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Aktuell |
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Aktuelle Tips rund um die
Versicherung |
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Immer auf dem
Laufenden mit den aktualisierten Tips und Hinweisen der CISCONVersicherungsmakler GmbH.
Hier gibt´s aktuelle News zu
- Versicherungen
- Urteilen
- und vielem mehr
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womancare |
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Die neue
Krebs-Versicherung für Frauen |
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Diese Versicherung wurde speziell
für Frauen entwickelt. Frauen, die an frauenspezifischem Krebs erkranken,
werden finanziell unterstützt und können sich damit auf ihre Genesung
konzentrieren. Lesen Sie
hier mehr.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. |
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Februar |
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Wenn es schneit
Schnee und Eis nehmen alljährlich Hauseigentümer wie Mieter in die
Pflicht. Denn die Wege vor Haus und Wohnung sind so zu räumen, dass
niemand zu Schaden kommt, möglichst früh am Tag und auch noch
spät abends. Wer das nicht schafft, muss Nachbarn, Freunde oder einen
Hausmeisterservice mit dieser Pflicht betreuen. Denn wenn jemand auf
ungeräumten Wegen zu Schaden kommt, kann es sehr teuer werden. Eine
Haftpflichtversicherung gehört daher zu den wirklich unverzichtbaren
Policen. Der Versicherer prüft die Schadenansprüche, bezahlt sie,
wenn sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte auch vor Gericht ab. Auch der
nicht gerade versicherungsfreundliche Bund der Versicherten e.V. in
Henstedt-Ulzburg hat angesichts der winterlichen Verhältnisse das hohe
Lied dieser Versicherung gesungen.
Wenn Rohre platzen
Immer wenn der Winter frostig wird, empfehlen die Versicherer, nicht an der
Heizung zu sparen. Denn sie fürchten Frostschäden an Wasserleitungen
und Heizungsrohren. Jährlich erhalten sie rund 1,4 Millionen
Schadenmeldungen dieser Art, die sie 2010 immerhin 2,3 Milliarden Euro gekostet
haben, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorrechnet.
Gefordert ist in solchen Fällen primär die
Wohngebäudeversicherung, die in der Regel solche Schäden ersetzt.
Doch auch eine Hausratversicherung ist dabei nützlich, ersetzt sie doch
das von austretendem Wasser beschädigte Mobiliar. Den Ärger und die
misslichen Umstände allerdings können beide Versicherungen nicht
verhindern. Daher ist die Heizungsempfehlung der Versicherer durchaus sinnvoll.
Marktkenntnisse zur Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherungen kommen für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm
oder Hagelschäden an einem Gebäude auf. Das ist Standard. Andere
Schäden kämen zwar seltener vor, schreibt das Analysehaus Franke und
Bornberg in seinem aktuellen Rating der Wohngebäudeversicherung. Doch
diese könnten Hausbesitzer ebenfalls finanziell ruinieren. Die Analysten
erwähnen in diesem Zusammenhang Fahrzeuganprall, Kontamination des
Erdreichs oder Rohrbrüche auf dem Grundstück. Diese Gefahren seien
aber nicht mit jedem Vertrag versichert. Auch sollte die Versicherungssumme so
festgelegt sein, dass das Haus nach einem Brand komplett wieder aufgebaut
werden kann. Selbst eine so normale Versicherung wie die
Wohngebäudeversicherung verlangt also Marktkenntnisse, die ein Makler
haben muss und auch hat. |
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Dezember |
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Lebensversicherung ohne Abgeltungsteuer
Eine klassische Lebensversicherung sollte aus steuerlichen Gründen
wenigstens zwölf Jahre laufen und bei einem Abschluss im kommenden Jahr
nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten fällig werden.
Unverändert gilt, dass biometrische Risiken abgesichert sein müssen
und ein Mindesttodesfallschutz erforderlich ist, damit das steuerlich
günstige Halbeinkünfteverfahren nach § 20 Abs. 1 Nummer 6
Einkommensteuergesetz für Kapitallebensversicherungen angewendet wird. Das
und eine schon bei Abschluss garantierte Mindestrente sind auch nötig,
damit die ebenfalls seit Anfang 2005 kräftig verbesserte
Ertragsanteilbesteuerung für klassische Rentenversicherungen greift.
Verhalten bei Unfällen mit Haarwild
Fünf Tipps für Autofahrer bei Unfällen mit Haarwild hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammengestellt: Die
Unfallstelle sollte mit Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert und die
Polizei alarmiert werden. Eine Wildbescheinigung vom zuständigen
Förster oder Jagdpächter wird empfohlen. Fotos vom Unfall sollten
gemacht und der Versicherer informiert werden. Ein solches Verhalten ist
grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind ohne Kaskoversicherung Fotos vom
Unfall nicht wirklich hilfreich, denn die Reparatur des Fahrzeug muss dann
selbst bezahlt werden.
Die Mehrheit spart für die Altersvorsorge - zu wenig
"Sparen ist in", heißt es in der Überschrift zur
Herbstumfrage 2011 des Verbandes der privaten Bausparkassen. Dazu hat TNS
Infratest über 2.000 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt. Weit vorn in
der Gunst rangiert dabei das Sparen fürs eigene Alter. Zu ähnlichen
Ergebnissen kommt auch das 12. Altersvorsorge-Barometer von J.P. Morgan Asset
Management, das die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in
Nürnberg erarbeitet hat. Doch sieht man sich die erfassten Sparraten an,
erscheint das hohe Lied der Altersvorsorge, das dabei gesungen wird, nicht
gerechtfertigt. Denn die größte Gruppe der Sparer, wie sie die GfK
aufgeschlüsselt hat, legt eher 50 als 100 Euro im Monat zurück. Mit
monatlich 50 Euro stehen nach 25 Jahren und einem angenommen
nachschüssigen Zins von 4 Prozent im Jahr aber nur rund 25.000 Euro zur
Verfügung. Damit lässt sich keine vernünftige Altersrente
finanzieren. |
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November |
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Blätter wie Schnee und Eis
Selbst das schönste Herbstlaub ist auf Gehwegen und Straßen aus
versicherungsrechtlicher Sicht kein Jota erfreulicher als Schnee und Eis. Denn
kommt ein Fußgänger auf rutschigem Blattwerk zu Fall und verletzt
sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche Krankenversicherung nach einem
Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt. Wem dabei ein Verstoß
gegen die Wegesicherungspflicht nachgewiesen werden kann, ist
grundsätzlich schadenersatzpflichtig. In solchen Fällen erweist sich
die private Haftpflichtversicherung als sehr hilfreich, wehrt sie doch
unberechtigte Ansprüche ab und begleicht die berechtigten.
Privater Ruhestand folgt dem gesetzlichen
Die Anhebung der Altersgrenzen für den gesetzlichen Ruhestand geht an der
privaten und betrieblichen Altersvorsorge nicht spurlos vorbei. So dürfen
Versicherungsverträge, die im kommenden Jahr abgeschlossen werden, nicht
mehr vor Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicherten regulär
fällig sein, soll die günstige Halbeinkünftebesteuerung gewahrt
bleiben. Und das gilt auch für Riester- und Basisrenten sowie bei
Vertragsänderungen bestehender Verträge, sofern ein Neubeginn der
Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren damit verbunden ist. Wer den
regulären Ablauf seiner Altersvorsorge vom 65. auf das 67. Lebensjahr
verschieben will, dem drohen dagegen keine steuerlichen Nachteile.
Mehr als alle zehn Jahre unter Wasser
Die Minderheit, die in der Zone 4 des von den deutschen Versicherern
entwickelten Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und
Starkregen (ZÜRS) lebt, bestraft das Leben doppelt. Denn hier bedroht
Hochwasser das Haus mehr als nur einmal alle zehn Jahre. Und
Versicherungsschutz gegen diese Katastrophe gibt es in aller Regel nicht. In
den Zonen 1 bis 3 dagegen bestehen nach Angaben der Versicherer keine Probleme,
Versicherungsschutz für die eigenen vier Wände und das Mobiliar zu
finden. Doch nur etwa ein Drittel aller Häuser sind in Deutschland gegen
diese Gefahren versichert, schätzt der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft. Und sogar nur 16 Prozent schließen in ihre
Hausratversicherung einen solchen Schutz ein. Dabei muss man nicht an einem
Fluss wohnen, um Hochwasser im Haus zu haben. Ein Starkregen genügt. |
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Oktober |
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Was eine Hausratversicherung auch leistet
Wenn das Auto oder einzelne Teile des Fahrzeugs brennen, kommt die
Kaskoversicherung für den Schaden auf. Gegenstände im Auto wie
Laptop, Handy oder ein mobiles Navigationsgerät ersetzt sie allerdings
nicht. Dagegen sind bei vielen Hausratversicherungen solche Geräte nicht
nur im Haus, sondern auch im Auto gegen Brand versichert, sofern sie nur
vorübergehend Fahrzeug liegen. Grundsätzlich verlangt der Begriff
Hausrat ohnehin nicht, dass dieser sich stets in den eigenen vier Wänden
befindet. Vielmehr besteht in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der
Versicherungssumme auch Versicherungsschutz für Gegenstände, die auf
Reisen mitgenommen werden. Außenversicherung ist das Fachwort dafür.
Was beim Hausbau versicherbar ist
Bevor das neue Eigenheim bezogen werden kann, drohen ihm schon Gefahren.
Dafür gibt es die Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und
Feuerrohbauversicherung. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden an
Bauleistungen, Bauteilen und Baustoffen. Für Schäden am Rohbau, die
durch Brand, Blitzschlag oder durch Explosion verursacht werden, kommt sie aber
nicht auf. Da ist die spezielle Feuerrohbauversicherung gefragt. Fast noch
wichtiger aber ist, die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn wenn zum
Beispiel Dritte in einer ungesicherten Baustelle schwer verunglücken, kann
das sehr teuer werden. Kosten dieser Art trägt die Bauherrenhaftpflicht.
Der Versicherer prüft aber auch vorab, ob der Schadenanspruch zurecht
besteht und ersetzt die Gerichtskosten, wenn sich ein Prozess nicht vermeiden
lässt.
Was man als Hund oder Katze heute braucht
Seit dem 3. Juli des Jahres müssen Hund oder Katze mit einem Mikrochip
gekennzeichnet sein, um ins europäische Ausland reisen zu dürfen.
Außerdem müssen die vierbeinigen Hausgenossen noch gegen Tollwut
geimpft sein und einen EU-Heimtierpass besitzen. Nicht verlangt wird dagegen in
aller Regel eine Tierkrankenversicherung. Doch sie macht Sinn, und zwar nicht
nur auf Reisen, sondern auch zuhause. Denn so billig sind die Behandlungskosten
auch von Tierärzten nicht, dass sie locker aus der Portokasse bezahlt
werden können. Und Rechnungen für obligatorische Impfungen
übernimmt der Versicherer dann auch. |
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September |
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Hinterbliebenschutz ist unterentwickelt
Der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen stand am Anfang der
Lebensversicherung in Deutschland vor nahezu 200 Jahren. Trotzdem kommt die
Branche insgesamt mit ihren Todesfallversicherungen lediglich auf einen
einstelligen Prozentanteil am Bestand aller Hauptversicherungen. Die Diskussion
um die rasch wachsende Lebenserwartung - in jüngster Zeit vor allem der
Männer - sollte auch nicht vergessen lassen, dass von den rund 400.000
Männern, die 2009 gestorben sind, immerhin 22 Prozent vor Erreichen des
Rentenalters starben, wie es im jüngsten "map-report special"
zur Hinterbliebenenvorsorge heißt. Für deren Familien hätte
eine Todesfallversicherung gewiss Sinn gemacht.
Wenn Einbrecher spurlos arbeiten
Moderne Autodiebe brauchen keine Brechstange. Vielmehr arbeiten sie
mittlerweile mit Notebooks und Scannern oder speziellen Lesegeräten, um
die Funksignale der Autoschlüssel abzufangen, warnt der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn dann aus dem Fahrzeug etwas abhanden
kommt, kann der Nachweis eines Einbruchs für den Eigentümer sehr
schwierig werden. Denn Einbruchdiebstahl aus dem Auto wie aus der Wohnung
verlangt grundsätzlich einen Beweis für den gewaltsamen Zugang zu
Auto oder Wohnung. Gibt es den nicht, ist die Hilfe eines Vermittlers und das
Verständnis des Versicherers nötig, damit die Geschädigten nicht
leer ausgehen. |
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August |
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Urlaubsgrüße für die Einbrecher
"Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder Twitter sind
verführerisch, um mit Freunden die eigene Urlausvorfreude zu teilen",
schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch,
so warnt der Verband, "oftmals lesen nicht nur Freunde mit", sondern
auch potenzielle Einbrecher. Ungeschützte Online-Profile beantworten den
Einbrechern auch vielfach die Frage, ob sich ihre Arbeit dort lohnt, zumal sie
in der Regel die Adressdaten gleich mitliefern. Wird dann in den
Urlaubsgrüßen noch die Zeit erwähnt, die man weg ist, ist das
fast schon sträflich. Allerdings haben Urlaubsgrüße im Internet
- anders als ein gekipptes Fenster - keine negativen Auswirkungen auf die
Schadenleistungen der Versicherer, sollte während des Urlaubs in die
verlassene Wohnung eingebrochen werden.
Unglückliche Tipps zur Pflegeversicherung
Im Prinzip hat der Bund der Versicherten (BdV) mit seiner Warnung vor
unseriösen Angeboten zur Pflegekostenversicherung oder zum Pflegetagegeld
recht. Denn tatsächlich sollte nicht der Preis entscheiden, sondern die
Qualität des Versicherungsproduktes, also das Kleingedruckte, wie der BdV
schreibt. Warum der BdV aber die Pflegerentenversicherung pauschal ablehnt, ist
nicht einsichtig. Denn das ist eine Rentenversicherung, deren Beiträge
während der gesamten Versicherungsdauer stabil bleiben. Außerdem
hört bei dieser Versicherung - in der Regel - die Beitragszahlung mit
Eintritt des Versicherungsfalls auf.
Schöner Unglücksort Garten
Von der professionellen Gartenarbeit abgesehen, ist dieses Tun für den
Rest der Welt Privatsache. Bei diesem Hobby in vielfach blühender Umgebung
wird allerdings leicht übersehen, wie unfallträchtig diese Arbeit
ist. Hecken schneiden, Rasen mähen, den Boden umarbeiten, Bäume
beschneiden, Pflanzlöcher hacken - es gibt zahllose schweißtreibende
Möglichkeiten, sich im eigenen Garten zu verletzen. Doch bei Unfällen
privater Natur leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer in der
Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen Entschädigung eine
private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen im eigenen Garten -
aber nicht nur dort - und rund um die Uhr. |
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Juli |
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Urlaubsgrüße für die Einbrecher
"Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder Twitter sind
verführerisch, um mit Freunden die eigene Urlausvorfreude zu teilen",
schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch,
so warnt der Verband, "oftmals lesen nicht nur Freunde mit", sondern
auch potenzielle Einbrecher. Ungeschützte Online-Profile beantworten den
Einbrechern auch vielfach die Frage, ob sich ihre Arbeit dort lohnt, zumal sie
in der Regel die Adressdaten gleich mitliefern. Wird dann in den
Urlaubsgrüßen noch die Zeit erwähnt, die man weg ist, ist das
fast schon sträflich. Allerdings haben Urlaubsgrüße im Internet
- anders als ein gekipptes Fenster - keine negativen Auswirkungen auf die
Schadenleistungen der Versicherer, sollte während des Urlaubs in die
verlassene Wohnung eingebrochen werden.
Unglückliche Tipps zur Pflegeversicherung
Im Prinzip hat der Bund der Versicherten (BdV) mit seiner Warnung vor
unseriösen Angeboten zur Pflegekostenversicherung oder zum Pflegetagegeld
recht. Denn tatsächlich sollte nicht der Preis entscheiden, sondern die
Qualität des Versicherungsproduktes, also das Kleingedruckte, wie der BdV
schreibt. Warum der BdV aber die Pflegerentenversicherung pauschal ablehnt, ist
nicht einsichtig. Denn das ist eine Rentenversicherung, deren Beiträge
während der gesamten Versicherungsdauer stabil bleiben. Außerdem
hört bei dieser Versicherung - in der Regel - die Beitragszahlung mit
Eintritt des Versicherungsfalls auf.
Schöner Unglücksort Garten
Von der professionellen Gartenarbeit abgesehen, ist dieses Tun für den
Rest der Welt Privatsache. Bei diesem Hobby in vielfach blühender Umgebung
wird allerdings leicht übersehen, wie unfallträchtig diese Arbeit
ist. Hecken schneiden, Rasen mähen, den Boden umarbeiten, Bäume
beschneiden, Pflanzlöcher hacken - es gibt zahllose schweißtreibende
Möglichkeiten, sich im eigenen Garten zu verletzen. Doch bei Unfällen
privater Natur leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer in der
Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen Entschädigung eine
private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen im eigenen Garten -
aber nicht nur dort - und rund um die Uhr. |
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Juni |
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Finanzamt schmälert jede Rentenerhöhung
Die Erhöhung der gesetzlichen Renten um knapp 1 Prozent zum 1.
Juli 2011 könnte netto für viele Rentner und Renterinnen zum
Nullsummenspiel werden. Man sollte sich daher möglichst rechtzeitig darauf
einstellen, dass alle Rentenvorausberechnungen heute nur Bruttoangaben sein
können. Denn die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge, die das
Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich gebracht hat, macht die
Renten zunehmend zu normalen steuerpflichtigen Einkünften. Wer im
laufenden Jahr in Rente geht, muss schon 62 Prozent der Rente als Einkommen
versteuern. Besser gestellte Ruheständler werden auf alle Fälle ihre
Rentenerhöhung mit dem Fiskus teilen müssen.
Altersgrenzen in der Personenversicherung
In den Schaden-, Unfall- und Haftpflichtsparten der Versicherer gibt es
praktisch keine Altersgrenzen, denn das Alter der Hausbesitzer oder der
Aktionäre hat nichts mit den versicherten Werten eines Eigenheims oder
Unternehmens zu tun. Auch ein Unfall ist grundsätzlich vom Alter der
Versicherten unabhängig. Anders ist es bei der Personenversicherung. Hier
hängt das Risiko des Versicherers auch vom Alter der versicherten Personen
ab. Daher wird eine private Krankenversicherung ab einem bestimmten Lebensalter
nicht mehr angeboten. Auch die private Pflegeversicherung oder eine
Versicherung mit Todesfallschutz der Lebensversicherer ist im fortgeschrittenen
Alter nicht mehr zu haben. Dabei unterschieden sich die Unternehmen aber darin,
welches Alter sie bei einem Neuabschluss noch akzeptieren.
Wohnungseinbrüche nehmen zu
Die Experten der Kriminalpolizei ziehen aus der Polizeilichen
Kriminalstatistik 2010 ein alarmierendes Fazit: Nicht nur die Gesamtzahl der
Wohnungseinbrüche hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, auch
Tagungswohnungseinbrüche sind häufiger geworden. So leitet die
VdS Schadenverhütung GmbH, die auf technischem Gebiet eng mit der Polizei
zusammenarbeitet, ihre jüngste Pressemitteilung ein. Wie man sich gegen
Wohnungseinbrüche technisch an Türen und Fenstern wappnen kann, dazu
bieten sowohl Kriminalpolizei als auch VdS Schadenverhütung eine Menge
guter Ratschläge. Die Garantie, dass nicht trotzdem einmal eingebrochen
wird, kann aber niemand geben. Daher ist eine Hausratversicherung, die für
den Einruchdiebstahl aufkommt, unverzichtbar, meint. |
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Mai |
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Mehr Fahrradunfälle im Frühjahr und Sommer
Rund 71.000 Radfahrer waren im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes in Unfälle verwickelt. Mehr als 90 Prozent haben sich dabei
verletzt. Bei Kindern auf dem Rad steigen im Frühjahr und Sommer eines
jeden Jahres Kopfverletzungen, weil sie ohne Helm unterwegs sind, berichtet die
DAK zusätzlich. Die meisten Unfälle dieser Art sind keine
Wegeunfälle, die sich auf der Fahrt zur Schule oder zurück ereignen.
Doch nur bei solchen Unfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung.
Wer in der Freizeit verunglückt, braucht zur finanziellen
Entschädigung eine private Unfallversicherung. Diese leistet bei
Unfällen grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr.
Keine Riesterrente mehr ohne Eigenbeitrag
Künftig müssen nicht nur unmittelbar geförderte
Riester-Sparer, sondern auch mittelbar geförderte einen
Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen, um Zulagen zu bekommen. So
steht es im neuen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. In der
alten Broschüre Die Riesterrente / 100 Fragen &
Antworten", Ausgabe 2002, des ehemaligen Verbandes Deutscher
Rentenversicherungsträger heißt es dagegen auf Seite 10 noch:
Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner förderberechtigt ist,
besteht die Möglichkeit, dass beide Partner die Zulagen erhalten.
Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen eigenen
Altersvorsorgevertrag abschließen. ... Der ursprünglich nicht
förderberechtigte Ehegatte leitet seine Zulagenberechtigung dann vom
förderberechtigten Ehegatten ab und muss dafür selbst keine
Beiträge aus eigenen Mitteln leisten.
Ganoven im eigenen Unternehmen
Vor allem mittelständische Unternehmer unterschätzen die
Wirtschaftskriminalität im eigenen Betrieb. Das sind übereinstimmende
Aussagen aktueller Untersuchungen der Wirtschafsprüfungsgesellschaften
KPMG und PwC PricewaterhouseCoopers International. Viele Unternehmen
verließen sich zu sehr auf technische Maßnahmen und präventive
Kontrollen, schreibt KPMG. Kontrolle allein genüge aber nicht, betont PwC,
um Veruntreuung, Bilanzfälschung und Korruption zu verhindern. Ganz
ausschließen lässt sich das offensichtlich nicht. Doch zumindest der
finanzielle Schaden für die Unternehmen lässt sich begrenzen. Zu
diesem Zweck gibt es die Vertrauensschadenversicherung auf dem Markt, die
allerdings nicht von allen Versicherern angeboten werden. |
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März |
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Der Garantiezins ist nicht alles
Wenn der Garantiezins der Lebensversicherung sinkt, muss das nicht weniger Geld
in den Taschen der Versicherungssparer bedeuten. Denn zum einen betrifft der
Garantie- oder Rechnungszins nur neue Kapitallebens- und Rentenversicherungen.
Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Zum anderen ist
dieser Zins nur ein Teil der laufenden Überschussbeteiligung, die derzeit
im Schnitt bei 4,1 Prozent im Jahr liegt. Davon garantiert sind seit Anfang
2007 2,25 Prozent. Doch wer auf diese klassische Sicherheit bei seiner
Altersvorsorge Wert legt, sollte noch im laufenden Jahr eine Lebensversicherung
abschließen. Denn ab dem 1. Januar 2012 beträgt der gesetzlich
vorgegebene Garantiezins nur noch 1,75 Prozent im Jahr.
Erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private
Erwerbsunfähigkeitsrente unterscheiden sich trotz ihrer begrifflichen
Nähe doch kräftig. Denn wer vor dem 63. Lebensjahr eine
Erwerbsminderungsrente beantragt, muss sich auf einen Rentenkürzung von
bis zu 10,8 Prozent gefasst machen. Diese gesetzliche Änderung zum 1.
Januar 2001 ist auch nicht verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht
am 11. Januar 2011 (Az.: 1 BvR 3588/08 und. 1 BvR 555/09) entschieden hat.
Für die Rentenhöhe einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente
spielt das Alter bei Erstbezug dagegen grundsätzlich keine Rolle. Das gilt
auch für Berufsunfähigkeitsrenten, die es seit Jahren nur noch bei
Lebensversicherern gibt.
Die Pflege ist weiblich
Da Pflegebedürftigkeit zu 83 Prozent im höheren Alter eintritt, sind
infolge der längeren Lebenserwartung der Frauen 63 Prozent der
Pflegebedürftigen weiblich. Das sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes
für 2009; neuere gibt es nicht. Die Pflege wird vielfach auch allein von
Familienmitgliedern erbracht. Ob das damit zusammenhängt, dass
professionelle Pflege nicht komplett von den Kassen bezahlt wird, sagt die
Statistik nicht. Auch die Kosten für Krankengymnastik, Ergotherapie und
Logopädie, die nach einem Schlaganfall zum Beispiel von den Kassen
übernommen werden, sind ohne kräftige Zuzahlungen nicht zu haben. Der
Abschluss einer privaten Pflegerente rechnet sich daher rasch. |
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Februar |
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Auch die Narrenkappe verzeiht nicht jeden Unsinn
Die sogenannte fünfte Jahreszeit kann viel Ärger und Sorgen bereiten.
Dabei sollte sie eigentlich viel Spaß machen. Doch die Narrenkappe auf
dem Kopf kann leicht vergessen lassen, wie schlecht sich Alkohol und Benzin
vertragen. Das eigene Auto sollte man unter allen Umständen stehen lassen,
wenn zur guten Laune auch viele Promille beigetragen haben. Denn diese
Kombination kann nicht nur den Führerschein kosten und Punkte in Flensburg
einbringen. Auch die Versicherer sehen besonders kritisch hin, wenn bei einem
Unfall Alkohol im Spiel ist. Der Kfz-Versicherer muss zwar den
Geschädigten befriedigen, kann in einem solchen Fall aber den Versicherten
mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Bei der Kaskoversicherung kann den
Versicherten eine Alkoholfahrt noch mehr kosten.
Im Schadenfall ist Eile geboten
Bei Schäden ist für Versicherte Eile geboten. Denn die
Versicherungsbedingungen für Hausrat- oder für
Wohngebäudeversicherungen verlangen vom Versicherungsnehmer nicht nur,
alles zu tun, damit der Schaden nicht noch größer wird. Das ist die
Schadenminderungspflicht der Versicherten. Vielmehr muss die Schadenmeldung
auch so rasch wie möglich beim Versicherer landen. Denn der Versicherer
muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild vom Schadenumfang zu machen. Wer
bei einem Versicherungsmakler Kunde ist, sollte diesen sofort informieren. Der
Makler übernimmt dann die Dokumentation des Schadens und meldet ihn dem
Versicherer. Den Schaden schon mal reparieren lassen und ihn dann erst melden,
das kann dazu führen, dass die Versicherung die Regulierung komplett
ablehnt.
Altersvorsorge im Strudel der Finanzkrise
Die zahlreichen Umfragen zur Altersvorsorge führen derzeit zu weitgehend
identischen Ergebnissen. Danach sorgt sich die Mehrheit hierzulande wegen der
gefährdeten Stabilität des Euros um ihre Ersparnisse für den
Lebensabend. Die Sicherheit der langfristigen Geldanlage genießt jetzt
oberste Priorität. Diese Sicherheit bieten klassische Kapitallebens- und
Rentenversicherungen durch ihre integrierten Garantien. Und die laufende
Überschussbeteiligung dieser Lebensversicherungen beträgt 2011 im
Schnitt immerhin noch 4,07 Prozent. Das sollte für einen
Inflationsausgleich genügen. Die Chance eines höheren Ertrags bieten
Fondspolicen. Wird dazu auch eine Garantie gewünscht, kostet das aber
Renditepunkte. |
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Januar |
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Haftpflicht auch bei Eis und Schnee
Schnee und Eis machen im Winter 2010/2011 nicht nur Autofahrern,
öffentlichem Nahverkehr, Bahn und Luftfahrt zu schaffen. Auch wer
Kehrwoche hat, dem sind Eis und Schnee im Übermaß nicht
willkommen. Denn kommt ein Fußgänger auf glatten Wegen zu Fall und
verletzt sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche Krankenversicherung
nach einem Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt. Wem dabei ein
Verstoß gegen die Wegesicherungspflicht nachgewiesen werden kann, ist
grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Gerade in solchen Fällen
erweist sich die private Haftpflichtversicherung als sehr hilfreich, wehrt sie
doch unberechtigte Ansprüche ab und begleicht die berechtigten.
Basisrente fürs Arbeitszimmer
Die finanzielle Aufbesserung, die das nun wieder steuerlich absetzbare
häusliche Arbeitszimmer bedeutet, könnte auch dafür genutzt
werden, die eigene Altervorsorge aufzubessern. Insbesondere Selbstständige
hätten das nötig, wie alle Umfrage zeigen. Danach rutscht jedenfalls
die Hälfte dieser Berufsgruppe sehenden Auges in die Altersarmut. Wer
überhaupt für später vorsorgt, legt bestenfalls 200 Euro im
Monat auf die hohe Kante. Für das Arbeitszimmer lassen sich aber
jährlich 1.250 Euro absetzen. Und je nach Steuersatz kann dabei etwas mehr
herausspringen als nur der Tropfen auf den heißen Stein. Für die
Reaktivierung der alten steuerlichen Regeln zurück bis zum 1. Januar 2007
hat das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. Juli vergangenen
Jahres (Az.: 2 BvL 13/09) gesorgt.
Heizen ist Versicherungsnehmerpflicht
Tiefe Temperaturen, Tauwetter und erneuter Frost lassen Wasserrohe platzen. Die
deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer bearbeiten nach Angaben des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft jedes Jahr mehr als eine
Millionen Leitungswasserschäden, vorwiegend in der Winterzeit. Etwa 2,4
Milliarden Euro haben sie für solche Schäden 2009 ausgeben
müssen. Kein Wunder, dass sie ihren Kunden empfehlen, kräftig zu
heizen. Das mag missfallen, wem die Vermeidung der Klimaerwärmung mit
ihren hässlichen Folgen besonders am Herzen liegt. Doch sind die
Räume nicht ausreichend beheizt, kann der Versicherer bei geplatzten
Wasserrohren mit entsprechenden Folgen die Leistungen wegen
Obliegenheitsverletzungen kürzen. |
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Dezember |
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Unfall auf dem Weihnachtsmarkt
Wenn beim nachdienstlichen Besuch des Weihnachtsmarktes ein Unfall passiert,
ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Denn der
Arbeitsweg ist mit dem Besuch des Weihnachtsmarktes unterbrochen.
Unfallleistungen gibt es nur aus der privaten Unfallversicherung. Denn die
leistet grundsätzlich für private wie dienstliche Unfälle, in
aller Regel auch rund um den Globus und zu jeder Zeit. Für die
ärztliche Behandlung der Unfallfolgen kommen die Krankenversicherer auf.
Das gilt auch für die gesetzlichen Kassen, wie die DAK betont. Der
Wegeunfall ist hier kein Thema.
Was eine Dachrinne nicht ist
Eine Dachrinne ist grundsätzlich kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung
im Sinne der Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung. Das
mussten sich auch Kläger vom Landgericht Coburg (Az.: 23 O 786/09) sagen
lassen, wie die ARAG Versicherungen meldet. Im Streitfall war ein
Regenabflussrohr außerhalb des Gebäudes der Kläger, aber noch
auf deren Grundstück gebrochen. Die Kläger forderten von ihrem
Versicherer die Übernahme der Kosten für die handwerkliche Inspektion
und die Reparatur der Regenrinne. Doch der Versicherer lehnte ab. Denn den
Versicherungsbedingungen zufolge sind vom Versicherungsschutz einer
Wohngebäudepolice nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung erfasst. Die
Dachrinne eines Eigenheims zählt nicht dazu, meinten auch die Coburger
Richter.
Neue Winterreifenpflicht aus Versicherungssicht
Die ab Ende des Jahres 2010 auch in Deutschland geltende Winterreifenpflicht
freut die Autoversicherer, versprechen sie sich doch davon weniger
Verkehrsunfälle. An den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ändert
das aber grundsätzlich nichts. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss den
Schaden eines Autofahrers weiterhin begleichen, auch wenn dieser bei
winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.
Regressmöglichkeiten sind bei Pflichtversicherungen sehr beschränkt.
Die Kaskoversicherung leistet bei einer Sommerreifenfahrt im Winter mit
Unfallfolgen ebenfalls. Zwar konnte schon bisher eine solch grobe
Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen führen. Doch zahlreiche
Autoversicherer haben grundsätzlich auf die Einrede grober
Fahrlässigkeit verzichtet. |
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November 2010 |
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Hochwasser im Trockenen
Man muss nicht an einem Fluss oder an der See wohnen, um die Hochwasser in den
eigenen vier Wänden zu haben. Denn Unwetter in Verbindung mit Starkregen
können auch in von Überschwemmungen und Hochwasser bislang
ungefährdeten Landstrichen Überflutungen verursachen, wenn
ausgetrocknetes oder tiefgefrorenes Erdreich die Wassermassen nicht aufnimmt
und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Wird dadurch die Wohnung
unter Wasser gesetzt und versinkt im Schlamm, kommt der Versicherer wenigstens
für die finanziellen Folgen auf, sofern Wohngebäude- und
Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung enthalten. Und teuer muss
diese Ergänzung auch nicht sein.
Was Polizei und Versicherer raten
Das Motto "ich bin ja versichert und bekomme alles ersetzt"
könne verhängnisvoll sein, heißt es in der Broschüre
"Ungebetene Gäste" der Polizeilichen Kriminalprävention des
Bundes und der Länder. So hätten schon viele Versicherte nach einem
Einbruch feststellen müssen, dass sie unterversichert gewesen sind.
Außerdem könne auch die beste Versicherung den Verlust ideeller
Werte wie Erinnerungsstücke nicht ersetzen. Doch auch Wertsachen wie Gold-
und Silberstücke, Schmuck oder Bargeld sind nur bis zu bestimmten
Höchstgrenzen in den Schutz einer Hausratversicherung eingeschlossen.
Mechanische Sicherungen von Fenstern und Türen sollten daher oberste
Priorität genießen. Denn sie schrecken die Täter ab, die nach
Ansicht der Polizei in der Regel keine Profis sind.
Selbständigen droht Altersarmut
Selbständige und Freiberufler haben häufig ein Problem mit der
eigenen Altersvorsorge. So betitelt denn auch HDI-Gerling die Ergebnisse seiner
aktuellen Umfrage, die zusammen mit dem FAZ-Institut und dem
Meinungsforschungsinstitut Forsa erarbeitet wurde mit "heute Unternehmer -
morgen Hartz-IV-Empfänger". Kernaussage darin ist, dass die
Selbständigen sehenden Auges in die Altersarmut schlittern. Denn rund die
Hälfte dieser Berufsgruppe spare nicht regelmäßig für
später und wenn, dann höchstens 200 Euro im Monat. Auch an der
Kenntnis über geeignete Vorsorgeinstrumente fehle es. Das musste auch die
Condor Versicherungsgruppe erfahren, für die ebenfalls Forsa
Selbständige und Freiberufler befragt hat. Danach nutzt gerade einmal
jeder zehnte Selbständige und Freiberufler die für diese Berufsgruppe
vom Gesetzgeber konzipierte, steuerlich geförderte Basisrente. |
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Oktober 2010 |
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Unauffälligkeit rächt sich
Ein unauffälliger Hinweis auf die Folgen einer nicht vollständigen
oder nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen im
Antragsformular genügt nicht, um vom Vertrag zurückzutreten und die
Leistung zu verweigern. Vielmehr muss sich dieser Hinweis optisch deutlich
abgesetzt, unmittelbar über der Unterschriftenleiste des Antrags befinden,
wie das VersicherungsJournal kürzlich unter Berufung auf ein Urteil des
Landgerichts Köln vom 14. Juli 2010 (Az.: 23 O 377/09) berichtete. Im
Streitfall wollte der private Krankenversicherer von Vertrag zurücktreten
und die Leistung - die Anschaffung eines Beatmungsgerätes - verweigern,
weil der Kunde seine stationär behandelten Schlafstörungen nicht
genannt hatte. Doch wegen der unauffällig angebrachten Warnung vor den
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung im Antragsformular scheiterte er vor
Gericht.
Lebensversicherung zum Bauen
Kreditinstitute und Lebensversicherer haben 2009 rund 130 (2008: 134,4)
Milliarden Euro zur Wohnungsfinanzierung ausgezahlt, wie der Verband der
Privaten Bausparkassen e.V. berichtete. Die Sparkassen belegten 2009 mit 38,5
Milliarden Euro und einem Marktanteil von 29,7 Prozent Platz 1. Daran schlossen
sich die Bausparkassen mit 33,2 Milliarden Euro an. Die Lebensversicherer lagen
dieser Statistik zufolge mit 4,6 Milliarden Euro und einem Marktanteil von 3,6
Prozent auf dem vorletzten Platz. Wer mit Hilfe der Lebensversicherung seine
eigenen vier Wände finanziert, was etwas preiswertes sein kann als bei
einem Kreditinstitut, sollte aber bei der Tilgungsberechnung die
Überschussbeteiligung weitgehend außen vor lassen. Denn angesichts
des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf dem Markt lässt sich die derzeit
noch relativ gute Überschussbeteiligung nicht dauerhaft durchhalten.
Vor Schweinen wird selten gewarnt
Vor Menschen oder Nutztieren auf der Autobahn warnt der Verkehrsfunk
häufig. Wildschweine, Hasen oder Rehe kommen dagegen im Verkehrsfunk
selten vor. Dabei sind sie gar nicht so selten selbst auf deutschen
Fernstraßen anzutreffen. Und bei trüben, nebligem Herbstwettern ist
dieses Wild dort nur schwer zu erkennen, wodurch die Unfallgefahr wächst.
Das gilt auf Landstraßen noch mehr. Kommt es zum Unfall mit diesem
Haarwild, zahlt grundsätzlich die Kaskoversicherung. Kein Haarwild im Sinn
der Versicherungsbedingungen sind zwar Kühe und Pferde. Doch immer mehr
Versicherer schließen Unfälle mit Nutztieren in ihren Kaskoschutz
ein. Es lohnt sich daher, die Versicherungsbedingungen aufmerksam durchzusehen
und bei einer Fehlanzeige darauf Versicherer oder Makler anzusprechen. |
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September 2010 |
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Ältere sind besonders unfallgefährdet
Ältere Personen sind auf Deutschlands Straßen besonders
gefährdet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war
über die Hälfte der im Straßenverkehr getöteten
Fußgänger und die Hälfte der getöteten Fahrradfahrer im
vergangenen Jahr über 65 Jahre alt. Dabei liegt der Anteil der über
65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung nur bei einem Fünftel. In
absoluten Zahlen kamen 335 Fußgänger und 231 Radfahrer dieser
Altersgruppe bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die Zahl der älteren
Fußgänger und Radfahrer, die bei Verkehrsunfällen mit
Verletzungen davonkommen, ist weit höher. Das zeigt, wie wichtig gerade
für diese Bevölkerungsgruppe die private Unfallversicherung ist. Denn
im Rentenalter ist von der an die Arbeit gebundenen gesetzlichen
Unfallversicherung keine Leistung mehr zu erwarten.
Wenn der Arzt pfuscht
Mangelnde Hygiene, falsche Medikamente, Fehler bei der Operation – das
sind Fehler in deutschen Krankenhäusern, die dramatische Folgen haben
können. Eine aktuelle Studie zeige, schreibt zum Beispiel die Advocard
Rechtsschutzversicherung, dass jedem dritten Arzt einmal im Monat ein
Behandlungsfehler unterläuft. Nachzuweisen sind diese Fehler allerdings
nur schwer, räumt der Versicherer ein. Doch nur bei einem Nachweis des
ärztlichen Kunstfehlers besteht Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Dabei kann auch eine außergerichtliche Einigung über
die Bundesärztekammern und deren Schlichtungsstellen sinnvoll sein. Erst
wenn das unbefriedigend ausgeht, sollte der nächste Schritt zum Anwalt
führen. Dafür aber sollte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung
vorhanden sein.
Strittige Werte beim Diebstahl
Bei Einbruchdiebstahl sind die Bundesbürger oft zweimal gekniffen. Zum
Verlust der Wertsachen kommt die Schwierigkeit, die Werte der entwendeten
Gegenstände nachzuweisen. Zwar zahlt bei Einbruchdiebstahl
grundsätzlich die Hausratversicherung, wenn auch nur in begrenztem Umfang.
Doch erforderlich ist für solche Leistungen ein Nachweis. Besonders
wichtig sind Rechnungen und Zertifikate. Doch fast die Hälfte der
Haushalte besitzen keine solchen Unterlagen, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag
der Allianz Deutschland erbracht hat. Und 73 Prozent der Haushalte mussten
zugeben, dass sie keine Aufnahmen von ihrem Schmuck und ihren wertvollen Uhren
gemacht haben. Bei acht von zehn Einbrüchen aber werden nach Angaben der
Allianz solche Wertgegenstände gestohlen. |
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August 2010 |
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Ein Lob der Kapitallebensversicherung
Die klassische Kapitallebensversicherung, das einstige Standardprodukt der
deutschen Lebensversicherer zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung, sehen
nach Jahren vehementer Kritik jetzt auch Verbraucherschützer positiv. So
schreiben die beiden Autoren des neuen Ratgebers "Privatrenten und
Lebensversicherungen" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
"Die Kapitallebensversicherung ist ein bequemes und sicheres Produkt, das
- wenn man einen soliden Versicherer wählt - auch noch eine durchaus
brauchbare Rendite abwirft". Tatsächlich haben Rechnungszinsen von
drei bis vier Prozent auf den Sparanteil der Beiträge, mit denen diese
Lebensversicherungen vielfach noch kalkuliert sind, heute Seltenheitswert.
Zumal diese Zinsen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert sind.
Kontopfändungsschutz auch für Versicherungen
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist zum 1. Juli 2010 in
Kraft getreten. Sinn dieser Neuregelung ist es, Menschen in finanzieller
Notlage, die von Pfändungen betroffen sind, zumindest die Möglichkeit
zu lassen, Miete, Strom, Wasser und Versicherungsbeiträge weiter
begleichen zu können. Bisher waren die Konten komplett gesperrt, sofern
sie der Pfändung unterlagen. Geschützt ist ein monatlicher
Basisfreibetrag von 985,15 Euro. Zumindest dieser Betrag, der bei
Unterhaltspflichten noch etwas höher ist, darf nicht gepfändet
werden, sofern er auf einem Pfändungsschutzkonto liegt. Ein solches
Girokonto müssen Banken und Sparkassen auf Verlangen ihrer Kunden
einrichten.
Einbrecher nutzen die Urlaubszeit
Da freut man sich auf den Urlaub, doch die Versicherer heben warnend den
Zeigefinger und erinnern daran, dass Einbrecher während der allgemeinen
Ferienzeit offensichtlich nicht verreisen. Zwar zahlt die Hausratversicherung
grundsätzlich bei Wohnungseinbrüchen. Doch Wertsachen sind nur
teilweise versichert. Gerade damit aber gehen Urlauber besonders leichtfertig
um, wie die jüngste forsa-Umfrage der Allianz erbracht hat. Passend dazu
verweist die VdS Schadenverhütung GmbH, die zum Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft gehört, auf die jüngste
Kriminalstatistik der Polizei, die für 2009 insgesamt 114.000
Wohnungseinbrüche ausweist. Einen speziellen Urlaubscheck haben die
Sicherheitsexperten der VdS unter
http://www.vds-home.de
zusammengestellt. |
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Juli 2010 |
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Ein kühles Bad im See birgt Risiken
Nicht das Baden im Meer ist besonders gefährlich. Viel gefährlicher
ist nach Angaben der Versicherer ein Bad in heimischen Flüssen, Seen und
Kanälen. Allein in Deutschland er-eignen sich der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zufolge fast 500 tödliche
Badeunfälle im Jahr. Die Zahl der Verletzungen, die sich beim Baden in
diesen Gewässern zugezogen werden, beträgt ein Mehrfaches davon. Die
medizinische Behandlung bezahlt zwar die Kasse oder die private
Krankenversicherung. Doch von der gesetzlichen Unfallver-sicherung ist in
solchen Fällen in aller Regel nichts zu erwarten. Nur die private
Unfallver-sicherung leistet rund um die Uhr, weltweit und eben auch bei
privaten Unfällen
Wenn Einbrecher an Bord sind
Kreuzfahrten sind heute nicht mehr so teuer wie vor etlichen Jahren, als sich
wirklich nur die Betuchten einen solchen Urlaub leisten konnten. Das
erklärt die wachsende Popularität eines Urlaubs auf See, bei dem
Hotelzimmer und Gepäck mitfahren. Doch der besondere Reiz einer Kreuzfahrt
kann schnell verloren gehen, wenn in die Kabine eingebrochen wird. Die
so-genannte Außendeckung einer Hausratversicherung kommt zwar
grundsätzlich für den Einbruch in ein Hotelzimmer auf, nicht immer
aber für einen Einbruch in die Schiffskabine. Hier ist das sogenannte
Kleingedruckte in den Bedingungen entscheidend.
Geothermie lässt die Versicherer nicht kalt
Erdwärme ist umweltfreundlich und anders als Wind und Sonne
grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Doch die Versicherer sind
keine reinen Geothermiefans, wie laut „Versiche-rungsJournal“ eine
Veranstaltung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt-schaft Ende
Juni in Potsdam gezeigt hat. Vor allem die Energiegewinnung mit Bohrungen bis
zu 5.000 Metern Tiefe hat ein hohes Schadenpotenzial. An den
Versicherungsschutz solcher Risiken trauen sich nur wenige Versicherer. Die
Versicherung der Wärmegewinnung mit ei-ner Wärmepumpe für das
Eigenheim ist dagegen in aller Regel kein Problem. Doch sollten in die
entsprechenden Planungen auch Versicherer und Makler eingebunden werden. |
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Juni 2010 |
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Versicherungsvermittlung als Vorbild
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierte
unlängst die praktische Umsetzung der Dokumentation der Anlageberatung am
Bank- und Sparkassenschalter. Die wesentlichen Anliegen der Kunden würden
dabei „nicht immer in der vom Gesetzgeber vor-gesehenen Weise
dokumentiert“, monierte die BaFin nach ihrer umfangreiche Markterhebung
von Anfang 2010. Und der Kaffeeröster Tchibo muss dem Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 30. April 2010 (Az.: 408 O 95/09) zufolge die
Vermittlung von Policen ganz einstellen, weil ihm dafür die Genehmigung
und der erforderliche Sachkundenachweis fehlen. Die aber muss jeder
qualifizierte Vermittler haben und hat sie auch.
Versicherer wollen keine Hochwassergeschädigten
Die deutschen Versicherer erklären zwar stets nach Hochwasserkatastrophen,
dass sich prak-tisch jeder deutsche Haushalt gegen die Folgen von Hochwasser
und Überflutung absichern könne. Und zeigen sich jedes Mal
überrascht, dass ihre Kundschaft mit Wohngebäude- und
Hausratversicherungen die ergänzende Elementarschadenversicherung nicht
abschließt. Tat-sächlich aber sind Haushalte, die bereits
Hochwasserschäden erlitten haben, nicht mehr zu versichern. Das Risiko
solcher Haushalte in unmittelbarer Nähe von Flüssen ist den
Ver-sicherern zu hoch. Eine generelle Versicherungspflicht wie sie einst in der
DDR oder in Ba-den-Württemberg bestand, womit das Risiko durch die
große Zahl der Versicherten tragbar würde, lehnt die
Versicherungsbranche jedoch aus politischen Gründen ab.
Das iPad nicht allein im Auto lassen
Was für mobile Telefongeräte und für klassische Notebooks gilt,
das gilt auch für das neue iPad von Apple, das jetzt auch auf dem
deutschen Markt zu haben ist. Die Hausratversicherung schützt diese
Geräte in den eigenen vier Wänden vor Feuer, Wasser oder
Einbruchdiebstahl. Anders sieht es auf Reisen aus. Beim iPad zum Beispiel
könnte eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, wenn es
unterwegs abhanden kommt. Doch fast keinen Schutz gibt es für iPads,
Notebooks oder auch Handys, die die Besitzer unbeaufsichtigt im Auto liegen
lassen. Denn das lockt Diebe geradezu an. Der Tatbestand grober
Fahrlässigkeit dürfte damit erfüllt sein. Dann hilft die
Kfz-Kaskoversicherung nur wenig. |
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Mai 2010 |
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Steuern schmälern die Altersrenten zu Recht
Sowohl gesetzliche Renten als auch entsprechende Leistungen aus
berufsständischen Versorgungswerken und Beamtenpensionen werden seit
Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 nachgelagert
besteuert. Und das ist auch nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof
mit seinem erst am 31. März des Jahres veröffentlichen Urteil vom 19.
Januar 2010 (Az.: X R 53/08) noch einmal festgestellt hat. Mit Steuern auf die
Hälfte der Rente fing es an. Bei Neurenten des laufenden Jahres
unterliegen schon 60 Prozent der Einkommensteuer. Bis 2040 werden 100 Prozent
erreicht sein. Wer ergänzend privat vorsorgt, sollte diese Entwicklung bei
seiner Entscheidung berücksichtigen. Von privaten Altersrenten wird nur
ein fiktiver, vergleichsweise geringer Ertragsanteil besteuert.
Wenn weder Kinder noch Eltern haften
Kinder haften für Schäden, die sie anrichten, grundsätzlich erst
ab sieben Jahren, bei Verkehrsunfällen sogar erst ab zehn Jahren. Auch die
Eltern haften nicht, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das
ist zwar ein dehnbarer Begriff, doch ständig auf die Kinder aufpassen
müssen die Eltern nicht, wie Gerichtsurteile immer wieder zeigen. Daher
leistet in solchen Fällen auch die normale Haftpflichtversicherung nicht.
Wenn das Unglück im Freundeskreis oder bei Nachbarn passiert, kann das
aber unangenehm werden. Und so übernehmen verschiedene Versicherer auch
Schäden, die deliktunfähige Kinder anrichten, was sicherlich zum
Erhalt von Freundschaft und guter Nachbarschaft beiträgt.
Unfälle sind vielfach privat
Die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr ist im vergangenen Jahr nur
leicht um 0,5 Prozent auf 2,3 Millionen gestiegen, wie das Statistische
Bundesamt meldete. Personenschäden sind dabei sogar um 3 Prozent auf knapp
311.000 zurückgegangen. Die Versicherer schätzen die Gesamtzahl aller
Unfälle aber auf rund acht Millionen. Die meisten davon ereignen sich also
nicht auf der Straße und sind auch keine Wegunfälle, für die
die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Doch wer in der Freizeit bei
Sport, bei Gartenarbeit oder einfach beim Hausputz verunglückt, darf nicht
mit einer finanziellen Entschädigung eines Versicherers rechnen. Nur wer
eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist rund um die Uhr und auch
weltweit - von Kriegsgebieten abgesehen - abgesichert. |
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März 2010 |
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Rettungsaktion für den Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung lässt sich noch
nachträglich retten, auch wenn der letzte Unfall aus dem Vorjahr bereits
reguliert ist. Das geht zwar nicht in allen Fällen, aber unter bestimmten
Voraussetzungen akzeptiert der Versicherer die nachträgliche Bezahlung des
Unfallschadens durch den Versicherten. Dann bleibt der alte
Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Bereits zu viel bezahlte Beiträge werden
wieder erstattet. Die Frist für diese Rettungsaktion beträgt nach
Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sechs
Monate. Die nachträgliche Bezahlung eines Kleinschadens kann sich vor
allem deshalb lohnen, weil für die Rückstufung beim
Schadenfreiheitsrabatt nicht die finanzielle Höhe der Schäden,
sondern die Zahl der Unfälle entscheidend ist.
Lebensversicherung ohne Abgeltungsteuer
Eine klassische Lebensversicherung sollte aus steuerlichen Gründen
wenigstens zwölf Jahre laufen und nicht vor Vollendung des 60.
Lebensjahres des Versicherten fällig werden, Auch müssen biometrische
Risiken abgesichert sein. Ein Mindesttodesfallschutz und eine schon bei
Abschluss garantierte Mindestrente sind vorgeschrieben. Nur wenn diese
Bedingungen erfüllt sind, bleibt die Lebensversicherung von der
Abgeltungsteuer befreit. Nur dann gilt das günstige
Halbeinkünfteverfahren nach § 20 Abs. 1 Nummer 6
Einkommensteuergesetz für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.
Dezember 2004 abgeschlossen worden sind. Nur dann gilt die ebenfalls seit
Anfang 2005 kräftig verbesserte Ertragsanteilbesteuerung für
klassische Rentenversicherungen. Daran hat das Bundesfinanzministerium noch
einmal kurz vor Jahresende 2009 per Rundschreiben erinnert.
Die richtigen Versicherungen zur Abfahrt
Auch auf der Skipiste gilt eine Art Straßenverkehrsordnung.
Verstöße dagegen können ins Geld gehen. "Pistenrowdys
müssen haften", überschrieb denn auch die ARAG
Rechtsschutzversicherung ihren Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg
(Az.: 14 O 462/06) zu einem Zusammenstoß einer Skiläuferin mit einem
Snowboarder. Dabei hatte sich die Frau ein Bein, mehrere Rippen und ein
Handgelenk gebrochen. Vom Unfallverursacher hatte sie Schmerzensgeld verlangt
und mit richterlicher Hilfe auch erhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist
daher auf der Piste nicht weniger wichtig als im Alltagsleben. Außerdem
empfehlen die Versicherer gerade für den Skiurlaub noch eine private
Unfallversicherung, die im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch
bei Freizeitunfällen leistet.
Ein Elementarschaden namens Xynthia
Die schweren Schäden, die das Sturmtief Xynthia angerichtet hat, sollte
nicht nur die direkt davon Betroffenen an eine Elementarschadenversicherung
denken lassen. Denn es geht dabei - von Menschenleben einmal abgesehen - nicht
n ur um lädierte Dächer oder beschädigte Autos, was zumeist
versichert ist. Vielmehr können Unwetter in Verbindung mit Starkregen auch
in von Hochwasser bislang ungefährdeten Landstrichen Überflutungen
verursachen, wenn ausgetrocknetes oder tiefgefrorenes Erdreich die Wassermassen
nicht aufnimmt und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Wird
dadurch die Wohnung unter Wasser gesetzt und versinkt im Schlamm, kommt der
Versicherer wenigstens für die finanziellen Folgen auf, sofern
Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung
enthalten.
Was nicht zur Altersvorsorge taugt
Erst die Begründung der Gerichtsurteile zum strittigen Verkauf von
Zertifikaten an sicherheitsbedachte Bürger zeigt, wie wenig risikoreiche
Wertpapiere zur Altersvorsorge taugen. Die Verbraucherschützer sind zwar
mehrheitlich der Ansicht, dass sich Geldanlagen vom Bankschalter besser zur
Altersvorsorge eignen als Versicherungspolicen. Doch auch wenn die
Überschussbeteiligung klassischer Lebensversicherungen angesichts der
Wirtschaftslage jetzt deutlich geringer ist als vor ein paar Jahren, einen
Totalverlust hat bislang noch kein Lebensversicherungskunde erleiden
müssen Nur wer seine Lebensversicherung früh kündigt, verliert
gutes Geld. Doch dabei geht es wohl kaum um Altersvorsorge.
Wenn der Hund im Urlaub erkrankt
Rund 42 Prozent der Hundebesitzer nehmen ihre Vierbeiner auch in den Urlaub
mit, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz erbracht hat. Rund 75
Prozent der Befragten haben dieser Umfrage zufolge für den vierbeinigen
Urlaubsbegleiter auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die zuhause
wie am Urlaubsort leistet. Eine Tierkrankenversicherung dagegen besitzen gerade
einmal zwölf Prozent aller Hundehalter. Die Prämien zu solchen
Policen sind vergleichsweise niedrig. Und der Versicherer ersetzt vielfach
sogar alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur für
den Vierbeiner. Eine solche Versicherung gibt es auch für Katzen. |
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Januar 2010 |
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Haftpflicht auch bei Eis und Schnee
Wer „Kehrwoche“ im Winter hat, dem sind Eis und Schnee nicht
unbedingt willkommen. Zwar soll die „Kehrwoche“ eine
schwäbische Erfindung sein, doch wenn es glatt wird auf den Wegen, dann
ist überall Schwabenland. Kommt ein Fußgänger auf glattem
Untergrund zu Fall und verletzt sich dabei schwer, sucht selbst die gesetzliche
Krankenversicherung nach einem Schuldigen, der finanziell dafür aufkommt.
Wem ein Verstoß gegen die Wegesicherungspflicht dieser Art nachgewiesen
werden kann, ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Gerade in solchen
Fällen erweist sich die private Haftpflichtversicherung als sehr sinnvoll.
Denn sie vertritt die Interessen des Streupflichtigen, prüft, ob eventuell
eine Mitverschulden des Verunglückten vorliegt und übernimmt
schließlich die Kosten des Unglücks.
Ein bisschen mehr Pflegegeld
Nicht nur Krankenversicherte und Familien mit Kindern werden zum 1. Januar 2010
finanziell besser gestellt, auch Pflegebedürftige erhalten mehr Geld. Denn
im Zuge der Pflegereform von 2008 sind die ambulanten und teilstationären
Pflegeleistungen angehoben worden. Im vollstationären Bereich wurden
lediglich die Leistungen in Pflegestufe III von monatlich 1.470 auf 1.510 Euro
und die sogenannten Härtefallleistungen von 1.750 auf 1.825 Euro
erhöht. Auch wenn die durchschnittliche Altersrente eines Mannes von 1.000
Euro zu Normleistung in Pflegestufe III addiert wird, reicht das Geld nicht
für eine Vollzeitpflege im Heim. Dafür sind heute nämlich fast
3.000 Euro im Monat fällig. Knapp aber wird es vor allem für Frauen,
da deren Altersrenten nur etwa halb so hoch sind wie die der Männer.
Die Rente ist brutto
Wie viele Rentner und Rentnerinnen die nachgelagerte Besteuerung der
Altersbezüge, die das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit
sich gebracht hat, tatsächlich zu Steuerschuldnern macht, ist unbekannt.
Es dürften einige Millionen sein. Die Finanzverwaltungen prüfen schon
seit Jahresende 2009 zunehmend Rentnerinnen und Rentner, die bislang keine
Steuererklärung abgegeben haben. Gewiss ist aber, so die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), dass bei
vielen Betroffenen Unklarheit über die Rechtslage herrscht. Doch besser
gestellte Ruheständler werden ihre Renten mit dem Fiskus teilen
müssen. Und das bedeutet, sich möglichst früh darauf
einzustellen, dass Rentenvorausberechnungen nur Bruttowerte sein können.
Was zum Leben bleibt, ist weniger. |
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Dezember 2009 |
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Kaskoschutz wird mit der Zeit besser
Für ein altes Fahrzeug lohnt es sich nicht, die Vollkaskoversicherung
aufrecht zu erhalten. Im Prinzip genügen vier Jahre, schreibt der Bund der
Versicherten e.V. (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Doch eine so pauschale Lösung
wird nicht allen Fällen gerecht. Auch der Verbraucherschutzbund verweist
zurecht auf Fahrzeuge der Premiumklasse, für die sich die
Vollkaskoversicherung auch in späteren Jahren noch rechnet. Dabei sollte
auch nicht übersehen werden, so der BdV zurecht, dass die
Vollkaskoversicherung wie die Haftpflicht Schadenfreiheitsklassen kennt, die
Teilkaskoversicherung dagegen nicht. Wer also längere Zeit keinen Schaden
meldet, bekommt den Vollkaskoschutz schließlich für die gleiche
Prämie oder sogar billiger als den bescheideneren Teilkaskoschutz.
Vorsicht, wenn der Chef geht!
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung
und auf dem Weg hin und zurück zu einem Unfall, greift der
Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bedingung
dafür ist aber, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet,
gefördert oder wenigstens ausdrücklich gebilligt wird und allen
Beschäftigten offen steht. Die ARAG Rechtsschutzversicherung warnt
allerdings davor, dass der gesetzliche Versicherungsschutz endet, wenn die
offizielle Weihnachtsfeier zu Ende geht. Wichtiges Indiz dafür ist der
Aufbruch des Chefs. Danach ist nur noch die private Unfallversicherung im
Dienst. Denn sie gilt rund um die Uhr, auch wenn der Chef nicht dabei ist.
Warnung vor Weihnachten
Weihnachten ist für Versicherer Jahr für Jahr kein reines Fest der
Freude. Denn sie müssen für zahlreiche Wohnungsbrände aufkommen,
die wegen des nicht immer besinnlichen Umgangs der Feiernden mit Adventskranz,
Christbaum oder Weihnachtspyramide ausbrechen. Besonders feuergefährlich
erweisen sich aber die Raketen zur Silvesternacht. Daher schreiben die
Versicherer alljährlich Brandbriefe an die Öffentlichkeit, warnen vor
den Gefahren von Weihnacht und Jahreswechsel und empfehlen einen möglichst
umfassenden Versicherungsschutz mit Hausrat-, Wohngebäude und
Haftpflichtversicherung. Aber dieser ist eigentlich - unabhängig von
allein Feierlichkeiten - ein Muss für Jedermann. |
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November 2009 |
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Wieder Geld aus dem Steuersäckel zu verschenken
Grundsätzlich lässt sich die staatliche Förderung der
Riester-Rente zwei Jahre rückwirkend beantragen. Doch eigentlich
müsste dieser Verzug nicht sein; die Riester-Sparer erhalten Jahr für
Jahr automatisch einen Zulagenantrag von dem Unternehmen zugesandt, bei dem sie
den Vertrag abgeschlossen haben. Das Formular muss ausgefüllt und an den
Absender zurückgeschickt werden. Dieser schickt den Antrag weiter an die
Zulagenstelle, die die Zahlung der Prämien veranlasst. Das den Vertrag
führende Institut beziehungsweise der Versicherer informiert dann den
Kunden per Post über die Höhe der Zulagen. Außerdem erhält
er noch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Doch es geht natürlich
auch einfacher. Mit einem Dauerzulagenantrag erspart man sich die jährlich
wiederkehrende Arbeit.
Auch wenn das Schwein von links kommt
Wildtiere verhalten sich wie mache Autofahrer mit eingebauter Vorfahrt in ihrem
Fahrzeug. Sie brettern ohne Rücksicht auf Verluste über die
Straßen. Vor allem während der Dämmerung in Herbst und
Frühjahr kommt es zu Wildunfällen. Ausweichmanöver sind aus
Versicherersicht nicht die beste Lösung. Denn kommt es dabei zu einem
Unfall und das Tier ist auf und davon, ist die Rechtslage für den
Autofahrer nicht einfach. Doch auch ein Aufprall eines Wildschweins oder
Rotwilds auf ein fahrendes Auto kann erhebliche Schäden verursachen. Teil-
wie Vollkaskoversicherung kommen für Schäden am Fahrzeug auf. Doch
sollte stets die Polizei informiert werden, die sich mit dem zuständigen
Förster in Verbindung setzt. Denn die Wildschadenbescheinigung für
die Versicherung gibt es nur so.
Wenn das Wild ein Spaziergänger ist
Die Jagdsaison beginnt und damit nehmen wieder die Risiken für die
Jäger zu. Auch wenn sie ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst
ausüben, sind Jagdunfälle dennoch keine Seltenheit. Nicht zuletzt
deshalb verlangt das Bundesjagdgesetz von jedem Jäger den Abschluss einer
Jagdhaftpflichtversicherung. Mindestdeckungssummen sind 500.000 Euro für
Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Versicherer wie
Makler halten allerdings eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden für sicherer. Denn wenn
der Jagdhund in seinem Eifer auf die Fahrstraße prescht und dabei einen
folgenschweren Unfall verursacht, könnten 500.000 Euro zu wenig sein. Das
gilt gleichermaßen für Fälle, wenn Spaziergänger von
Kugeln aus Jagdgewehren getroffen werden.
LV-Kritik als freie Meinungsäußerung
Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss
weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des
verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu
stehen. Selbst wenn die Richter die Kritik als unqualifiziert betrachten und
das auch sagen, müssen sie Klagen dagegen abschmettern. Das war 1983 so,
als der einstige Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen wegen des
Vorwurfs, Lebensversicherung sei legaler Betrug; vor Gericht zog. Das ist auch
jetzt wieder so, als ein namhafter Versicherer wegen der Broschüre
"Ampelcheck Altersvorsorge" der Verbraucherzentrale Hamburg und eine
Interessengemeinschaft von Maklern wegen des Finanzhai-Videos der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Richter und Staatsanwälte
bemühten. Doch kann eine solche emotionale Kritik die sachliche Beratung
zur Altervorsorge nicht ersetzen.
Rechnet sich Mengenrabatt in der Versicherung?
Auch in der Versicherung gibt es Mengenrabatte. Damit jedenfalls werben etliche
Versicherungsunternehmen. Bedingung für diesen Mengenrabatt ist, dass der
Versicherte mehrere Verträge bei einem Versicherer abschließt. Das
können Hausrat-, Wohngebäude und Haftpflichtversicherung sein. Der
Versicherer spart auf diese Weise Kosten und lässt die Kundschaft daran
teilhaben. Ob sich das rechnet, hängt vor allem davon ab, wie preiswert
oder wie teuer dieser Versicherungsschutz bei diesem Versicherer ist. Auch wenn
die Prämie stimmt, der Versicherungsschutz aber mager ist, kann der Kunde
bei diesem vermeintlichen Schnäppchen das Nachsehen haben.
Altersvorsorge bei Verlust des Arbeitsplatzes
"Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör",
reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes
finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen. Der wird vielmehr
versucht sein, zu sparen, wo er nur kann. Dabei stehen auch die Ausgaben
für den Versicherungsschutz zur Disposition. Eine Kündigung der
Krankenversicherung ist heute aber gesetzlich ausgeschlossen. Bei der privaten
Krankenversicherung ist allerdings ein Wechsel in einen preiswerteren Tarif
möglich. Die Lebensversicherung dagegen kann voll oder teilweise
gekündigt werden. Sinnvoller aber erscheint zunächst eine zinslose
Beitragsstundung. Diese ist in vielfach bis zu zwei Jahre möglich. Die
Lebensversicherer bieten aber auch Policendarlehen an, die vergleichsweise
preiswert sind und mit der späteren Versicherungsleistung verrechnet
werden können. |
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Oktober 2009 |
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Beerdigung ist keine Frage der Rendite
Sterbegeldversicherungen waren in Deutschland lange Zeit verpönt. Sie
galten als nicht mehr zeitgemäß und als zu teuer. Außerdem
zahlten die gesetzlichen Kassen Sterbegeld. All das aber ist Vergangenheit.
Auch der Tod ist heute nicht mehr das Tabuthema, wie er es noch vor einigen
Jahren gewesen ist. Und die Rendite einer Beerdigung interessiert wirklich nur
noch diejenigen, die jede Art der Vorsorge primär unter
Ertragsgesichtspunkten sehen. Natürlich ist niemand gezwungen, für
die eigene Beerdigung vorzusorgen. Unter die Erde kommt hierzulande jeder. Doch
wer darüber selbst bestimmen will, wie und wo er beerdigt wird, der sollte
das vorab regeln. Versicherer und Bestatter sorgen dann dafür, dass ohne
Streit um die Finanzierung alles so läuft wie es vereinbart worden ist.
Wenn am Urlaubsort Bomben explodieren
Der Anschlag auf ein Fahrzeug der Guardia Civil am 30. Juli 2009 in Palmanova
auf Mallorca, bei dem zwei Polizisten getötet wurden, erlaubt nicht, eine
geplante Urlaubsreise kostenfrei zu stornieren. Denn Reisrücktritts- oder
Reiseabbruchversicherungen kommen im Prinzip nur für die Folgen einer
Urlaubsstornierung auf, wenn die gebuchte Reise wegen schwerer Krankheit oder
Tod eines nahen Verwandten nicht angetreten oder abgebrochen werden muss. Und
für Extrakosten, die Urlaubern bei Anschlägen wie in Palmanova
für Wartezeiten oder gar Unterbringung entstehen können, haftet weder
der Reiseveranstalter noch ein Versicherer. Beide können sich in solchen
Fällen auf höhere Gewalt berufen.
Wenn nicht nur der Grill brennt
Mit dem Beginn der Hochsaison für Steak, Bratwurst, Fleischspieß
oder Forelle auf dem Grill nimmt auch wieder die Unfallgefahr am heimischen
Herd unter freiem Himmel zu. Rund 4.000 schwere Grillunfälle - in aller
Regel Verbrennungen - sind die Folgen dieser leckeren Freizeitgestaltung. Auch
zu Sachschäden kommt es dabei immer wieder. Für Unfälle in der
Freizeit kommt aber nur eine private Unfallversicherung auf. Und wer einem
geladenen Grillgast Hose oder Kleid ansengt, sollte eine private
Haftpflichtversicherung haben. Diese leistet auch, wenn es nicht bei den
angesengten Kleidungsstücken bleibt, sondern körperliche Verletzungen
die Folge sind.
Wenn der vierbeinige Hausgenosse krank wird
Die Ferienzeit ist stets eine traurige Zeit für viele Haustiere, die
einfach entsorgt werden, wie es aus den überfüllten Tierheimen
heißt. Dieses Jahr kommt noch die unsichere Situation am Arbeitsmarkt
hinzu, die den vierbeinigen Hausgenossen zu einem erdrückenden
Kostenfaktor machen können. Denn Hunde und Katzen gehen ins Geld. Rund 500
Euro im Jahr müssen allein für Futter ausgegeben werden. Hinzu kommen
Hundesteuer und eine Haftpflichtversicherung für den Hund. So
überrascht es nicht, dass in Deutschland nur für etwa ein Prozent
aller Hunde und Katzen eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen worden ist.
Dabei sind diese Policen deutlich billiger als die jährlichen
Futterkosten. Eine Operation des Tieres oder die Heilbehandlungskosten
können dagegen ein Vielfaches davon betragen.
Wenn Studenten eine GbR gründen
Wohngemeinschaften, kurz WGs, sind für Studenten vielfach die
kostengünstigste Lösung für eine Wohnung am
Universitätsort. Doch eine WG ist nach Ansicht der ARAG
Rechtsschutzversicherung "in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) gemäß § 705 BGB". Eine solche Gesellschaft
könne auch ohne schriftlichen Vertrag geschlossen werden. Bei einer GbR
haften aber alle Mitglieder mit ihrem gesamten Privatvermögen für die
Gesellschaft, so der Versicherer weiter. Das gilt für Mietzahlungen ebenso
wie für Schäden, die in der Wohnung angerichtet werden. Deshalb raten
wir, sich zumindest versicherungsrechtlich beraten zu lassen, bevor eine
studentische GbR dieser Art ins Leben gerufen wird.
Wenn Verbraucher rot sehen
Wäre die Basis- oder Rürup-Rente ein nicht ganz ungefährliches
Bankzertifikat, hätte sie die Verbraucherzentrale Hamburg wahrscheinlich
positiv bewertet. Doch als Lebensversicherung erhielt sie in deren Ampelcheck
Altersvorsorge die Warnfarbe rot. Dabei ist die steuerliche Förderung der
Basisrente von bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr praktisch nur mit einer
privaten Rente zu haben. Denn die Beiträge für eine solche
Altersvorsorge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
Einkommensteuergesetz werden steuerlich nur anerkannt, "wenn der Vertrag
die Zahlung einer monatlichen, gleich bleibenden oder steigenden, lebenslangen
Leibrente vorsieht", schreibt das Bundesministerium der Finanzen am 30.
Januar 2008. Ein Auszahlungsplan oder die Kombination eines solchen mit einer
sich anschließenden Teilkapitalverrentung wie bei Riesterrenten reicht
dem Gesetzgeber hier nicht. |
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August 2009 |
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Versicherungscheck für den Urlaub
Auch der Urlaub ist mit Hilfe der Versicherer sicherer. Das beginnt
schon vor Reiseantritt mit der Reiserücktrittskosten- und
Reiseabbruchversicherung. Sie kommen für die finanziellen Folgen auf, wenn
eine gebuchte Reise wegen einer schweren Krankheit oder Tod eines nahen
Verwandten nicht angetreten oder abgebrochen werden muss. Wer im Urlaub ein
Auto mietet, sollte den Abschluss der sogenannten Mallorca-Police in
Erwägung ziehen. Denn oft reichen die Schadensummen der Vermieter nicht
aus, um bei einem Unfall auch für Personenschäden in vollem Umfang
aufkommen zu können. Und selbst die gesetzliche Krankenkassen raten zum
Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Wer im Urlaub die
Grenzen Europas hinter sich lässt, sollte sie auf alle Fälle
abschließen. Doch auch innerhalb Europas sind die gesetzlichen Leistungen
nicht überall auf deutschen Stand.
Beerdigung ist keine Frage der Rendite
Sterbegeldversicherungen waren in Deutschland lange Zeit verpönt. Sie
galten als nicht mehr zeitgemäß und als zu teuer. Außerdem
zahlten die gesetzlichen Kassen Sterbegeld. All das aber ist Vergangenheit.
Auch der Tod ist heute nicht mehr das Tabuthema, wie er es noch vor einigen
Jahren gewesen ist. Und die Rendite einer Beerdigung interessiert wirklich nur
noch diejenigen, die jede Art der Vorsorge primär unter
Ertragsgesichtspunkten sehen. Natürlich ist niemand gezwungen, für
die eigene Beerdigung vorzusorgen. Unter die Erde kommt hierzulande jeder. Doch
wer darüber selbst bestimmen will, wie und wo er beerdigt wird, der sollte
das vorab regeln. Versicherer und Bestatter sorgen dann dafür, dass ohne
Streit um die Finanzierung alles so läuft wie es vereinbart worden ist.
Unterschiede im Krankenversicherungsschutz
Die Praxisgebühr von 10 Euro, die gesetzlich Krankenversicherte pro
Quartal bei einem Arztbesuch zu bezahlen haben, ist rechtens, wie der 3. Senat
des Bundessozialgerichts am 25. Juni (Az.: B 3 KR 3/08 R) entschieden hat.
Interessant daran ist vor allem die Begründung. Sie bringt den Unterschied
zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf dem Punkt.
„Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraums
grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über den Beitrag hinaus zur
Entlastung der Krankenkassen .... an bestimmten Kassenleistungen in der Form
von Zuzahlungen zu beteiligen“, erklären die Richter in Kassel.
Außerdem seien die Kassen nicht dazu verpflichtet, alles zu leisten, was
an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar
ist. |
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Juli 2009 |
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Versicherungsschutz für Navigationsgeräte
Navigationsgeräte in Kraftfahrzeugen sind auch unter Dieben sehr
geschätzt. Doch diese Geräte sind grundsätzlich nur dann in die
Teilkaskoversicherung eingeschlossen, wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind.
Und dabei gelten auch Höchstentschädigungsgrenzen. Mobile
Navigationsgeräte dagegen sind schwer versicherbar. In der Regel sind sie
vom Teilkaskoschutz ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt
gleichermaßen für den Schutz der normalen Hausratversicherungen. Wer
sich also ein besonders teures Navi zugelegt hat, sollte die
Versicherungsbedingungen seiner Teilkasko- oder Hausratversicherung näher
ansehen oder Rat beim seinem Versicherungsfachmann einholen.
Sicher mit dem Fahrrad im Urlaub
Urlaub mit dem Fahrrad liegt im Trend, wie der Deutsche Tourismusverband
festgestellt hat, der Fahrradklau aber auch. Jährlich werden in
Deutschland rund 400.000 Fahrräder gestohlen, doch nur neun Prozent der
Diebstähle können aufgeklärt werden. Gegen einen geringen
Zusatzbeitrag lassen sich Fahrräder gegen Diebstahl mit der normalen
Hausratpolice versichern. Dabei gelten allerdings relativ enge
Höchstentschädigungsgrenzen. Für ein teures Rad könnten
diese zu niedrig sein. Und nachts zwischen 22,00 Uhr und 6,00 Uhr
sollte der Drahtesel in einem sicherem Abstellraum untergebracht
sein. Das schreiben die Versicherungsbedingungen normalerweise vor. Nicht
überall steht jedoch ein solcher Platz zur Verfügung. Aber auch
für solche Risiken bieten die Versicherer praktikable Lösungen an.
Urlaub nicht ohne die Grüne Karte
Die Grüne Karte der Autoversicherer ist bei Auslandsreisen mit dem eigenen
Auto als internationale Versicherungsbestätigung obligatorisch. Sie gilt
in Europa fast überall. Doch es gibt eben auch Ausnahmen. So
schließen etliche Versicherer den nicht europäischen Teil der
Türkei aus. In das Handschuhfach der Urlauber gehört auch der
Europäische Unfallbericht. Bei einem Unfall jenseits deutscher Grenzen,
der von einem Ortsansässigen verursacht wird, kann die Telefonnummer des
Zentralrufs der Autoversicherer (Tel. 0180-25026) hilfreich sein. Denn das
Kennzeichen des Unfallgegners reicht aus, um den Repräsentanten der
ausländischen Versicherung in Deutschland ausfindig zu machen. |
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Mai 2009 |
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Für säumige PKV-Versicherte wird es teuer
Wer sich zu spät privat krankenversichert, den bestraft das Gesetz. Denn
seit dem 1. Januar 2009 besteht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Versicherungspflicht. Diese gilt für Personen, die der PKV zuzuordnen
sind. Wer aber dieser Pflicht - aus welchen Gründen auch immer - bisher
nicht nachgekommen ist, der muss nach § 193 Abs. 4 des
Versicherungsvertragsgesetzes einen Prämienzuschlag zahlen. Dieser
beträgt pro Monat Pflichtversäumnis einen Monatsbeitrag und ist auf
einen Schlag zu entrichten. Nur der erste Monat zählt nicht.
Außerdem sind die rückständigen Beiträge zu begleichen.
Ein Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat von 1 Prozent des
Beitragsrückstands kommt noch hinzu.
Riskanter Umzug mit Freunden
Wenn beim Umzug Freunde mit anpacken und es geht etwas schief, kann es teuer
werden. Beispiele dafür gibt es genug. Die mühsam transportierte
Waschmaschine beschädigt den Hausflur. Oder helfende Hände werden
beim Transport dieses sperrigen Umzugsgutes gequetscht. Letzteres kann
besonders kostspielige Konsequenzen haben, wenn der Freund infolge dieses
Unfalls medizinische Behandlung benötigt und vielleicht noch für
einige Zeit krank geschrieben wird. Denn Krankenkasse und Arbeitgeber
können den Ersatz der Kosten vom Schadenverursacher fordern. Dann sollte
eine Privathaftpflichtpolice vorhanden sein. Und die Hausratversicherung
informiert man besser vorab über den Umzug. Nur dann nämlich besteht
während des Umzugs in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
"Trautes Heim" verbilligt Versicherungsschutz
Die Ehe oder ungetraute Zweisamkeit unter einem Dach verschlankt den
Versicherungsschutz und hilft sparen. Für Privathaftpflicht- oder
Hausratversicherungen genügt unter diesen Bedingungen ein Vertrag. Haben
beide Partner bislang eine eigene Hausratversicherung besessen, kann bei einem
Zusammenzug also ein Vertrag aufgehoben werden. Die Police, die bestehen
bleibt, muss dann natürlich dem Wert des größeren Hausrats
angepasst werden. Bei Privathaftpflichtversicherungen lässt sich die
frisch begründete Gemeinsamkeit noch einfacher in bares Geld umsetzen.
Denn hier haben sich die Versicherer in einem Abkommen darauf geeinigt, dass
der zuerst abgeschlossene Vertrag bestehen bleibt. Eine schriftliche
Benachrichtigung der Versicherer genügt. Dann wird der Partner, dessen
Versicherungsschutz erlischt, in den anderen Vertrag mit aufgenommen.
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich nicht nur durch bessere
Leistungen von den Angeboten der gesetzlichen Kassen. Auch steuerlich bestehen
Unterschiede bestehen. So unterliegt das gesetzliche Krankengeld zum Beispiel
dem sogenannten Progressionsvorbehalt, das Krankengeld von einer privaten
Krankenversicherung dagegen nicht. Der Bundesfinanzhof hat das mit seinem
Urteil vom 26. November 2008 (Az.: X R 53/06) deutlich gemacht. Das gesetzliche
Krankengeld ist zwar nicht der Einkommensteuer unterworfen. Doch diese Leistung
erhöht rein rechnerisch die Steuerbemessungsgrundlage. Und das wiederum
kann einen höheren Steuersatz für das Einkommen begründen, womit
letztlich doch eine höhere Steuerschuld entsteht.
Police wechselt mit dem Auto
Derzeit ist beim Autokauf die Abwrackprämie für das Altauto Thema
Nummer eins. Doch normalerweise landen die Gebrauchten nicht in der
Schrottpresse, sondern im Handel oder werden direkt privat verkauft. Beim
Erwerb eines Fahrzeugs von einem privaten Vorbesitzer aber wechselt auch dessen
Kfz-Versicherung zum neuen Besitzer. Ist das nicht im Sinn des Käufers,
muss er den neu erworbenen Gebrauchten bei der Zulassungsstelle auf einen
anderen Versicherer ummelden. Wer die Versicherung des Vorbesitzers behalten
will, sollte sich die Police und den letzten Zahlungsbeleg zeigen lassen. Zur
Sicherheit beider Partner empfiehlt es sich außerdem einen Mustervertrag
zu verwenden, der auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält.
Neue Renteneintrittsalter auch bei Rückstellungen
Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
müssen nicht nur wegen des anstehenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BiMoG) neu justiert werden. Bereits das "Gesetz zur Anpassung der
Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung" von April 2007 hat
Änderungen erforderlich gemacht. Zwar ist bei der Ermittlung des Teilwerts
einer Pensionsanwartschaft nach § 6a Einkommensteuergesetz
grundsätzlich weiterhin auf das vereinbarte Pensionsalter abzustellen, wie
es im Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom Mai 2008 zur Bewertung von
Pensionsrückstellungen heißt. Doch sofern in der Pensionszusage auf
die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen wird, sind
nun folgende gerundete Pensionsalter zu verwenden: 65 für
Geburtsjahrgänge bis 1952, 66 für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis
1961 und 67 für Geburtsjahrgänge ab 1962. |
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April 2009 |
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Besser als eine Kündigung
Trotz finanzieller Engpässe sollte an der Altersvorsorge zuletzt gespart
werden. Zur Kündigung einer Lebensversicherung, um die monatlichen
Fixausgaben zu senken, gibt es sinnvolle Alternativen. In den ersten
Vertragsjahren ist die Kündigung ohnehin die schlechteste Lösung.
Weil die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren getilgt werden, ist bei
einer so frühen Kündigung bestenfalls noch die Hälfte der
gezahlten Beiträge vorhanden. Sinnvoller sind längere Beitragspausen,
die sich vertraglich vereinbaren lassen. Auch Policendarlehen sind
möglich, aus denen die Beiträge bezahlt werden. Die Rückzahlung
erfolgt dann in aller Regel zum Vertragsende. Die Leistung wird dann um das
Darlehen verringert.
Besser nicht in den Briefkasten
Zeitdruck kann im Fall eines Versicherungsschadens auch zu einer Falle für
den Versicherten werden. Dafür ein Beispiel aus der Praxis: Das Auto muss
in die Inspektion, doch man kommt nicht von der Arbeit weg. Bis man endlich bei
der Werkstatt ankommt, ist niemand mehr da. Also wird der Wagen auf dem
Werkstatthof abgestellt und der Autoschlüssel in den dortigen Briefkasten
geworfen. Holt sich aber ein Dieb diesen wieder heraus und entwendet das
Fahrzeug, kann das in der Kaskoversicherung zumindest teilweise den
Versicherungsschutz kosten. Vor Gericht kann ein solches Verhalten jedenfalls
als Begünstigung des Diebstahls gewertet werden. Anders sieht das aus,
wenn der Briefkasten der Werkstatt bestimmten Sicherheitsstandards genügt,
die ein einfaches Hineingreifen verhindern.
Besser auch privat unfallversichert
Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind gesetzlich unfallversichert.
Auch Schüler und Kinder in Tagesstätten sind gesetzlich versichert.
Selbständige wie Handwerker können sich zumindest freiwillig in der
für sie zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle
versichern. Für bestimmte Berufsgruppen besteht sogar
Versicherungspflicht. Doch der gesetzliche Schutz ist eng auf den Beruf oder
Schule begrenzt und bietet auch nicht mehr als eine Grundabsicherung. Die
private Unfallversicherung dagegen gilt rund um die Uhr, auf der ganzen Welt
und lässt sich in der Höhe dem Bedarf der Versicherten anpassen. Der
weite Privatbereich, in dem sich die meisten Unfälle ereignen, ist damit
ebenfalls abgedeckt. Daher ist auch für gesetzlich Versicherte der private
Unfallschutz als Ergänzung wichtig. |
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März 2009 |
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PKV schont die betriebliche Altersversorgung
Wer privat krankenversichert ist, ist im Alter auch finanziell im Vorteil,
sofern er Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hat. Denn die
gesetzlichen Kassen verlangen vom Rentner sowohl den Arbeitnehmer- als auch den
Arbeitgeberanteil auf solche Bezüge. Und das bleibt auch so. Das
Bundessozialgericht hat im November vergangenen Jahres abschließend
entschieden (Az.: B12 KR 06/08 R und weitere), dass die entsprechende
Gesetzesänderung rechtens ist. Für die private Krankenversicherung
dagegen spielt das Einkommen für die Höhe der Beiträge keine
Rolle. Bei hohen Betriebsrentenansprüchen ist daher eine private
Krankenvollversicherung auch im Alter nicht die teuerste Lösung.
Bei Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht viel Rente
Rund jeder vierte Arbeitnehmer scheidet wegen Erwerbsminderung aus dem
Arbeitsleben aus. Zwar sind Stress am Arbeitsplatz und psychische Leiden noch
nicht Hauptursache dafür. Doch psychische Leiden greifen immer weiter um
sich, wie die Statistiken der Rentenversicherung und der Krankenkassen zeigen.
Die gesetzlichen Leistungen sichern aber weder bei voller noch bei teilweiser
Erwerbsminderung den Lebensstandard. Denn im Schnitt erreichte monatliche
Zahlbetrag von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beim
Rentenneuzugang 2007 nur 611 Euro. Männer erhalten nach Angaben der
Deutschen Rentenversicherung mehr, Frauen zumindest im Westen
weniger. Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher alles andere
als ein Luxus, zumal es den gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz schon
lange nicht mehr gibt.
Bruttorenten werden zu Nettorenten
Die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher, berufsständischer,
betrieblicher und bestimmter privater Altersrenten macht aus Bruttorenten immer
geringere Nettorenten. Seit Jahresbeginn sind 58 Prozent solcher erstmals 2009
gezahlter Renten einkommensteuerpflichtig. Bis 2040 werden es aber 100 Prozent
sein. Das heißt: Wer im Alter gut versorgt sein will, sollte nicht brutto
mit netto verwechseln. Zum Ausgleich sind nun 68 Prozent der Beiträge von
bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr für gesetzliche,
berufsständische und private Rürup-Renten steuerlich absetzbar. Bis
2025 werden es einhundert Prozent sein. Auch die betriebliche Alterversorgung
profitiert von einem solchen Automatismus. Die steuerlich geförderten
Höchstbeiträge wachsen hier mit der Beitragsbemessungsgrenze (West)
für die gesetzliche Rentenversicherung. So können im laufenden Jahr
bis zu 2.592 Euro (2008: 2.544 Euro) für eine Direktversicherung
steuerlich abgesetzt werden. |
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Februar 2009 |
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Versicherungsschutz bei Ski und Rodel
Gerade zum sportlich geprägten Winterurlaub jenseits deutscher Grenzen
gehört eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Ein solcher Schutz
kostet in aller Regel auch recht wenig. Und die gesetzliche Krankenversicherung
kann im Ausland bei weitem nicht so umfassend helfen. Privat Krankenversicherte
riskieren bei einem Unfall auf der Piste den Freiheitsrabatt ihrer
Vollversicherung, wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen. Daher sind auch sie
mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung gut bedient. Nicht minder wichtig
ist eine Privathaftpflichtpolice. Sie tritt immer dann in Aktion, wenn man
anderen einen Schaden zufügt, und zwar weltweit und rund um die Uhr.
Krankentagegeld auf eigene Rechnung
Die Gesundheitsreform hat zum Jahresbeginn einen erhöhten
Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent für alle gesetzliche
Krankenversicherten und weitere Leistungseinschränkungen für
gesetzliche versicherte Freiberufler und Selbstständige mit sich gebracht.
Ihnen steht seit Jahresbeginn kein Krankentagegeld mehr zu. Das können sie
jetzt nur noch mit einer Zusatzversicherung absichern. Für Angestellte,
die einer gesetzlichen Kasse freiwillig angehören, bleibt dieser Schutz
zwar erhalten. Doch der gesetzliche Zahnersatz ist schon seit Jahren alles
andere als befriedigend. Wer aber von der gesetzlichen zur privaten
Krankenversicherung wechseln will, dessen Einkommen muss für wenigstens
drei Jahre hintereinander über der einheitlichen
Versicherungspflichtgrenze von inzwischen 4.050 Euro im Monat liegen.
Bausparen verlangt jetzt klare Ziele
Die Rahmenbedingungen für das Bausparen haben sich geändert. Seit
Anfang 2009 gibt es die Wohnungsbauprämie nur noch, wenn mit dem
Bausparvertrag auch gebaut oder modernisiert wird. Für
Bausparverträge, die bis zum Jahresende 2008 abgeschlossen worden sind,
ändert sich nichts. Die wohnungswirtschaftliche Zweckbindungen bleibt auf
die siebenjährige Vertragsbindungsfrist beschränkt. Danach kann der
Bausparer frei über sein Erspartes entscheiden. Von den Bausparern des
Jahres 2009 dagegen können allein noch die jungen Sparer mit ihren
Bauspargroschen tun und lassen was sie wollen. Nur wer beim Abschluss des
Bausparvertrags noch keine 25 Jahre alt ist, kann auch weiterhin nach sieben
Jahren über sein gespartes Geld frei verfügen, ohne die
Wohnungsbauprämie zu gefährden. |
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November 2008 |
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Sparmuffel bei steigender Sparquote
Die Zahl der Haushalte in der Bundesrepublik, die überhaupt noch
Geld auf die hohe Kante legen, hat inzwischen einen neuen Tiefststand erreicht.
Insbesondere das Sparen für die eigene Altersvorsorge hat deutlich an
Ansehen eingebüßt. Das erbrachte die Sommerumfrage 2008 des
Verbandes der Privaten Bausparkassen mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS
Infratest. Kaum anders sehen die Ergebnisse aus, die TNS Infratest für die
AXA Investment Managers Deutschland im August per Telefoninterviews ermittelt
hat. Danach ist den Deutschen Konsum derzeit wichtiger als Sparen.
Begründet wird das mit der weltweiten Finanzkrise und steigenden
Verbraucherpreisen. Doch wer noch spart, spart mehr als bisher. Das belegt die
gestiegene Sparquote, die nach Angabe der Deutschen Bundesbank im ersten
Halbjahr 2008 immerhin 11,3 (Vorjahresvergleichzeit: 10,8) Prozent erreicht
hat.
Kapitallebensversicherung als Alternative
Die Anleger fliehen vor dem Tsunami der Wall Street, der längst schon
Europas Bankenwelt erreicht hat. Wie rettende Inseln erscheinen dabei Gold und
Staatsanleihen. Erträge von vier bis 5 Prozent im Jahr lassen sich aber
auch mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung erzielen. Diese klassische
Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ist zwar infolge ihrer wenig
spektakulären Konstruktion etwas in Vergessenheit geraten, doch was die
Sicherheit der eingezahlten Beiträge anbelangt, lässt sie sich kaum
toppen. Auch die Jahr für Jahr zugeteilte Überschussbeteiligung
garantiert der Versicherer. Und steuerlich hat sie ebenfalls Charme. Denn wer
diese Lebensversicherung über wenigstens zwölf Jahre auf das Endalter
60 abschließt, muss nur den halben Ertrag versteuern. Abgeltungsteuer
wird nicht fällig.
Herbstliche Kehrwoche vor Gericht
Fußgänger müssen sich grundsätzlich darauf einstellen,
dass vom herbstlichen Laub auf den Gehwegen eine Rutschgefahr ausgeht. Die
Reinigung der Wege könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden. So
wies laut VersicherungsJournal das Landgericht Coburg die Klage einer Frau ab,
die auf einem rutschigen Weg zu Fall gekommen war und sich dabei Verletzungen
zugezogen hatte (Az.: 14 O 742/07). Der Weg war fünf Tage zuvor gekehrt
worden. Eine generelle Aussage zur Häufigkeit der herbstlichen Kehrpflicht
enthält das Urteil zwar nicht. Doch für eine
Privathaftpflichtversicherung spielt das auch keine Rolle. Denn die
Versicherung wehrt grundsätzlich unberechtigte Schadenansprüche gegen
ihre Versicherungsnehmer ab und muss leisten, wenn die Ansprüche berechtig
sind. |
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Oktober 2008 |
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Besser nicht bezahlen
Kinder unter zehn Jahren haften für durch sie verursachte Schäden im
Straßenverkehr nicht. Auch deren Eltern müssen dafür nicht
einstehen. In Streitfällen entscheiden die Richter meistens zu Gunsten der
Kinder. Fährt ein Schulkind mit seinem Rad in die geöffnete
Autotür, bekommt der Fahrzeughalter möglicherweise keinen
Schadenersatz, warnt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der
Versicherten (BdV). Eltern sollten sich daher von den Geschädigten nicht
drängen lassen und nicht zahlen, rät die Chefin des
Verbraucherschutzbundes in Henstedt-Ulzburg. Frei nach der Medikamentenwerbung
gilt für solche Fälle also der Hinweis: Fragen Sie Ihren Makler
oder Versicherer. Das jedenfalls ist der richtige Weg, sofern eine
Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist.
Besser nicht kündigen
Verträge zur Altersvorsorge sollte man nur in Ausnahmefällen
kündigen. Den ein späterer Neuabschluss ist teuerer, da der
Versicherungsnehmer inzwischen älter geworden ist. Außerdem
könnte sich auch der Gesundheitszustand verschlechtern, was den Abschluss
einer Lebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz erschwert. Alter und
Gesundheit spielen zwar bei einer Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenschutz
keine große Rolle, doch die insgesamt kürzere Laufzeit bei einem
späteren Abschluss verlangt höhere Beiträge, wenn dieselbe Rente
abgesichert werden soll. Davon abgesehen, sind ältere Lebensversicherungen
mit einem höheren Garantiezins gerechnet, teilweise mit 3 bis 4 Prozent.
Bei neuen Verträgen werden lediglich noch 2,25 Prozent im Jahr garantiert.
Besser nicht brutto
Renten sind steuerpflichtig. Das gilt für gesetzliche Renten ebenso wie
für Riester- und Rürup-Renten oder die betriebliche Altersversorgung.
Noch ist der steuerpflichtige Teil relativ gering. Doch er wächst konstant
und wird 2040 volle 100 Prozent erreicht haben. Das sieht das
Alterseinkünftegesetz vor, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist. Die
Änderungen haben viele Steuerzahler aber offenbar noch nicht realisiert.
Der Fiskus will daher ab 2009 verstärkt darauf achten, dass auch die
gesetzlichen Renten erfasst werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund
erstellt dazu Rentenbezugsmitteilungen, wozu Lebensversicherer schon
längst verpflichtet sind. Wer bei gesetzlichen, betrieblichen oder
Rürup- und Riester-Renten brutto für netto rechnet, sorgt für
den Ruhestand nur unzureichend vor. |
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August 2008 |
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Steigende Lebenserwartung verlangt mehr Eigenvorsorge
Die Lebenserwartung steigt weiter. Die jüngst von der Deutschen
Aktuarvereinigung e.V. (DAV) veröffentlichten Sterbetafeln für
Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter bestätigen nur diese
längst bekannte Entwicklung. Die neuen Tafeln haben zwar den positiven
Nebeneffekt, dass der Hinterbliebenenschutz um durchschnittlich 30 Prozent
billiger wird, wie die Versicherungsmathematiker vorgerechnet haben. Doch
für Rentenversicherungen bedeutet das eine längere Zahlungsdauer. Die
gesetzliche Rente kann das nur verkraften, wenn die Beiträge steigen oder
die Leistungen sinken. Beitragssteigerungen aber sind nicht mehr
mehrheitsfähig in Deutschland. Also werden die gesetzlichen Renten
längerfristig eher noch eine Nummer kleiner werden.
Fahrradklau lässt sich nicht komplett verhindern
Rund 500.000 Fahrräder werden in Deutschland Jahr für Jahr gestohlen.
Doch die Dunkelziffer dürfte größer sein. Die meisten
Fahrräder werden von Kindern und Heranwachsenden entwendet. Solche
Gelegenheitsdiebe schrecken aber dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC)
zufolge vor schwer zu knackenden Schlössern zurück. Ein geschmiedetes
Ketten-, Panzer- oder Bügelschloss ist daher das wirksamste Mittel gegen
Langfinger. Doch eine hundertprozentige Sicherheit gegen Fahrraddiebstahl gibt
es nicht, so die AXA Versicherungen. Darum sollte die Hausratversicherung einen
Fahrraddiebstahl einschließen. Nach 22 Uhr ist es aber mit diesem Schutz
vorbei, wenn das Rad im Freien steht. Nur wenn es noch im Gebrauch ist, also
beispielsweise bei einem Biergarten- oder Kinobesuch, bleibt der
Versicherungsschutz im Allgemeinen voll bestehen.
Fondsgarantien sind nicht billig
Jeder dritte Beitrags-Euro der deutschen Lebensversicherer im vergangenen Jahr
floss in einen Fonds. Das zeigt die statistische Fortschreibung der
Unternehmensberatung Towers Perrin Tillinghast, das FLV-Update 2007. Vor allem
Riester- und Basis-Renten sowie Renten gegen Einmalbeitrag sorgten für
diese Entwicklung. Doch auch die kapitalbildende Fondspolice hat wieder etwas
Tritt gefasst. Dabei geht den Bundesbürgern Sicherheit über alles.
Das heißt, Fondspolicen mit Garantie verkaufen sich am besten. Bei
Riester- und Basisrenten verlangt der Gesetzgeber zumindest den Erhalt der
eingezahlten Beiträge zum Vertragsablauf. Gleichwohl zeigen alle
Untersuchungen, dass Garantien Geld kosten und die Rendite der Anlage
schmälern. Darüber sollten sich die Vorsorgesparer im Klaren sein.
Wenn die Wohnung im Schlamm versinkt
Die Wetterkapriolen in diesem Jahr haben schon jetzt wieder für
Schäden gesorgt, die wohl viele Geschädigte eine
Elementarschadenversicherung schmerzlich vermissen lassen. Das gilt vor allem
für plötzliche Starkregen, die aus harmlosen Bächen
reißende Ströme machen. Auch in bislang ungefährdeten
Landstrichen können nach längeren Trockenperioden Unwetter mit
Starkregen und Hagel Überflutungen verursachen, da das ausgetrocknete
Erdreich die Wassermassen nicht mehr aufnimmt und die Kanalisation an ihre
Grenzen stößt. Solche Ereignisse werden in den kommenden Jahren nach
Expertenmeinung noch zunehmen. Wenn dabei die Wohnung unter Wasser gesetzt wird
und im Schlamm versinkt, kommt der Versicherer wenigstens zumindest für
die finanziellen Folgen auf, sofern Wohngebäude- und Hausratversicherung
eine Elementarschadendeckung enthalten. Und die muss nicht teuer sein.
Wenn Vierbeiner krank werden
In jedem vierten deutschen Haushalt lebt ein Hund oder eine Katze. Doch 75
Prozent der Hunde- und 88 Prozent der Katzenliebhaber haben sich noch nie
näher mit dem Thema einer Tierkrankenversicherung beschäftigt, so das
Ergebnis einer von der Allianz beim Marktforschungsinstitut GfK in Auftrag
gegebenen Studie. Doch natürlich können sich auch unsere vierbeinigen
Freunde verletzen oder krank werden. Bei jedem siebten Vierbeiner wurde auch
schon einmal ein operativer Eingriff durchgeführt, wie die GfK weiter
ermittelt hat. Und dieser Eingriff kann ins Geld gehen. Auch erforderliche
Untersuchungen und Heilbehandlungen sind nicht immer billig. Allzu viele
Anbieter von Tierkrankenversicherungen auf dem deutschen Markt gibt es zwar
nicht. Doch der Neueinsteiger Allianz verstärkt den Wettbewerb, wovon die
Tierfreunde profitieren dürften.
Wenn Frösche verschwinden
Normale Haftpflichtversicherungen nützen wenig, wenn aus einem Tümpel
plötzlich die Frösche verschwinden. Das war bisher auch kein Thema
für die Versicherer und ihre industrielle oder gewerbliche Kundschaft. Hat
ein Versicherungsnehmer aus welchen Gründen auch immer einen
Tümpel verschmutzt und wurde dieser vom Besitzer wieder in Ordnung
gebracht, musste der Versicherer dies bezahlen. Das bleibt so. Doch inzwischen
haften Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler auch dafür, dass
infolge ihrer Tätigkeit Frösche den verseuchten Tümpel
verlassen. Dann muss für die Wiederansiedlung der Frösche gesorgt
werden. Das verlangt das Umweltschadensgesetz, das schon seit 2007 in Kraft
ist. Inzwischen gibt es für diese noch gewöhnungsbedürftigen
Risiken auch Versicherungsschutz. |
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April 2008 |
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Plädoyer für Riester
Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener, weil sie
später auf die Grundsicherung angerechnet werde, haben Monitor und
Plusminus vorgerechnet. Doch zum einen gilt das nicht allein für
Riester-Renten, sondern für jede Form des Sparens. Und zum anderen ist das
eine Kritik an den Symptomen, nicht an der Ursache. Denn
Sozialhilfebedürftigkeit im Alter die Grundsicherung ist eine Form
der Sozialhilfe ist die Konsequenz unsteter Erwerbsbiografien oder
geringer Einkommen während der Aktivenzeit. Auch Selbstständige sind
davor nicht gefeit, wie die Studie Altersvorsorge in Deutschland 2005
(AVID 2005) der Deutschen Rentenversicherung zeigt, die auf Erhebungen
der TNS Infratest Sozialforschung beruht. Das aber hat nichts mit der rentablen
Riester-Rente zu tun.
Pflegeversicherung selbst ein Pflegefall
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht nur gut zehn Jahre nach ihrer
Einführung vor einer Reform, die ihre prekäre Situation deutlich
macht. Es sind die demografische Entwicklung in Deutschland und die steigenden
Kosten im Bereich der Pflege, die der im Umlageverfahren finanzierten
Pflegeversicherung stark zu schaffen machen, wie die Untersuchung Die
Pflegeversicherung in der Krise das banknahen Deutschen Instituts
für Altersvorsorge (DIA) zeigt. Die Beitragssätze müssten der
DIA-Studie zufolge bis 2055 von derzeit 1,9 auf 7 Prozent steigen. Die Autoren
plädieren daher für ein Einfrieren des derzeitigen Beitrags und eine
kapitalgedeckte Ergänzung auf privatwirtschaftlicher Grundlage. An dieser
werden angesichts der schon heute horrenden Kosten für einen Pflegeplatz
insbesondere Jüngere nicht vorbeikommen. DIA empfiehlt sogar, private
Pflegevorsorge zur Pflicht zu machen.
Schneemangel kein Versicherungsfall
Schneemangel im Urlaubsgebiet mag ein Grund sein, die gebuchte Urlaubsreise zu
stornieren. Doch die Stornokosten muss der Urlauber selbst tragen. Der
Versicherer kommt dafür nicht auf. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung leistet in der Regel nur im
Krankheitsfall des Versicherten oder bei Tod naher Angehöriger. Vereinzelt
werden noch ein paar zusätzliche Leistungseinschlüsse angeboten. Eine
chronische Erkrankung zählt aber nicht dazu. Und auch der
Reiseveranstalter haftet nicht dafür, dass kein Schnee liegt. Solches
Unbill gilt als allgemeines Lebensrisiko wie das schlechte Wetter im gebuchten
Urlaubsort unter Palmen am Meer. Einen Sonderfall gibt es, nämlich die vom
Veranstalter versprochene Schneesicherheit. Doch das heißt
nicht, dass direkt vor dem Hoteleingang Schnee liegen muss. |
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Januar 2008 |
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Frostwächter ist zu wenig
Ein ausgedehnter Winterurlaub hat versicherungsrechtliche Tücken, wenn die
eigenen vier Wände in Deutschland nur unzureichend gegen Frostschäden
gesichert sind. So hatte ein Rentner an Rohren und Heizkörpern seines
Hauses Kälteschäden festgestellt, als er nach sieben Wochen auf
Mallorca nach Hause zurückkehrte. Er meldete die Schäden seinem
Versicherer, der die Regulierung jedoch ablehnte. Zwar hatte der Rentner die
Zentralheizung seines Hauses auf Frostwächter gestellt und
seine Tochter gebeten, sich ein- bis zweimal pro Woche um sein Haus zu
kümmern. Doch so große Kontrollintervalle bei niedriger
Heizungseinstellung könnten ein rasches Auskühlen des Hauses nicht
verhindern, meinte der Versicherer. Der Rentner klagte. Aber das Landgericht
Bonn (Az.: 10 O 203/06) folgte nach Angaben der ARAG Rechtsschutzversicherung
der Argumentation des Versicherers.
Sonne schützt nicht vor dem Fiskus
Der Umzug in sonnigere Gegenden verschont die Ruheständler nicht vor dem
deutschen Finanzamt. Denn die nachgelagerte Besteuerung der Rente, die das
Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich gebracht hat, macht
gesetzliche, Riester-, Rürup- und betriebliche Renten auch für den
Fiskus interessant. Bei welchem Wohnsitzausländer der deutsche Fiskus an
die Rente darf, hängt aber vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und dem Wohnsitzland des Rentners ab. Etliche Abkommen verwehren
dem deutsche Fiskus den steuerlichen Zugriff auf die Renten. Die
Bundesregierung will diese jedoch in ihrem Sinn neu aushandeln. Denn die Zahl
der Bundesbürger, die ihre Rente jenseits deutscher Grenzen beziehen,
nimmt zu: von 115.000 im Jahr 1992 auf 170.000 im Jahr 2005.
Betriebsrenten werden sicherer
Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und
zur Änderung des Dritten Buches SGB erhöht die
Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Denn es
gewährleistet die Sozialversicherungsfreiheit von Entgelt, das in
betriebliche Altersvorsorgebeiträge umgewandelt wird, über 2008
hinaus. Viele der über 400 in Deutschland bestehenden Tarifverträge
zur Entgeltumwandlung sollten wegen der ursprünglich vorgesehenen
Befristung der Sozialversicherungsfreiheit Ende 2008 auslaufen. Außerdem
verkürzt das Gesetz die Unverfallbarkeitsfristen für
arbeitgeberfinanzierte Betriebsversorgungen. Bisher mussten die Arbeitnehmer
mindestens 30 Jahre alt sein, um bei einem Wechsel ihren Betriebsrentenanspruch
nicht zu verlieren. Jetzt genügt das Alter 25. |
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Oktober 2007 |
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Versicherungspflichten unbekannt?
Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, erwirbt den bestehenden
Wohngebäudeversicherungsschutz gleich mit. Der lässt sich zwar
kündigen, doch vielfach hat der neue Hausbesitzer andere Sorgen, als sich
darum zu kümmern. Das Ärgerliche daran sei, dass die Versicherer
ihren Neukunden die Versicherungsbedingungen nicht automatisch zuschicken
müssen, moniert der Bund der Versicherten e.V. in Henstedt-Ulzburg.
Trotzdem sind diese Versicherungsbedingungen für den neuen Haus- oder
Wohnungsinhaber verbindlich, obwohl dieser gar nicht weiß, worauf er zu
achten hat. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte daher seinen bisherigen
Vermittler um Rat fragen.
Auch Stiefeltern ausgeschlossen
Kinderlose Paare zahlen schon seit dem 1. Januar 2005 einen Extrabeitrag zur
gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Eltern sind nicht zur Zahlung eines
solchen Aufschlags verpflichtet. Für Stiefeltern gilt das ebenso, auch
wenn die Stiefelterneigenschaft erst nach Volljährigkeit der Stiefkinder
begründet worden ist. Das ist die Kernaussage des entsprechenden
Bundessozialgerichtsurteils vom 18. Juli 2007 (Az.: B 12 P 4/06 R). Die
Pflegepflichtversicherung bei einer private Krankenversicherung kennt diesen
Aufschlag dagegen generell nicht, da sie sich nicht im Umlage-, sondern in
einem Kapitaldeckungsverfahren finanziert.
Schärfere Sanktionen bei Alkohol am Steuer
Für Fahranfänger während einer Probezeit und für junge
Fahrer unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 ein absolutes
Alkoholverbot. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft waren junge Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren im Jahr
2005 an 14 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden
beteiligt. Die Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen ist sogar noch
schadenträchtiger. Die Autoversicherer können aber generell bis zu
5.000 Euro Regress vom Unfallverursacher verlangen, wenn Alkohol im Spiel
gewesen ist. Bei den Verstößen gegen die neue Regelung drohen nach
Angaben des Verkehrsministeriums Bußgelder von bis zu 1.000 Euro und zwei
Punkte im Flensburger Verkehrsregisters. Zusätzliche Sanktionen wie die
Verlångerung der Probezeit sind möglich. |
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Juni 2007 |
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Nur wenig mehr als nichts
Die gesetzliche Rente wird zum 1 Juli 2007 erstmals seit Jahren wieder
angehoben, allerdings nur um 0,54 Prozent, wie das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales meldet. Die Inflationsrate ist dem Statistischen Bundesamt
zufolge mehr als dreimal so hoch. Diese Zahlen machen deutlich, dass mit der
gesetzlichen Rente allein heute nur eine bescheidene Grundversorgung zu
erreichen ist, die von der Geldentwertung auch noch ausgezehrt wird. Eine
normale private Lebensversicherungsrente mit Ganz- oder Teildynamik entwickelt
sich trotz der derzeit geringen Überschusserklärungen der
Lebensversicherer besser. Wer nicht steinalt wird, der hat nach einer aktuellen
Berechnung des Branchendienstes map-report von einer privaten
Konstantrente, bei der die zu erwartenden Überschüsse gleich zu
Beginn dazugeschlagen werden, sogar noch mehr.
Von der Vermögensbildung zur betrieblichen Vorsorge
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von der Vermögensbildung auf die
betriebliche Altersversorgung umsteigt, spart Steuern und zumindest bis
Ende 2008 auch Sozialversicherungsbeiträge. Denn
vermögenswirksame Leistungen sind als Arbeitslohn zu versteuern und
sozialversicherungspflichtig. Dagegen bleiben Beiträge zu einer
betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes von
bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung im Jahr steuerfrei. Und das gilt grundsätzlich für
alle Beschäftigten. Staatliche Zulagen zur Vermögensbildung
erhält dagegen nicht jeder. So wächst denn auch die Zahl der
Tarifverträge, die einen Wechsel von der Vermögensbildung zur
betrieblichen Altersvorsorge vorsehen.
Auch bei Krankheit fallen Betriebskosten an
Selbstständige und Freiberufler unterschätzen vielfach die
finanziellen Auswirkungen einer Krankheit. Vor dem Verdienstausfall
schützen sie sich zwar in aller Regel mit einer
Krankenhaustagegeldversicherung. Doch die Betriebskosten, die auch dann
weiterlaufen, wenn der Betriebsinhaber infolge Krankheit oder Unfall
ausfällt, sind häufig eine Schwachstelle. Die Lösung dieses
Problem heißt Betriebskosten-Pauschalversicherung. Sie bezahlt nach
Ablauf einer bestimmten Karenzzeit die fortlaufenden Kosten für
üblicherweise zwölf Monate. Gedeckt sind damit die Miete für
Büro-, Kanzlei- oder Praxisräume sowie Zinsen, Gehälter, und
Leasinggebühren für technische Geräte. Auch die Abschreibungen
auf Sachanlagen werden ersetzt. Muss eine fremde Ersatzkraft beschäftigt
werden, werden die Aufwendungen dafür ebenfalls übernommen. |
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Mai 2007 |
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Arbeitszeitkonten gegen Rente mit 67
Der Hauptzweck sogenannter Arbeitszeitkonten ist zwar die Anpassung der
Arbeitszeit an den Arbeitsanfall in den Betrieben. Doch können diese
Konten auch zur Verringerung der Lebensarbeitszeit oder unter bestimmten
Bedingungen sogar zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung
verwendet werden. Denn nicht nur Einzahlungen auf Zeitwertkonten, sondern auch
die Leistungen daraus sind weitgehend frei gestaltbar. So darf
grundsätzlich alles auf ein solches Konto eingezahlt werden, was sich im
Betrieb im Lauf der Jahre ansparen lässt: Überstunden oder nicht
verbrauchte Urlaubstage, die in Geld umgerechnet werden, Weihnachts- oder
Urlaubsgeld, Entgeltbestandteile, Tantiemen oder Bonusse. Die Leistungen aus
diesen Konten sind nicht minder vielfältig einsetzbar. Eine Zweckbindung
jedenfalls gibt es nicht.
Eher schwer krank als berufsunfähig?
Wesentlicher Leistungsfall für die Dread Disease-Versicherung ist die
schwere Erkrankung des Versicherten, die ärztlich nachzuweisen ist. Diese
muss nicht unbedingt den baldigen Tod oder den kompletten Rückzug aus dem
beruflichen Leben bedeuten, doch sie verlangt häufig eine Neuausrichtung.
Jedenfalls können Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder andere
lebensbedrohlichen Erkrankungen alle beruflichen Pläne über den
Haufen werfen. In solchen Fällen kann die einmalige Leistung aus einer
Dread Disease-Versicherung hilfreicher sein als die Rente aus einer
Berufsunfähigkeitspolice. Vor allem für Freiberufler und
Selbstständige, für die Berufsunfähigkeit nicht einfach
nachzuweisen ist, macht die Dread Disease-Versicherung Sinn.
Entgeltumwandlung rechnet sich weiterhin
Ende 2008 ist nach den Plänen des Gesetzgebers Schluss mit der
Sozialversicherungsfreiheit der Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen
Altersversorgung. Das aber könnte, so befürchtet der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Normalverdienern die betriebliche
Altersvorsorge verleiden. Doch gilt das nur für Arbeitnehmer, die ihre
betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung selbst finanzieren.
Arbeitgeberfinanzierte Zusagen bleiben auch über 2008 hinaus steuer- und
sozialversicherungsfrei. Außerdem bleibt auch bei Entgeltumwandlung, die
bei Direktversicherungen und Pensionskassen insbesondere unter Besserverdienern
weit verbreitet ist, die Steuerfreiheit der Beiträge erhalten. Und hier
spielt die Sozialversicherungsfreiheit im Allgemeinen auch keine Rolle.
Raucher dürfen nicht schummeln
Falsche Angaben zum Zigarettenkonsum bei Abschluss einer Lebensversicherung
können zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Todesfall führen. So
hat laut ARAG Versicherungen das Landgericht Coburg (Az.: 11 O 220/06)
entschieden. Und daran ändert gewiss auch das neue
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nichts, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten
soll. Denn die vorvertragliche Anzeigepflicht der angehenden
Versicherungsnehmer, die der Paragraf 16 VVG (alt) regelt, bleibt erhalten. Sie
wird zwar zurückgeschnitten. Künftig muss nur noch das angegeben
werden, wonach sich der Versicherer schriftlich erkundigt. Doch zwischen
Rauchern und Nichtrauchern wird schon jetzt im Versicherungsantrag der
Lebensversicherer unterschieden.
Hilfe bei Schließung des Betriebs
Schon der Verdacht auf Salmonellen genügt in der Lebensmittelbranche, um
die Behörden auf den Plan zu rufen. Und deren Aktionen können bis zur
Schließung des Betriebs reichen. Doch auch nur die
verhängte Vernichtung von Vorräten, Desinfektion des Geschäfts
oder Tätigkeitsverbote für einzelne Mitarbeiter muss der
Geschäftsinhaber selbst bezahlen. Dann erweist sich eine
Betriebsschließungsversicherung als wahrer Segen. Denn bei einer
angeordneten Schließung kommt der Versicherer für die fortlaufenden
Kosten wie Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern,
Löhne und den entgangenen Gewinn auf. Müssen Waren und Vorräte
vernichtet werden, ersetzt sie die Wiederbeschaffungskosten. Und auch bei allen
anderen Widrigkeiten, die die Behörden anordnen, leistet die
Versicherung. |
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März 2007 |
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Gefahr eines Forderungsausfalls wächst
Die Insolvenzen der Unternehmen gehen zurück, meldet der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Jedenfalls rechnen die in Deutschland
tätigen Kreditversicherer für 2006 mit etwa 32.000
Unternehmensinsolvenzen, nach 36.843 im Jahr zuvor. Doch sollte wegen dieser
Zahlen kein Unternehmen das Risiko eines Forderungsausfalls auf die leichte
Schulter nehmen. So warnte denn auch Peter Ingenlath, Vorsitzender des
GDV-Fachausschusses Kreditversicherung, erst Mitte Dezember 2006 vor einem
sogenannten Bugwelleneffekt. Denn dem Anziehen der Konjunktur folge häufig
mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch ein Anstieg der
Insolvenzen, da einige Unternehmen stärker expandieren als sie
verkraften können, so Ingenlath wörtlich.
Wer schummelt, geht leer aus
Künftig müssen beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung
nur noch die Erkrankungen angegeben werden, wonach der Versicherer im Antrag
fragt. Das sieht das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) vor, das zum 1.
Januar 2008 in Kraft treten soll. Doch wer dabei lügt, dem droht dasselbe
Schicksal wie heute. Nach Paragraf 16 des noch geltenden VVG nämlich kann
ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die angehenden
Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antrags geschummelt haben, so
(Name), Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für
Versicherungen AG, in (Ort). Das bedeutet einer Mitteilung der ARAG zufolge:
Falschangaben über den Zigarettenkonsum bei Abschluss einer
Lebensversicherung können zur Leistungsfreiheit im Todesfall führen
(Landgericht Coburg, Az.: 11 O 220/06).
Elementarschäden müssen extra versichert werden
Das Wüten des Orkantiefs Kyrill in Deutschland bezahlen im Großen
und Ganzen die Versicherer. Sturmschäden an Gebäuden und
Wohnungseinrichtungen sind im privaten Bereich jedenfalls durch
Wohngebäude- und Hausratversicherungen geschützt. Das gilt für
Gebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung im gewerblichen
Bereich entsprechend. Auch Sturmschäden am Auto werden von den
Versicherern ersetzt, sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen worden ist.
Doch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Hochwasser Schneedruck,
Lawinen oder Erdbeben müssen mit einer eigenen
Elementarschadenversicherung abgesichert werden, erklärt (Name),
Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen
AG, in (Ort). In dieser Hinsicht allerdings sind die Bundesbürger
außerhalb Baden-Württembergs und den neuen Bundesländern
regelmässig unversichert.
Nicht jeder Diebstahl ist versichert
Kinderwagen oder Rollstühle dürfen grundsätzlich auch im
Treppenhaus eines Mietshauses abgestellt werden, schreibt die Universa
Versicherung mit Hinweis auf ein entsprechendes Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs. Werden diese dann dort gestohlen, komme aber nicht jede
Hausratversicherung dafür auf. Im Allgemeinen leistet die
Hausratversicherung nur bei Diebstahl nach einem Einbruch, meint (Name),
Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen
AG, in (Ort). Doch viele Versicherer kommen heute auch für einfachen
Diebstahl in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie dem Treppenhaus auf.
Wie das im Einzelfall aussieht, zeigt ein Blick in die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen oder klärt ein Anruf beim Makler oder
Versicherer. |
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Januar 2007 |
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Sport verursacht die meisten Schülerunfälle
Ein großer Teil der Schülerunfälle passiert beim Sport. Das
zeigt die erstmalige Untersuchung des Bundesverbandes der Unfallkassen zu
Sportunfällen an allgemeinbildenden Schulen, die Mitte 2006
vorgelegt worden ist. Demnach erlitten 522.313 Schüler im Jahr 2004
neuere Zahlen gibt es nicht einen Sportunfall, der eine ärztliche
Behandlung erforderlich machte. Ballspiele stellen ein besonders hohes
Unfallrisiko dar. Dabei liegt Fußball mit 30,3 Prozent an der Spitze,
wovon in erster Linie Jungen betroffen sind. Für Mädchen sind
Volleyball und Handball unfallträchtiger. Doch nicht nur in der Schule,
sondern auch in der Freizeit wird Ball gespielt. Passiert hier etwas, hilft
allein die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Kinder- und
Schüler-Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen in
Kindergärten, Horten, Schulen und bei entsprechenden Wegunfällen.
Sterbegeldversicherung wirklich eine Nullnummer?
Der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg kritisiert die
Sterbegeldversicherung als Nullnummer. Diese biete eine noch schlechtere
Rendite als die übliche Kapitallebensversicherung. Doch
Versicherungsschutz ist grundsätzlich mehr als ein Renditepapier. Selbst
eine Sterbegeldversicherung ist nicht nur Sparen für die eigene
Beerdigung. So wird die Summe fällig, wenn die versicherte Person stirbt.
Kündigungsfristen sind nicht zu beachten. Und das Geld fällt auch
nicht in die normale Erbmasse, sondern geht direkt an die Begünstigten. Es
ist also sofort da, wenn es gebraucht wird. Und wer statt der reinen
Sterbegeldpolice eine Bestattungsvorsorge wählt, für den organisiert
der Versicherer nicht nur die Beerdigung. Er regelt auch das ganze Drumherum.
Herbst wie Haftpflicht
Angesichts nasser Blätter oder von Schnee und Eis auf den Gehwegen in
Herbst und Winter mag es auf den ersten Blick beruhigend sein, dass die
allgemeine Verkehrssicherungspflicht bei den Kommunen liegt. Doch diese
wälzen ihre Kehrpflicht gern auf die Grundstückseigentümer ab.
Und diese wiederum geben sie in aller Regel an ihre Mieter weiter. Sie sind es
schließlich, die dafür haften, wenn auf dem ungereinigten Gehweg
jemand zu Schaden kommt. Schon morgens um sieben muss der Gehweg zwar noch
nicht blitzblank sein, wie Gerichtsentscheidungen zeigen. Doch auf der ganz
sicheren Seite ist man mit einer Haftpflichtversicherung. Denn sie wehrt
unberechtigte Ansprüche ab und zahlt, wenn der Geschädigte im Recht
ist. |
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August 2006 |
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Erbschaftsteuer kann man versichern
Leistungen aus Lebensversicherungen, die an einen anderen als den
Versicherungsnehmer gehen, unterliegen grundsätzlich der Erbschaft- oder
Schenkungsteuer. Nur wenn sie direkt dem Finanzamt zugute kamen, galt dies bis
Ende 1973 nicht. Diese echte Erbschaftsteuerversicherung gibt es zwar nicht
mehr, doch die unechte ist nach wie vor zulässig. Sie muss als
Todesfallversicherung von den künftigen Erben auf das Leben des Erblasser
abgeschlossen werden, damit sie nicht als Schenkung oder Erbschaft gilt. Zwar
wird die Versicherungsleistung auch hier fällig, wenn der Erblasser
stirbt. Doch sie unterliegt deshalb nicht der Erbschaft- oder Schenkungsteuer,
weil der Erbe Versicherungsnehmer und Beitragszahler gewesen ist. Damit geht
die Leistung nicht an einen anderen als den Versicherungsnehmer.
Altverträge sind vielfach besser
Die Empfehlung, eine bestehende Lebensversicherung zu kündigen, um eine
neue, vermeintliche bessere, mit Zulagen geförderte abzuschließen,
ist mit höchster Vorsicht zu behandeln. Denn nur in den seltensten
Fällen rechnet sich das für die Versicherungsnehmer. So verlieren sie
dabei in aller Regel die bisher gezahlten Beiträge und fangen mit dem
Vorsorgesparen von vorn an. Das inzwischen erreichte höhere Alter
verteuert auch den Todesfallschutz. Versicherungsnehmer, die ihre
Kapitallebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, verlieren
überdies die einkommensteuerlichen Vorteile solcher Altpolicen. Und der
Wechsel von einer klassischen Rentenpolice zu einem Riester- oder
Rürup-Vertrag ist später, wenn Renten gezahlt werden, für
Normalsteuerpflichtige von Nachteil.
Diebstahl ist kein Einbruch
Die Hitzewelle in Deutschland erlaubt ein kräftiges Durchlüften der
eigenen vier Wände aus Versicherersicht nur unter Aufsicht. Denn offene
Fenster und Türen sind nachgerade eine Einladung für Diebe. Die
Folgen von deren Tätigkeit in fremden Räumen sind aber nicht mit der
Hausratpolice versichert. Gedeckt ist lediglich Einbruch-Diebstahl, nicht
einfacher Diebstahl, zu dem der Wohnungs- oder Eigenheimbesitzer den Dieb durch
weit geöffnete Türen und Fenster animiert hat. Übrigens sind
auch gekippte Fenster aus Versicherersicht grob fahrlässig. Und bei grober
Fahrlässigkeit schalten die meisten Versicherer auf stur. Nur ein paar
Unternehmen verzichten auf diesen Einwand und ersetzen den Schaden. |
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Juli 2006 |
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Comeback der Ausbildungsversicherung
Ausbildungs- oder gar Heiratskapitalversicherungen sind heute keine Renner
mehr. Dabei dürfte gerade die klassische Ausbildungsversicherung trotz
ihrer steuerlichen Verschlechterung noch wertvoller sein als vor ein paar
Jahren. Denn nun muss während des Studiums nicht nur der Lebensunterhalt
der Studierenden finanziert werden. Vielmehr verlangen die Universitäten
zunehmend happige Gebühren. Um die 500 Euro pro Semester sind das allemal.
Bei nur zehn Semestern wären so immerhin 5.000 Euro allein an
Studiengebühren fällig. Mit einer Ausbildungsversicherung lassen sich
solche Summen punktgenau vorfinanzieren, und zwar auch dann, wenn der
beitragszahlende Elternteil vorab stirbt. Dann läuft die Versicherung
einfach beitragsfrei weiter.
Mehr als eine Milliarde Euro zu haben
Wer für seine vor Jahren gekündigte Lebensversicherung
nachträglich mehr Geld haben möchte, der muss sich selbst mit seinem
Versicherer ins Benehmen setzen. Denn die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht will die Versicherer nicht dazu zwingen, ihre
ehemaligen Kunden anzuschreiben. Dabei stehen mehr als eine Milliarde Euro auf
dem Spiel, schätzt die Finanzaufsicht. Von allein dürften die
Versicherer aber kaum bereit sein, die stornierten Policen nachzubessern. Und
dem Makler sind ohne Kundenauftrag die Hände gebunden. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat der Branche am Ende 2005 Mindestrückkaufswerte
für Lebensversicherungen verordnet, die zwischen 1994 und 2001
abgeschlossen worden sind.
Versicherungsschutz für Gebäudepass-Aussteller
Die Novellierung der Energiesparverordnung macht den so genannten
Gebäudepass zu einem Muss, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft
werden soll. Noch dieses Jahr soll die Novelle verabschiedet werden. Gegen
Pannen, die bei der Prüfung der Gebäude nicht auszuschließen
sind und eventuell Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, kann man sich
bereits heute absichern. Jedenfalls bietet eine wachsende Zahl von Versicherern
inzwischen Erweiterungen ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtpolicen oder
Betriebshaftpflichtversicherung an. Ausstellen dürfen solche Pässe
Architekten, Ingenieure, aber auch Handwerker, die sich bei ihren Kammern
entsprechend fortbilden. |
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Mai 2006 |
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Ein guter Rat der Verbraucherschützer
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird massiv
unterschätzt, schreibt der Bund der Versicherten e.V. (BdV), der als
Verbraucherschutzbund gegenüber Versicherungen eher kritisch eingestellt
ist. Heute scheidet jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte
durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus, bevor er
das Rentenalter erreicht hat. Die Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung reichen in solchen Fällen jedoch bei weitem nicht aus,
den gewohnten Lebensstandard zu sichern, begründet der BdV seine
Empfehlung vom 24. Februar 2006.
Hochwasser ist schwer zu versichern
Die fast regelmäßigen Frühjahrshochwasser, die immer wieder
dieselben Regionen in Deutschland heimsuchen, sind die Erklärung, warum in
solchen stark gefährdeten Gebieten kein entsprechender Versicherungsschutz
zu haben ist. Denn eine mit großer Gewissheit regelmäßig
wiederkehrende Gefahr lässt sich auf freiwilliger Basis nicht versichern.
Zwar weist das verfeinerte Zonierungssystem der Versicherer weite und auch
tiefer liegende Teile Deutschlands als versicherbar aus. Doch zwischen Theorie
und Praxis klaffen gerade bei der Elementarschadenversicherung große
Lücken. Beim Hochwasserschutz sind und bleiben die Versicherer generell
sehr zurückhaltend.
Garantiezinsen müssen gezahlt werden
Die beim Abschluss einer Lebensversicherung automatisch vereinbarten
Garantiezinsen müssen während der gesamten Laufzeit des Vertrages
gezahlt werden. Auch bereits dem einzelnen Vertrag gutgeschriebene
Überschüsse dürfen nicht mehr entzogen werden. Doch die
künftige Überschussbeteiligung, die immer ein Jahr im voraus
erklärt wird, insbesondere aber Schlussüberschüsse, können
gesenkt oder auch erhöht werden. Nicht statthaft ist es aber, die laufende
Überschussbeteiligung von der Höhe der Garantiezinsen abhängig
zu machen, worauf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin bereits vor fast zwei Jahren deutlich hingewiesen hat. |
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April 2006 |
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Der LV-Zweitmarkt bietet kaum Hinterbliebenenschutz
Wer seine Lebensversicherung aus welchen Gründen auch immer
nicht bis zum regulären Ablauf durchhalten will oder kann, sollte vor
einer Kündigung den Verkauf seiner Police auf dem Zweitmarkt versuchen.
Dort gibt es oft mehr als den üblichen Rückkaufswert. Doch werden
nicht alle Policen von den Gebrauchthändlern akzeptiert. Und der damit
gerettete Hinterbliebenenschutz, weil die verkaufte Police vom Erwerber
fortgeführt wird, ist in aller Regel mehr als nur kümmerlich. Denn im
Todesfall wird von der Versicherungsleistung zuerst der Kaufpreis abgezogen.
Auch eine Bearbeitungsgebühr und die Beiträge, die der Händler
bislang bezahlt hat, schmälern diese Leistung. Wer Hinterbliebenenschutz
braucht, kommt am Abschluss einer entsprechenden Lebensversicherung daher nicht
vorbei. Im Zweifelsfall ist eine Fortführung des Vertrages in solchen
Fällen die doch sinnvollere Alternative.
Vollkaskoschutz trotz Sendersuche
Vorübergehende Unaufmerksamkeit gefährdet den Vollkaskoschutz des
Autofahrers nicht, berichten die ARAG Versicherungen unter Hinweis auf ein
rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 8 U
4033/04). Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung sei es, so meinten die
Richter, auch fahrlässig begangene Fahrfehler, wie sie jedem Autofahrer
fast täglich unterlaufen, abzusichern. Und dazu gehöre auch die kurze
Unaufmerksamkeit bei der Suche nach einem anderen Radiosender, dem Grund des
Unfalls, für den der Versicherer jedoch nicht aufkommen wollte. Dieses
Urteil hebt sich wohltuend von einer Vielzahl anderslautender Urteile ab. Doch
darf das nicht zu einem leichtsinnigen Umgang mit Autoradio oder dem
Navigationssystem führen. Die Aufmerksamkeit des Fahrers sollte voll und
ganz dem Verkehrsgeschehen gewidmet sein. |
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März 2006 |
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Bessere Rückkaufswerte nicht für alle
Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Oktober 2005 verbessern die
Rückkaufswerte bei Kündigung einer Lebensversicherung keineswegs in
allen Fällen. Vielfach dürften die vom BGH geforderten Beträge
unter den tatsächlich gezahlten Rückkaufswerten liegen. Denn die
vorgeschriebenen 50 Prozent des ungezillmerten Deckungskapitals entsprechen
ganz grob 40 Prozent der gezahlten Beiträge. Nur bei
früher Kündigung der Police ist daher mit einem ordentlichen
Nachschlag zu rechnen. Außerdem gilt die BGH-Richtschnur (Az.: IV ZR
162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03) derzeit allein für die etwa 15
Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen worden sind.
Verschärfte Haftpflicht für Freizeitpiloten
Auch Freizeitpiloten aller Art müssen nun eine Haftpflichtversicherung
vorweisen, die den bisher erforderlichen Versicherungsschutz im Rahmen der
Halterhaftpflicht deutlich übersteigt. Das schreibt die 9. Verordnung zur
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) vor, die schon am
11. August 2005 in Kraft getreten ist. Nach der bisherigen Rechtslage galten
für Segelflugzeuge, Frei- und Fesselballone, Drachen oder Flugmodelle
erheblich reduzierte Deckungssummen. Flugmodelle mit weniger als fünf
Kilogramm Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben
werden, waren sogar ganz von der Versicherungspflicht befreit. Doch diese
Privilegierung wurde mit der Neufassung des Paragrafen 102, Absatz 3 LuftVZO
gestrichen.
Junge Fahrer können Rabatt gefährden
Der neue Führerschein mit 17 Jahren hat auch Folgen für den
Versicherungsschutz altgestandener Autofahrer. Sie sollten jedenfalls ihren
Versicherer oder Versicherungsmakler informieren, bevor sie als Begleitperson
jugendliche Führerscheinneulinge an ihr Lenkrad lassen. Denn in vielen
Kfz-Haftpflichtpolicen sind Rabatte vereinbart, die vom Fahrerkreis
abhängen. Und dieser Kreis kann zum Beispiel auf Personen ab Alter 23
begrenzt sein. Wer das nicht berücksichtigt, riskiert den Rabatt. Das
heißt, dass der Beitrag nachträglich erhöht und Vertragsstrafen
verhängt werden können. |
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Dezember 2005 |
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Nicht alle Großen sind Spitze
Versicherungsmakler arbeiten vielfach mit kleineren Versicherern zusammen. Das
hat gute Gründe. So macht die Hauptrubrik "Absturz der Big
Player" im aktuellen m-rating des "map-reports 610-611"
deutlich, dass die Größe eines Lebensversicherers zum Beispiel nicht
unbedingt für die Kunden von Vorteil ist. Andererseits hat ein
Versicherungsmakler höhere Kosten und eine größere
Verantwortung als die Vermittler, die an ein Unternehmen gebunden sind. Der
Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtpolice ist daher für
einen seriösen Makler ein Muss. Deshalb bevorzugt er leistungsstarke
Versicherer, die ihren Kunden und ihm Ärger ersparen. Auch muss seine
Arbeit und sein Aufwand bezahlt werden, weshalb einige Versicherer ablehnen,
mit Maklern zusammenzuarbeiten.
Verkehrssicherungspflicht trotz Wintersonne
Im Ruhestand kann man zwar den Widrigkeiten des deutschen Winters mit einem
ausgedehnten Urlaub in südlichen Gefilden entkommen. Doch die
Obliegenheiten zuhause bleiben bestehen. So müssen vielfach auch Mieter
dafür Sorge tragen, dass verschneite oder gar vereiste Wege vor dem Haus
begehbar gemacht werden. Das gilt an Werktagen zwischen 7 Uhr morgens bis etwa
20 Uhr abends. Wer dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, dem kann
sogar ein Bußgeld drohen, wenn ein Schaden eintritt. Selbst der
gutwilligste Haftpflichtversicherer könnte sich bei einer krassen
Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht unwillig zeigen.
Riester-Rente verlangt Offenheit
Die Riester-Rente ist zwar dank der Zulagen eine rentable Form der
Altersvorsorge: Doch sie bleibt trotz aller Verbesserungen kompliziert und
schwierig zu vermitteln. So muss das Einkommen, das die Antragsteller im
jeweils vorangegangenen Jahr erzielt haben, angegeben werden. Denn danach
berechnen sich Beitrag und Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten,
müssen in diesem Jahr wenigstens zwei Prozent des der Beitragspflicht in
der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegenden Bruttoeinkommens im Jahr als
Eigenbeitrag aufgewendet werden. Ab 2006 sind es drei Prozent. Doch setzt sich
dieser Beitrag aus eigenem Geld und den verschiedenen Zulagen zusammen. Das
reduziert den Aufwand erheblich. Weniger als der Sockelbeitrag darf es aber in
der Regel nicht sein. |
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Oktober 2005 |
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Ohne Schutz bis zum Hals im Wasser
Noch lassen sich die Schäden des Hochwassers in Bayern nicht
abschließend einschätzen. Doch die Versicherer dürften wieder
mit einem blauen Auge davonkommen. Was die Wasserschäden anbetrifft,
dürfte das selbst für den Hurrikan Katrina gelten, der sich vor allem
im US-Bundesstaat Louisiana ausgetobt hat. Denn die üblichen Policen rund
ums Haus schließen weder in Deutschland noch in den USA eine
entsprechende Elementarschadendeckung ein. Und das, obwohl sich nach Aussagen
der Versicherer infolge des neuen Zonierungssystems für
Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) gut 90 Prozent
aller Wohngebäude in Bayern gegen Elementargefahren versichern
ließen.
Lediglich Gebäude in der risikoträchtigen Gefährdungsklasse
(Regionen, die durchschnittlich alle 10 Jahre von einem Hochwasser bedroht
sind) sind faktisch nicht versicherbar.
Schwiegersohn zahlt die Pflege nicht
Schwiegersohn oder Schwiegertochter sind grundsätzlich nicht verpflichtet,
Pflegekosten in einem Heim für die Schwiegereltern zu übernehmen. Das
Gesetz - der Paragraf 1601 im Bürgerlichen Gesetzbuch - sieht eine
Unterhaltspflicht von Schwiegerkindern nicht vor, stellte der Bundesgerichtshof
jedenfalls am 7. Mai 2003 zutreffend fest (Az.: XII ZR 229/00). Auch darf der
Unterhalt für die elterliche Pflege im Heim die Kinder nicht
überfordern. In diesem Sinne hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) sogar
mehrfach geäußert. Und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem
Urteil vom 7. Juni 2005 (Az.: 1 BvR 1508/96) diese Rechtsprechung
bestätigt. Das erfordert eine rechtzeitige Vorsorge für den
Pflegefall. |
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September 2005 |
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Männer-Schlussverkauf der Lebensversicherer
Die mit Zulagen geförderte Riester-Rente, die sich bislang eher als
Ladenhüter gezeigt hat, rangiert inzwischen ganz vorn bei den
Verkaufsbemühungen der meisten Lebensversicherer. Grund ist eine Art von
Männerbonus, den es nur noch bei Abschluss im laufenden Jahr gibt. Denn ab
2006 sind für Riester-Renten Unisex-Tarife vorgeschrieben. Damit
müssen Männer und Frauen künftig für dieselbe Rente auch
denselben Beitrag bezahlen. Noch bis zum Jahresende aber kommen die Männer
wegen ihrer geringeren Lebenserwartung billiger weg. Und da sich die Politiker
aller Couleur überlegen, den Abschluss von Riester-Renten gesetzlich
vorzuschreiben, ist ein freiwilliger Abschluss zu günstigeren Bedingungen
für Männer allemal besser. |
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August 2005 |
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Versicherungsratings nicht für alle Fälle
Die ausufernde Zahl der Versicherungsratings mit unterschiedlicher Zielrichtung
hilft dem Verbraucher immer weniger. Die klassischen Insurer Financial Strength
Ratings (IFS) zum Beispiel sind vor allem auf die Finanzstärke der
Versicherer ausgerichtet. Kundenorientierung ist hierbei nicht gefragt. Denn
ein Versicherer mit hohen Reserven und guter Performance muss seine
Versicherten nicht daran teilhaben lassen. Bei Produktratings wiederum bleibt
die Finanzkraft des Versicherers außen vor. Und reine Bedingungsratings
lassen den Preis für den Versicherungsschutz unberücksichtigt. Daher
sollten sich Verbraucher, die damit konfrontiert werden, zumindest über
die wesentlichen Kriterien der verschiedenen Ratings informieren, bevor sie
eine Entscheidung treffen.
Elementarschadenversicherung für Wetterkapriolen
Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung nach dem Vorbild der Autohaftpflicht
wird es mit den Versicherern nicht geben. Versicherungstechnisch wäre sie
zwar kein Problem, doch die Versicherer hegen starke politische Bedenken gegen
eine weitere Pflichtversicherung. Auf freiwilliger Basis aber lässt sich
die Elementarschadendeckung fast überall in Wohngebäude- und
Hausratversicherungen einschließen. Angesichts der zunehmenden Unwetter
mit Starkregen zum Beispiel macht dieser Versicherungsschutz heute mehr denn je
Sinn. Nur in traditionellen Überschwemmungsgebieten an Flussufern ist er
nicht zu haben. |
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Juli 2005 |
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Wenn nichts mehr läuft
Vielfach sind die Folgen eines Schadens für das Gewerbe teurer als der
Schaden selbst, stellen wir in der täglichen Arbeit immer wieder fest.
Denn die Störung der Abläufe im Betrieb wegen eines Brandes, eines
Wasser- oder Maschinenschadens kann zu erheblichen Umsatzeinbußen
führen. Da ein großer Teil der laufenden Kosten wie Gehälter,
Löhne, Zinsen oder Pacht weiter in voller Höhe anfallen, sind die
Auswirkungen auf den Gewinn gravierend. Die Versicherung der Sachwerte ohne die
Absicherung der Folgen für das laufende Geschäft ist deshalb nur die
Hälfte wert. Erst eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die
für die Folgen möglichst vieler Schadenereignisse aufkommt, zusammen
mit einer Sachschadenpolice bietet einen ausreichenden Schutz.
Kapitallebensversicherung bleibt interessant
Die steuerliche Verschlechterung der Kapitallebensversicherung zum 1. Januar
2005 fällt deutlich geringer aus als befürchtet. Der Branchendienst
"map-report" jedenfalls hat in seiner aktuellen Untersuchung
"Ablaufana-lyse 1994 - 2005" festgestellt, dass sich die Performance
infolge der Besteuerung nur um 0,5 bis zu einem Prozentpunkt reduziert.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Police bis zum
Ruhestandsalter durchgehalten wird und mindestens zwölf Jahre lang
läuft.
Dann ist allein der Teil der Versicherungsleistung - und auch nur zur
Hälfte - einkommensteuerpflichtig, der über die Summe der gezahlten
Beiträge hinausgeht. Infolge der im Rentenalter geringeren Einkünfte
ist die zu zahlende Steuer in Relation zur Versicherungsleistung relativ
gering.
Besseres Bankenrating dank Versicherer?
Die Kreditversicherer wollen Deutschlands wirtschaftlichem Mittelstand den
Zugang zu Krediten erleichtern. Peter Ingenlath, Vorsitzender des
Fachausschusses Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorstandsvorsitzender der Atradius
Kreditversicherung AG, nannte dieses Ziel schon Ende vergangenen Jahres. Man
wolle die Banken davon überzeugen, dass versicherte Unterneh-men die
besseren Kreditnehmer seien. Das geringere Risiko eines Kreditausfalls
müsse in den Ratingmodellen berücksichtigt werden, erklärte
Ingenlath laut RATINGaktuell-Express vom 22. Dezember 2004.
Ein eigenes Risikomanagement im Unternehmen ist dafür aber unverzichtbar.
Das machen die Autoren des Fachbuches "Kreditversicherungen" aus dem
Bank-Verlag deutlich (Köln 2005, ISBN 3-86556-092-X, 174 Seiten, 45,00
Euro). Wer sich zum Abschluss einer Kreditversicherung der Hilfe eines
Versicherungsfachmaklers bedient, spart auch noch Geld. Denn dessen Vorarbeit
kann zu einem Rabatt von rund zehn Prozent auf die Normalprämie einer
Warenkreditversicherung führen, schreibt Bert Oldersdorf in
"Kreditversicherungen".
Büro zuhause gehört in der Regel nicht zum Hausrat
Für Möbel, Computer oder Telefonanlage eines allein zur Arbeit
genutzten Raumes kommt im Schadenfall die übliche Hausratversicherung
nicht auf. Denn in der Regel muss das Büro Teil eines auch privat
genutzten Raumes sein, damit dessen Inhalt von der normalen Hausratversicherung
gedeckt ist. Eine der wenigen Ausnahmen auf dem Markt ist die
CHARTA-Spezialpolice für Hausrat, die das heimische Büro
einschließt. Doch in der Regel müssen Freiberufler oder
Kleinunternehmer zusätzlich eine gewerbliche Inhaltsversicherung
abschließen, sofern sie sich nicht mit einer Ecke des Wohnzimmers als
Büroraum begnügen wollen.
Betriebliche Altersversorgung lässt noch zu wünschen
übrig
Während in den Führungsetagen der mittelständischen Wirtschaft
die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge weit verbreitet ist,
sorgen die meisten Beschäftigten in den unteren und mittleren
Einkommensklassen noch nicht mit eigenen Beiträgen über den Betrieb
vor. Die Führungskräfte kommen allerdings auch überwiegend in
den Genuss einer aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanzierten
Vorsorge. Gerade ein Bonus vom Chef aber erhöht die Attraktivität der
Betriebsrente für Arbeitnehmer erheblich. Dazu könnten zum Beispiel
die Sozialversicherungsbeiträge genutzt werden, die dank der
Entgeltumwandlung der Beschäftigten gespart werden. Das zeigt eine
aktuelle Gemeinschaftsstudie der HDI Pensionsmanagement AG und der
F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformation GmbH. Die
Studie beruht auf einer Umfrage des Berliner Marktforschungsinstituts forsa
unter rund 100 mittelständischen Unternehmen im April des Jahres. |
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Juni 2005 |
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"gebrauchte" Lebensversicherungen
Grundsätzlich ist der Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung
sinnvoller als die Kündigung. Darauf sollte ein Versicherungsmakler
kündigungswillige Kunden unbedingt hinweisen. Doch um überhaupt einen
professionellen Käufer zu finden, muss die Lebensversicherung bestimmte
Mindestbedingungen erfüllen. Die Nummer eins auf diesem Zweitmarkt in
Deutschland verlangt beispielsweise, dass der Rückkaufswert wenigstens
5.000 Euro beträgt. Ferner darf die Restlaufzeit des Vertrages nicht
länger als 15 Jahre sein. Außerdem kaufen die
Gebrauchpolicenhändler nur Lebensversicherungen ausgewählter
Versicherer auf.
Richtige Versicherungen zum Bau
Wer selbst baut, ist mit einer Bauherren-Haftpflicht- und einer
Bauleistungsversicherung gut beraten. Denn der Bauherr haftet für einiges
Malheur am Bau, für das - entgegen landläufiger Ansicht - weder
Bauunternehmung noch Handwerker verantwortlich gemacht werden können. Wenn
beispielsweise Dritte auf seiner Baustelle zu Schaden kommen, dann ist der
Bauherr dran. Für diesen Fall ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung
gedacht. Und die Bauleistungsversicherung ersetzt unter anderem Sturm-,
Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Erdrutsch-Schäden infolge eines
Unwetters am Bauwerk. Für solche Schäden wie für Diebstahl
bereits fest installierter Gebäudeteile muss laut Verdingungsordnung des
Bauhandwerks (VOB) der Bauherr ebenfalls selbst aufkommen. |
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April 2005 |
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Frühverrentung schmälert die Rente
Die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Eindämmung der
Frühverrentung hat für die Menschen, die ihren Rentenbeginn nicht
aufschieben wollen oder können, erhebliche finanzielle Einbußen zur
Folge. So sind im Jahr 2003 rund 45 Prozent aller Neurentner mit
Abschlägen von durchschnittlich 14,3 Prozent in Rente gegangen, schreibt
der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in der Januarausgabe
seines VDR Info. Außerdem sind die Renten seit Jahresbeginn zu 50 Prozent
einkommensteuerpflichtig. Doch dieser Satz wächst jährlich. Ab 2040
unterliegen Neurenten zu 100 Prozent der Einkommensteuer. Zusätzliche
Vorsorgemaßnahmen werden daher für die noch Erwerbstätigen
immer dringlicher.
Wiederbeschaffungsaufwand ist die Norm
Autoreparaturen müssen grundsätzlich nur bis zur Höhe des so
genannten Wiederbeschaffungsaufwands vom Versicherer beglichen werden. Dieser
Aufwand ergibt sich auch dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des
Fahrzeug-Restwerts. Nur wenn der Fahrzeughalter ein "besonderes
Integritätsinteresse" an der Wiederherstellung seines Autos glaubhaft
macht, können Reparaturkosten von bis zu 30 Prozent über dem
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abgerechnet werden. Wer allerdings mit
einer Teilreparatur sein Auto nur in einen verkehrstüchtigen Zustand
versetzt, aber aufgrund eines Sachverständigengutachtens beim Versicherer
mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand abrechnen will, hat die Rechnung ohne
den Wirt gemacht. |
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Februar 2005 |
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Schadenersatz für verpatzten Urlaub
Wird der gebuchte Urlaub nicht angetreten, weil das Ersatzangebot des
Reiseveranstalters dem vereinbarten Urlaubsziel nicht entspricht, dann hat der
Urlauber nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises, sondern
auch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden in halber Höhe
des Reisepreises. Ein Ersatzquartier muss der Reisende jedenfalls nicht
akzeptieren, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Januar 2005 (Az.: X ZR
118/03). Dieses Urteil zeigt besonders deutlich, wie wichtig eine umfangreiche
Haftpflichtversicherung auch gegen Vermögensschäden gerade für
Reiseveranstalter ist.
Kein Pflegezuschlag für privat Krankenversicherte
Seit Jahresbeginn müssen kinderlose Paare einen höheren Beitrag
für ihre Pflegeversicherung aufbringen. Das gilt jedoch nicht für
privat krankenversicherte Paare. Der Verband der privaten Krankenversicherung
e.V. in Köln liefert die Begründung dafür. Die private
Krankenversicherung finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren und bildet
Alterungsrückstellungen. Sie benötigt daher keinen finanziellen
Ausgleich für nicht nachwachsende Beitragszahler. Die gesetzliche
Pflegeversicherung finanziert sich dagegen im Umlageverfahren und bildet daher
keine Rückstellungen für später. Deshalb ist sie von der
demographischen Entwicklung in Deutschland, die durch eine steigende Zahl
älterer Personen und eine anhaltend niedrige Geburtenrate gekennzeichnet
ist, unmittelbar betroffen.
Unfallschutz auch im Ausland
Arbeitnehmer sind nach Angaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) in
Hamburg auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Wer sich aufgrund einer
versicherten Tätigkeit in einem anderen Land aufhalte und dort
beispielsweise durch eine Naturkatastrophe zu Schaden komme, habe gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz, betont die VGB. Doch gilt der gesetzliche Schutz nur
für den Arbeitsbereich. Der private Bereich bleibt ausgeschlossen. Allein
die private Unfallversicherung bietet Schutz für sozusagen alle
Lebenslagen, beruflich und privat, weltweit und rund um die Uhr. |
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