutz braucht, kommt am Abschluss einer entsprechenden Lebensversicherung daher nicht vorbei. Im Zweifelsfall ist eine Fortführung des Vertrages in solchen Fällen die doch sinnvollere Alternative.

Vollkaskoschutz trotz Sendersuche
Vorübergehende Unaufmerksamkeit gefährdet den Vollkaskoschutz des Autofahrers nicht, berichten die ARAG Versicherungen unter Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 8 U 4033/04). Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung sei es, so meinten die Richter, auch fahrlässig begangene Fahrfehler, wie sie jedem Autofahrer fast täglich unterlaufen, abzusichern. Und dazu gehöre auch die kurze Unaufmerksamkeit bei der Suche nach einem anderen Radiosender, dem Grund des Unfalls, für den der Versicherer jedoch nicht aufkommen wollte. Dieses Urteil hebt sich wohltuend von einer Vielzahl anderslautender Urteile ab. Doch darf das nicht zu einem leichtsinnigen Umgang mit Autoradio oder dem Navigationssystem führen. Die Aufmerksamkeit des Fahrers sollte voll und ganz dem Verkehrsgeschehen gewidmet sein.
         
         
    März 2006    
   

Bessere Rückkaufswerte nicht für alle
Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Oktober 2005 verbessern die Rückkaufswerte bei Kündigung einer Lebensversicherung keineswegs in allen Fällen. Vielfach dürften die vom BGH geforderten Beträge unter den tatsächlich gezahlten Rückkaufswerten liegen. Denn die vorgeschriebenen 50 Prozent des ungezillmerten Deckungskapitals entsprechen – ganz grob – 40 Prozent der gezahlten Beiträge. Nur bei früher Kündigung der Police ist daher mit einem ordentlichen Nachschlag zu rechnen. Außerdem gilt die BGH-Richtschnur (Az.: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03) derzeit allein für die etwa 15 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen worden sind.

Verschärfte Haftpflicht für Freizeitpiloten
Auch Freizeitpiloten aller Art müssen nun eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die den bisher erforderlichen Versicherungsschutz im Rahmen der Halterhaftpflicht deutlich übersteigt. Das schreibt die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) vor, die schon am 11. August 2005 in Kraft getreten ist. Nach der bisherigen Rechtslage galten für Segelflugzeuge, Frei- und Fesselballone, Drachen oder Flugmodelle erheblich reduzierte Deckungssummen. Flugmodelle mit weniger als fünf Kilogramm Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, waren sogar ganz von der Versicherungspflicht befreit. Doch diese Privilegierung wurde mit der Neufassung des Paragrafen 102, Absatz 3 LuftVZO gestrichen.

Junge Fahrer können Rabatt gefährden
Der neue Führerschein mit 17 Jahren hat auch Folgen für den Versicherungsschutz altgestandener Autofahrer. Sie sollten jedenfalls ihren Versicherer oder Versicherungsmakler informieren, bevor sie als Begleitperson jugendliche Führerscheinneulinge an ihr Lenkrad lassen. Denn in vielen Kfz-Haftpflichtpolicen sind Rabatte vereinbart, die vom Fahrerkreis abhängen. Und dieser Kreis kann zum Beispiel auf Personen ab Alter 23 begrenzt sein. Wer das nicht berücksichtigt, riskiert den Rabatt. Das heißt, dass der Beitrag nachträglich erhöht und Vertragsstrafen verhängt werden können.
         
         
    Dezember 2005    
   

Nicht alle Großen sind Spitze
Versicherungsmakler arbeiten vielfach mit kleineren Versicherern zusammen. Das hat gute Gründe. So macht die Hauptrubrik "Absturz der Big Player" im aktuellen m-rating des "map-reports 610-611" deutlich, dass die Größe eines Lebensversicherers zum Beispiel nicht unbedingt für die Kunden von Vorteil ist. Andererseits hat ein Versicherungsmakler höhere Kosten und eine größere Verantwortung als die Vermittler, die an ein Unternehmen gebunden sind. Der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtpolice ist daher für einen seriösen Makler ein Muss. Deshalb bevorzugt er leistungsstarke Versicherer, die ihren Kunden und ihm Ärger ersparen. Auch muss seine Arbeit und sein Aufwand bezahlt werden, weshalb einige Versicherer ablehnen, mit Maklern zusammenzuarbeiten.

Verkehrssicherungspflicht trotz Wintersonne
Im Ruhestand kann man zwar den Widrigkeiten des deutschen Winters mit einem ausgedehnten Urlaub in südlichen Gefilden entkommen. Doch die Obliegenheiten zuhause bleiben bestehen. So müssen vielfach auch Mieter dafür Sorge tragen, dass verschneite oder gar vereiste Wege vor dem Haus begehbar gemacht werden. Das gilt an Werktagen zwischen 7 Uhr morgens bis etwa 20 Uhr abends. Wer dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, dem kann sogar ein Bußgeld drohen, wenn ein Schaden eintritt. Selbst der gutwilligste Haftpflichtversicherer könnte sich bei einer krassen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht unwillig zeigen.

Riester-Rente verlangt Offenheit
Die Riester-Rente ist zwar dank der Zulagen eine rentable Form der Altersvorsorge: Doch sie bleibt trotz aller Verbesserungen kompliziert und schwierig zu vermitteln. So muss das Einkommen, das die Antragsteller im jeweils vorangegangenen Jahr erzielt haben, angegeben werden. Denn danach berechnen sich Beitrag und Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen in diesem Jahr wenigstens zwei Prozent des der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegenden Bruttoeinkommens im Jahr als Eigenbeitrag aufgewendet werden. Ab 2006 sind es drei Prozent. Doch setzt sich dieser Beitrag aus eigenem Geld und den verschiedenen Zulagen zusammen. Das reduziert den Aufwand erheblich. Weniger als der Sockelbeitrag darf es aber in der Regel nicht sein.
 
         
         
    Oktober 2005    
   

Ohne Schutz bis zum Hals im Wasser
Noch lassen sich die Schäden des Hochwassers in Bayern nicht abschließend einschätzen. Doch die Versicherer dürften wieder mit einem blauen Auge davonkommen. Was die Wasserschäden anbetrifft, dürfte das selbst für den Hurrikan Katrina gelten, der sich vor allem im US-Bundesstaat Louisiana ausgetobt hat. Denn die üblichen Policen rund ums Haus schließen weder in Deutschland noch in den USA eine entsprechende Elementarschadendeckung ein. Und das, obwohl sich nach Aussagen der Versicherer infolge des neuen Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) gut 90 Prozent aller Wohngebäude in Bayern gegen Elementargefahren versichern ließen.

Lediglich Gebäude in der risikoträchtigen Gefährdungsklasse (Regionen, die durchschnittlich alle 10 Jahre von einem Hochwasser bedroht sind) sind faktisch nicht versicherbar.

Schwiegersohn zahlt die Pflege nicht
Schwiegersohn oder Schwiegertochter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Pflegekosten in einem Heim für die Schwiegereltern zu übernehmen. Das Gesetz - der Paragraf 1601 im Bürgerlichen Gesetzbuch - sieht eine Unterhaltspflicht von Schwiegerkindern nicht vor, stellte der Bundesgerichtshof jedenfalls am 7. Mai 2003 zutreffend fest (Az.: XII ZR 229/00). Auch darf der Unterhalt für die elterliche Pflege im Heim die Kinder nicht überfordern. In diesem Sinne hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) sogar mehrfach geäußert. Und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 7. Juni 2005 (Az.: 1 BvR 1508/96) diese Rechtsprechung bestätigt. Das erfordert eine rechtzeitige Vorsorge für den Pflegefall.
 
         
         
    September 2005    
   

Männer-Schlussverkauf der Lebensversicherer
Die mit Zulagen geförderte Riester-Rente, die sich bislang eher als Ladenhüter gezeigt hat, rangiert inzwischen ganz vorn bei den Verkaufsbemühungen der meisten Lebensversicherer. Grund ist eine Art von Männerbonus, den es nur noch bei Abschluss im laufenden Jahr gibt. Denn ab 2006 sind für Riester-Renten Unisex-Tarife vorgeschrieben. Damit müssen Männer und Frauen künftig für dieselbe Rente auch denselben Beitrag bezahlen. Noch bis zum Jahresende aber kommen die Männer wegen ihrer geringeren Lebenserwartung billiger weg. Und da sich die Politiker aller Couleur überlegen, den Abschluss von Riester-Renten gesetzlich vorzuschreiben, ist ein freiwilliger Abschluss zu günstigeren Bedingungen für Männer allemal besser.
 
         
         
    August 2005    
   

Versicherungsratings nicht für alle Fälle
Die ausufernde Zahl der Versicherungsratings mit unterschiedlicher Zielrichtung hilft dem Verbraucher immer weniger. Die klassischen Insurer Financial Strength Ratings (IFS) zum Beispiel sind vor allem auf die Finanzstärke der Versicherer ausgerichtet. Kundenorientierung ist hierbei nicht gefragt. Denn ein Versicherer mit hohen Reserven und guter Performance muss seine Versicherten nicht daran teilhaben lassen. Bei Produktratings wiederum bleibt die Finanzkraft des Versicherers außen vor. Und reine Bedingungsratings lassen den Preis für den Versicherungsschutz unberücksichtigt. Daher sollten sich Verbraucher, die damit konfrontiert werden, zumindest über die wesentlichen Kriterien der verschiedenen Ratings informieren, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Elementarschadenversicherung für Wetterkapriolen
Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung nach dem Vorbild der Autohaftpflicht wird es mit den Versicherern nicht geben. Versicherungstechnisch wäre sie zwar kein Problem, doch die Versicherer hegen starke politische Bedenken gegen eine weitere Pflichtversicherung. Auf freiwilliger Basis aber lässt sich die Elementarschadendeckung fast überall in Wohngebäude- und Hausratversicherungen einschließen. Angesichts der zunehmenden Unwetter mit Starkregen zum Beispiel macht dieser Versicherungsschutz heute mehr denn je Sinn. Nur in traditionellen Überschwemmungsgebieten an Flussufern ist er nicht zu haben.
 
         
         
    Juli 2005    
   

Wenn nichts mehr läuft
Vielfach sind die Folgen eines Schadens für das Gewerbe teurer als der Schaden selbst, stellen wir in der täglichen Arbeit immer wieder fest. Denn die Störung der Abläufe im Betrieb wegen eines Brandes, eines Wasser- oder Maschinenschadens kann zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Da ein großer Teil der laufenden Kosten wie Gehälter, Löhne, Zinsen oder Pacht weiter in voller Höhe anfallen, sind die Auswirkungen auf den Gewinn gravierend. Die Versicherung der Sachwerte ohne die Absicherung der Folgen für das laufende Geschäft ist deshalb nur die Hälfte wert. Erst eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die für die Folgen möglichst vieler Schadenereignisse aufkommt, zusammen mit einer Sachschadenpolice bietet einen ausreichenden Schutz.

Kapitallebensversicherung bleibt interessant
Die steuerliche Verschlechterung der Kapitallebensversicherung zum 1. Januar 2005 fällt deutlich geringer aus als befürchtet. Der Branchendienst "map-report" jedenfalls hat in seiner aktuellen Untersuchung "Ablaufana-lyse 1994 - 2005" festgestellt, dass sich die Performance infolge der Besteuerung nur um 0,5 bis zu einem Prozentpunkt reduziert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Police bis zum Ruhestandsalter durchgehalten wird und mindestens zwölf Jahre lang läuft.

Dann ist allein der Teil der Versicherungsleistung - und auch nur zur Hälfte - einkommensteuerpflichtig, der über die Summe der gezahlten Beiträge hinausgeht. Infolge der im Rentenalter geringeren Einkünfte ist die zu zahlende Steuer in Relation zur Versicherungsleistung relativ gering.

Besseres Bankenrating dank Versicherer?
Die Kreditversicherer wollen Deutschlands wirtschaftlichem Mittelstand den Zugang zu Krediten erleichtern. Peter Ingenlath, Vorsitzender des Fachausschusses Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorstandsvorsitzender der Atradius Kreditversicherung AG, nannte dieses Ziel schon Ende vergangenen Jahres. Man wolle die Banken davon überzeugen, dass versicherte Unterneh-men die besseren Kreditnehmer seien. Das geringere Risiko eines Kreditausfalls müsse in den Ratingmodellen berücksichtigt werden, erklärte Ingenlath laut RATINGaktuell-Express vom 22. Dezember 2004.

Ein eigenes Risikomanagement im Unternehmen ist dafür aber unverzichtbar. Das machen die Autoren des Fachbuches "Kreditversicherungen" aus dem Bank-Verlag deutlich (Köln 2005, ISBN 3-86556-092-X, 174 Seiten, 45,00 Euro). Wer sich zum Abschluss einer Kreditversicherung der Hilfe eines Versicherungsfachmaklers bedient, spart auch noch Geld. Denn dessen Vorarbeit kann zu einem Rabatt von rund zehn Prozent auf die Normalprämie einer Warenkreditversicherung führen, schreibt Bert Oldersdorf in "Kreditversicherungen".

Büro zuhause gehört in der Regel nicht zum Hausrat
Für Möbel, Computer oder Telefonanlage eines allein zur Arbeit genutzten Raumes kommt im Schadenfall die übliche Hausratversicherung nicht auf. Denn in der Regel muss das Büro Teil eines auch privat genutzten Raumes sein, damit dessen Inhalt von der normalen Hausratversicherung gedeckt ist. Eine der wenigen Ausnahmen auf dem Markt ist die CHARTA-Spezialpolice für Hausrat, die das heimische Büro einschließt. Doch in der Regel müssen Freiberufler oder Kleinunternehmer zusätzlich eine gewerbliche Inhaltsversicherung abschließen, sofern sie sich nicht mit einer Ecke des Wohnzimmers als Büroraum begnügen wollen.

Betriebliche Altersversorgung lässt noch zu wünschen übrig
Während in den Führungsetagen der mittelständischen Wirtschaft die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge weit verbreitet ist, sorgen die meisten Beschäftigten in den unteren und mittleren Einkommensklassen noch nicht mit eigenen Beiträgen über den Betrieb vor. Die Führungskräfte kommen allerdings auch überwiegend in den Genuss einer aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanzierten Vorsorge. Gerade ein Bonus vom Chef aber erhöht die Attraktivität der Betriebsrente für Arbeitnehmer erheblich. Dazu könnten zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge genutzt werden, die dank der Entgeltumwandlung der Beschäftigten gespart werden. Das zeigt eine aktuelle Gemeinschaftsstudie der HDI Pensionsmanagement AG und der F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformation GmbH. Die Studie beruht auf einer Umfrage des Berliner Marktforschungsinstituts forsa unter rund 100 mittelständischen Unternehmen im April des Jahres.
 
         
         
    Juni 2005    
   
"gebrauchte" Lebensversicherungen
Grundsätzlich ist der Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung sinnvoller als die Kündigung. Darauf sollte ein Versicherungsmakler kündigungswillige Kunden unbedingt hinweisen. Doch um überhaupt einen professionellen Käufer zu finden, muss die Lebensversicherung bestimmte Mindestbedingungen erfüllen. Die Nummer eins auf diesem Zweitmarkt in Deutschland verlangt beispielsweise, dass der Rückkaufswert wenigstens 5.000 Euro beträgt. Ferner darf die Restlaufzeit des Vertrages nicht länger als 15 Jahre sein. Außerdem kaufen die Gebrauchpolicenhändler nur Lebensversicherungen ausgewählter Versicherer auf.

Richtige Versicherungen zum Bau
Wer selbst baut, ist mit einer Bauherren-Haftpflicht- und einer Bauleistungsversicherung gut beraten. Denn der Bauherr haftet für einiges Malheur am Bau, für das - entgegen landläufiger Ansicht - weder Bauunternehmung noch Handwerker verantwortlich gemacht werden können. Wenn beispielsweise Dritte auf seiner Baustelle zu Schaden kommen, dann ist der Bauherr dran. Für diesen Fall ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung gedacht. Und die Bauleistungsversicherung ersetzt unter anderem Sturm-, Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Erdrutsch-Schäden infolge eines Unwetters am Bauwerk. Für solche Schäden wie für Diebstahl bereits fest installierter Gebäudeteile muss laut Verdingungsordnung des Bauhandwerks (VOB) der Bauherr ebenfalls selbst aufkommen.
         
         
    April 2005    
   
Frühverrentung schmälert die Rente
Die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Eindämmung der Frühverrentung hat für die Menschen, die ihren Rentenbeginn nicht aufschieben wollen oder können, erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge. So sind im Jahr 2003 rund 45 Prozent aller Neurentner mit Abschlägen von durchschnittlich 14,3 Prozent in Rente gegangen, schreibt der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in der Januarausgabe seines VDR Info. Außerdem sind die Renten seit Jahresbeginn zu 50 Prozent einkommensteuerpflichtig. Doch dieser Satz wächst jährlich. Ab 2040 unterliegen Neurenten zu 100 Prozent der Einkommensteuer. Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen werden daher für die noch Erwerbstätigen immer dringlicher.

Wiederbeschaffungsaufwand ist die Norm
Autoreparaturen müssen grundsätzlich nur bis zur Höhe des so genannten Wiederbeschaffungsaufwands vom Versicherer beglichen werden. Dieser Aufwand ergibt sich auch dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Fahrzeug-Restwerts. Nur wenn der Fahrzeughalter ein "besonderes Integritätsinteresse" an der Wiederherstellung seines Autos glaubhaft macht, können Reparaturkosten von bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abgerechnet werden. Wer allerdings mit einer Teilreparatur sein Auto nur in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt, aber aufgrund eines Sachverständigengutachtens beim Versicherer mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand abrechnen will, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
 
         
         
    Februar 2005  
   
Schadenersatz für verpatzten Urlaub
Wird der gebuchte Urlaub nicht angetreten, weil das Ersatzangebot des Reiseveranstalters dem vereinbarten Urlaubsziel nicht entspricht, dann hat der Urlauber nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises, sondern auch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden in halber Höhe des Reisepreises. Ein Ersatzquartier muss der Reisende jedenfalls nicht akzeptieren, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Januar 2005 (Az.: X ZR 118/03). Dieses Urteil zeigt besonders deutlich, wie wichtig eine umfangreiche Haftpflichtversicherung auch gegen Vermögensschäden gerade für Reiseveranstalter ist.

Kein Pflegezuschlag für privat Krankenversicherte
Seit Jahresbeginn müssen kinderlose Paare einen höheren Beitrag für ihre Pflegeversicherung aufbringen. Das gilt jedoch nicht für privat krankenversicherte Paare. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. in Köln liefert die Begründung dafür. Die private Krankenversicherung finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren und bildet Alterungsrückstellungen. Sie benötigt daher keinen finanziellen Ausgleich für nicht nachwachsende Beitragszahler. Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert sich dagegen im Umlageverfahren und bildet daher keine Rückstellungen für später. Deshalb ist sie von der demographischen Entwicklung in Deutschland, die durch eine steigende Zahl älterer Personen und eine anhaltend niedrige Geburtenrate gekennzeichnet ist, unmittelbar betroffen.

Unfallschutz auch im Ausland
Arbeitnehmer sind nach Angaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) in Hamburg auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Wer sich aufgrund einer versicherten Tätigkeit in einem anderen Land aufhalte und dort beispielsweise durch eine Naturkatastrophe zu Schaden komme, habe gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, betont die VGB. Doch gilt der gesetzliche Schutz nur für den Arbeitsbereich. Der private Bereich bleibt ausgeschlossen. Allein die private Unfallversicherung bietet Schutz für sozusagen alle Lebenslagen, beruflich und privat, weltweit und rund um die Uhr.
 
     
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